Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Situation: Im Südwesten werden jährlich etwa 18.000 Personen inhaftiert, die Vollzugseinrichtungen waren 2010 durchschnittlich mit insgesamt 7500 Gefangenen belegt. In den 17 Justizvollzugsanstalten mit 24 Außenstellen gibt es rund 8200 Haftplätze. 2010 verbüßten 220 Personen eine lebenslange Freiheitsstrafe, 73 waren in Sicherungsverwahrung. Rund 2000 Personen stehen den Statistikern zufolge unter Führungsaufsicht.

 

Kosten: Ein 30-jähriger Sexualstraftäter kostet die Gesellschaft im Verlauf einer 30-jährigen Haft etwa 650.000 Euro. Für eine vierjährige Sozialtherapie muss der Staat 175.000 Euro aufbringen. Die Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entlassenen Sicherungsverwahrten durch die Polizei kostet pro Monat 150.000 Euro. Eine ambulante Therapie kostet im gleichen Zeitraum 6500 Euro. (Klaus Michael Böhm, Bios-Vorsitzender in „Kriminalistik“ Nr. 1/2011)

Etat: Für 2011 sind im Etat für die Justizvollzugsanstalten vorgesehen: Gesamtausgaben von 197,5 Millionen Euro, darunter 141,9 Millionen Euro für Personal, 34,4 Millionen Euro sächliche Verwaltungsausgaben, davon 7,4 Millionen Euro für Verpflegung und 8,1 Millionen Euro für die medizinische Versorgung.

Ziel ist eine freiwillige Therapie des Entlassenen

Hilfe in Anspruch nehmen können auch "Tatgeneigte", also Menschen mit psychischer Störung, die, wenn sie sich über das Notfalltelefon melden, eventuell davon abgehalten werden können, überhaupt etwas anzustellen. Den größten Teil der Fälle bekommt die Forensische Ambulanz jedoch über die Vorstellungsweisungen. Ein Gericht kann einem entlassenen Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht auferlegen, sich bei einem Arzt oder Therapeuten regelmäßig vorzustellen. Etwa, weil der Straftäter sich der Therapie verweigert hat oder keine Neigung zeigt, an seinem Suchtproblem zu arbeiten. Die Vorstellungsweisung muss also befolgt werden und ihr Ziel ist eine ordentliche und freiwillige Therapie des Entlassenen.

In der Regel soll diese Vorstellung nicht länger als ein halbes Jahr dauern, "wer bis dahin keine Therapie macht, tut es später auch nicht", sagt Rüdiger Wulf, Referatsleiter im Landesjustizministerium. Sollte ein Gericht aber einen längeren Zeitraum anordnen, werde auch das von der Justizverwaltung bezahlt.

Anscheinend nicht überall, denn Georg Zwinger, der scheidende Landesgeschäftsführer der Bewährungshilfe Neustart, hält es "für höchstproblematisch, dass einzelne Verwaltungsleiter von Landgerichten die Finanzierung der Vorstellungsweisung nach Ablauf von einem halben Jahr verweigern." Dass somit gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter kurze Zeit nach ihrer Entlassung ohne Kontakt zu Therapeuten bleiben, hält Zwinger angesichts der geringen Kosten von 500 Euro pro Monat für falsch. Weil die großen Haftanstalten in Baden liegen, fallen praktisch nur dort die Vorstellungsweisungen an. Trotzdem bekommt nur die Stuttgarter Ambulanz einen jährlichen Landeszuschuss von 100.000 Euro. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat den Karlsruher Bios-Vorsitzenden vertröstet, denn die Haushaltsplanung für 2012 sei "auf der Arbeitsebene bereits abgeschlossen". Der Justizminister dankt Böhm und seinen Helfern für die "engagierte und kompetente Arbeit" und bittet darum, diese einstweilen fortzusetzen. Die Behandlungsinitiative Opferschutz tut das, sie hat sogar unlängst auch in Freiburg eine feste Außenstelle eingerichtet.

Weitere Informationen unter http://bios-bw.de/aktuelles

Eine Gefängnisstrafe kommt teuer

Situation: Im Südwesten werden jährlich etwa 18.000 Personen inhaftiert, die Vollzugseinrichtungen waren 2010 durchschnittlich mit insgesamt 7500 Gefangenen belegt. In den 17 Justizvollzugsanstalten mit 24 Außenstellen gibt es rund 8200 Haftplätze. 2010 verbüßten 220 Personen eine lebenslange Freiheitsstrafe, 73 waren in Sicherungsverwahrung. Rund 2000 Personen stehen den Statistikern zufolge unter Führungsaufsicht.

Kosten: Ein 30-jähriger Sexualstraftäter kostet die Gesellschaft im Verlauf einer 30-jährigen Haft etwa 650.000 Euro. Für eine vierjährige Sozialtherapie muss der Staat 175.000 Euro aufbringen. Die Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entlassenen Sicherungsverwahrten durch die Polizei kostet pro Monat 150.000 Euro. Eine ambulante Therapie kostet im gleichen Zeitraum 6500 Euro. (Klaus Michael Böhm, Bios-Vorsitzender in „Kriminalistik“ Nr. 1/2011)

Etat: Für 2011 sind im Etat für die Justizvollzugsanstalten vorgesehen: Gesamtausgaben von 197,5 Millionen Euro, darunter 141,9 Millionen Euro für Personal, 34,4 Millionen Euro sächliche Verwaltungsausgaben, davon 7,4 Millionen Euro für Verpflegung und 8,1 Millionen Euro für die medizinische Versorgung.