Private Altersvorsorge Ist die Riester-Rente noch zu retten?
Private Altersvorsorge wird gerade jungen Menschen dringend empfohlen. Doch der Abschluss einer Riester-Rente könnte ab 2022 deutlich schwieriger werden.
Private Altersvorsorge wird gerade jungen Menschen dringend empfohlen. Doch der Abschluss einer Riester-Rente könnte ab 2022 deutlich schwieriger werden.
Stuttgart - Die Riester-Rente ist schon lange umstritten. Nun warnt die Versicherungsbranche, ohne Reformen werde es 2022 womöglich keine Neuverträge mehr geben. Ähnliche Probleme drohen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Von einer „De-Facto-Beerdigung der Riester-Rente“ sprach kürzlich der Versicherungsverband GDV.
Welche Reformen fordern die Anbieter?
Sie wollen bei Neuverträgen nicht länger garantieren, dass bei Eintritt in den Ruhestand mindestens die Summe der von den Kunden gezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Bislang ist ein hundertprozentiger Beitragserhalt bei Riester-Verträgen und den meisten Formen der betrieblichen Altersvorsorge Pflicht. Versicherungen und Fondsgesellschaften fordern eine Lockerung dieser Garantie.
Ist das nicht zum Nachteil der Kunden?
Bei einer Abkehr von der Beitragsgarantie würden Verluste nicht mehr vollständig ausgeschlossen. Zugleich stiegen aber die Chancen, trotz der niedrigen Zinsen attraktive Renditen und damit höhere Zusatzrenten zu erwirtschaften. Der Hintergrund: Die hundertprozentige Beitragsgarantie zwingt die Anbieter, die Spargelder der Kunden äußerst konservativ anzulegen. Da Staatsanleihen und ähnlich sichere Anlageformen kaum noch Zinsen abwerfen, wachsen die Ersparnisse nur noch langsam. Würden die Garantien gelockert, so hätten die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten mehr Freiheiten, Kundengelder etwa in Aktien anzulegen.
Aber das ist doch riskant?
Zahlreiche Statistiken und wissenschaftliche Studien zeigen, dass sich eine breit gestreute, langfristige Aktienanlage in aller Regel auszahlt. Ein Restrisiko bleibt natürlich. Allerdings birgt auch das Sparen mit sicheren, aber renditearmen Zinsprodukten ein Risiko: Dass nämlich das Sparkapital so langsam wächst, dass die Erträge von der Inflation aufgezehrt werden.
Was, wenn Kunden trotzdem eine Garantie wünschen?
Laut der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), das ist der Zusammenschluss der Versicherungsmathematiker, wird eine 100-Prozent-Garantie ab 2022 schlicht „nicht mehr darstellbar“ sein. Nächstes Jahr soll nämlich der sogenannte Höchstrechnungszins für Rentenversicherungen auf 0,25 Prozent sinken. Er bestimmt die Höhe der Mindestleistung, die Versicherungen ihren Kunden bei Eintritt in den Ruhestand garantieren. Bei ihrer Berechnung wird der Zins nur auf den Anteil der Beiträge angewandt, der nach Abzug der Kosten für Versicherungsvertrieb und Vertragsverwaltung übrig bleibt. Wenn für den Ruhestand aber mindestens die Summe der vollen Beiträge zur Verfügung stehen soll, muss der Zins diese Kosten ausgleichen. Wenn er bei 0,25 Prozent liegt, dürfen also auch die jährlichen Durchschnittskosten nicht höher liegen.
Kann ich ab 2022 dann keinen Riester-Vertrag mehr abschließen ?
Doch, aber das Angebot dürfte schrumpfen. Bleibt es bei der 100-Prozent-Garantie, so wird nach Einschätzung der Aktuarvereinigung „ab 2022 wenn überhaupt nur noch ein stark ausgedünntes Spektrum dieser Produkte am Markt angeboten werden“, so der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann. Neben Riester-Rentenversicherungen gibt es aber auch Riester-Fondssparpläne. Hier wirkt sich der Höchstrechnungszins erst am Ende der Laufzeit aus, wenn das Kapital in eine Sofortrente umgewandelt wird. „Wir werden weiterhin Riester-Verträge anbieten, aber die Rendite ist dann gering“, erklärte die Fondsgesellschaft Union Investment. In der betrieblichen Altersvorsorge ist ein Garantieverzicht im sogenannten Sozialpartnermodell bereits vorgesehen, dies wird bislang aber kaum genutzt.
Wie bewerten Verbraucherschützer die Lage?
„Wenn nach der geplanten Absenkung des Garantiezinses auf 0,25 Prozent keine Riester-Rentenversicherungen mehr angeboten werden sollten, wäre das kein Verlust, sondern am Ende etwas Gutes“, findet Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Der Verband plant für Dienstag mit dem Bund der Versicherten und dem Verein Finanzwende eine Aktion „Stoppt die Riester-Rente“. Alle drei Organisationen kritisieren schon lange, für Riester-Verträge fielen zu hohe Gebühren an.
Was wäre die Alternative?
Auch der vzbv plädiert für einen Verzicht auf Garantien bei der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie sollte nach Ansicht der Verbraucherschützer aber von einem öffentlichen Träger organisiert werden, dem alle Arbeitnehmer, die nicht ausdrücklich widersprechen, einen Teil ihres Gehalts anvertrauen. Der Träger würde private Fondsgesellschaften damit beauftragen, die Spargelder am Kapitalmarkt anzulegen – zunächst in Aktien. Ab dem 49. Lebensjahr würde das Geld dann schrittweise in Anleihen umgeschichtet.
Kann das funktionieren?
Dafür spricht das Beispiel Schweden, wo ein ähnliches Modell bereits praktiziert wird. „Der besondere Vorteil eines Standardproduktes ist, dass es sowohl für die private Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Förderung als auch als Betriebsrenteninstrument genutzt werden kann“, erklärt Nicolas Goll vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik.
Wird es einen Vorsorgefonds geben?
Auch Christian Hagist von der Otto Beisheim School of Management sieht dafür gute Argumente. Er bezweifelt allerdings, dass sich politische Mehrheiten für eine so grundlegende Reform finden. Das Neugeschäft mit Riester-Verträgen praktisch absterben zu lassen, hielte er für riskant: „Welcher volkswirtschaftliche Schaden entstünde, wenn für einige Zeit kaum noch geförderte Neuverträge angeboten würden, ist schwer zu bemessen. Zu befürchten ist, dass ohne Riester-Zulage ein wichtiger Sparanreiz zumindest für Geringverdiener und die untere Mittelschicht wegfiele.“ Und: „Wenn die Politik jetzt den Riester fallenlässt, würde das Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge weiter sinken.“