Bei Gräbern erlischt das Nutzungsrecht, wenn es nicht rechtzeitig verlängert wird. Werner Abeles Familiengrab auf dem Stuttgarter Pragfriedhof wurde aufgelöst, dagegen will er nun klagen.

Stuttgart - Und plötzlich ist sein Grab nicht mehr da gewesen. Das Grab, in dem die Eltern von Werner Abele zur letzten Ruhe gebettet sind, das Grab, von dem er annahm, dass er selbst und sein Bruder eines Tages darin bestattet würden. Werner Abele ist empört darüber, dass das Garten- und Friedhofsamt das Familiengrab auf dem Pragfriedhof „plattgemacht“ hat, er hält das Vorgehen des Amts für rücksichtlos und unsensibel und will nun den Klageweg gegen die Stadt beschreiten.

 

Die Geschichte um das von der Stadt entfernte Grab beginnt mit einem längeren Auslandsaufenthalt Werner Abeles. „Aus gesundheitlichen Gründen fasste ich den Entschluss, die kalte Jahreszeit im milden Süden Portugals zu verbringen“, erzählt Werner Abele. Er glaubte, alles geregelt zu haben. Die laufenden Zahlungsverpflichtungen sollten per Bankeinzug erfüllt werden, Abele las den Strom-und den Wasserstand ab. Nur einen Nachsendeantrag stellte er nicht, „weil zu meinem abgelegenen Quartier keine Zustellung erfolgt und ein Postfach zu weit entfernt ist“.Die Sache mit der Post hat für Werner Abele nun ungeahnte Konsequenzen. Während seiner Abwesenheit erlosch das Nutzungsrecht für das Familiengrab auf dem Pragfriedhof. Die Briefe des Garten- und Friedhofsamtes, die darauf hinwiesen, erreichten Werner Abele in Portugal nicht. Nachdem keine Antwort kam, handelte das Amt im März und löste das Grab auf. Der Betroffene ist fassungslos, dass die Stadt auf diese Weise agiert hat, obwohl er in Renningen gemeldet sei. Zudem habe das Amt versäumt, seinen auf dem Killesberg lebenden Bruder in der Angelegenheit anzuschreiben. Dieser sei Mitnutzungsberechtigter des Grabes – Werner Abele sieht in diesem Punkt ein Versäumnis der Stadt, auf das er seine Klage aufbauen will.

Auch der Granitstein ist zertrümmmert worden

Er selbst und sein Bruder (Jahrgänge 1927 und 1929) stünden nun, „unmittelbar vor unserem Ableben“, wie Werner Abele schreibt, „ohne Grabstätte da“. Auch emotional habe es ihn getroffen, dass bei der Auflösung des Grabs der dort stehende Granitstein zertrümmert worden sei. „Diese mutwillige Zerstörung unseres Eigentums hat mich sehr wütend gemacht.“ Die Stadt hat Abele wiederum die Kosten in Rechnung gestellt, die bei der Auflösung der Grabstätte angefallen seien. Werner Abele hat die Rechnung über 526 Euro daraufhin an die Stadt zurückgeschickt und diese aufgefordert, das Grab wieder in den vorigen Zustand zurückzuversetzen und die Nutzung zu verlängern.Beim Garten- und Friedhofsamt ist man sich keiner Schuld bewusst. Im vorliegenden Fall habe es sich um ein sogenanntes Wahlgrab gehandelt. Dabei würde das Nutzungsrecht zunächst 20 Jahre betragen. „So lange gilt die Ruhezeit“, erklärt Stefan Braun vom Friedhofsamt, „diesen Zeitraum benötigt der menschliche Körper, um sich zu zersetzen.“ Anschließend könne das Nutzungsrecht immer wieder verlängert werden. Beim Grab der Familie Abele sei das Nutzungsrecht am 31. Dezember 2013 ausgelaufen. „Die Frist muss jeder selbst im Kopf haben, das ist ähnlich wie beim Tüv“, sagt Stefan Braun. Das Friedhofsamt schicke den jeweiligen Nutzungsberechtigten des Grabes zwei Schreiben, in dem es auf das Auslaufen der Nutzungsfrist hinweist.

Dies sei auch im nun strittigen Fall geschehen. Doch erst Anfang März habe man gehandelt und das Grab tatsächlich aufgelöst. Zwischen dem Friedhofsamt und Abele hat sich seitdem ein Briefverkehr entwickelt. Das Amt habe Abele angeboten, dass er die Stätte wieder erwerben könne, später habe man dem Betroffenen sogar eine jährliche Verlängerung in Aussicht gestellt. Das Friedhofsamt wertet dies als Entgegenkommen und Kulanz. Doch Werner Abele will sich einen Anwalt nehmen. Den Brief an das Friedhofsamt hat er mit „nicht mehr so freundlichen Grüßen“ unterzeichnet.