Der Ausschluss von Journalisten vom G20-Gipfel in Hamburg wird ein Nachspiel haben. Dazu bedarf es stichhaltiger Gründe. Es ist aber nicht von vornherein auszuschließen, dass es solche gab.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Nicht in jedem Fall, wo einzelnen Journalisten der Zugang zu Veranstaltungen verwehrt wird, ist gleich der Rechtsstaat bedroht oder die Demokratie gefährdet. Dafür kann es stichhaltige Gründe geben. 5000 Medienvertreter hatten über den G-20-Gipfel in Hamburg berichtet, 32 wurden nachträglich ausgesperrt. Die dafür bisher von der Regierung ins Feld geführten Gründe sind fadenscheinig bis fragwürdig – jedenfalls zu pauschal, um ihre Legitimität beurteilen zu können. Es gab angeblich Sicherheitsbedenken. Ohne den Betroffenen zu nahe treten zu wollen, ist nicht grundsätzlich in Abrede zu stellen, dass solche Vorbehalte im Einzelfall berechtigt sein könnten. Das entzieht sich einer öffentlichen Erörterung.

 

Allerdings ist die Pressefreiheit kein x-beliebiger Gummiparagraf, sondern ein Grundrecht. Da bedarf es schon handfester Motive, um sie im konkreten Fall zu verwehren. Vage Verdachtsmomente reichen jedenfalls nicht aus. Die Beweispflicht liegt bei den Behörden. Sie werden sich gegenüber den Betroffenen und vor den zuständigen Kontrollgremien rechtfertigen müssen, unter Umständen auch vor Gericht – nicht vorrangig gegenüber einer aus Brancheninteresse sensiblen Medienöffentlichkeit. Diese Randgeschichte einer ohnehin skandalträchtigen Veranstaltung birgt ein ganz eigenes Skandalpotenzial.