Haftung Mal eben für den Kredit oder den Handyvertrag eines Freundes bürgen – für viele ist das selbstverständlich. Doch Verbraucherschützer warnen davor, mit Bürgschaften allzu sorglos umzugehen. Eine Bürgschaft ist keine Gefälligkeit, sondern ein knallharter Vertrag – und kann sogar in die Pleite führen. Bei Kunden mit schlechter Bonität ist eine Bürgschaft häufig Voraussetzung für ein Bankdarlehen. Der Bürge erklärt, mit seinem gesamten Besitz für die Schuld des anderen zu haften. Eine Obergrenze gibt es nicht.

 

Vertrag Meistens sind die Bürgschaftsverträge so formuliert, dass die Bank gar nicht beim Schuldner anklopfen muss, wenn dieser nicht zahlt, sondern sich sofort an den Bürgen wenden kann. „Das gilt auch für den Fall, dass sich mehrere Personen verbürgt haben“, so die Verbraucherzentrale NRW. In diesem Fall gilt die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung: Die Schulden werden nicht zwischen den verschiedenen Bürgen aufgeteilt, sondern die Bank kann sich das gesamte Geld dort holen, wo sie es am schnellsten bekommt.