Ein E-Mail aus dem Büro von OB Schuster sorgt für Aufsehen. Darin geht es um die Prüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins Pro Stuttgart 21.

Stuttgart - Darf die Stadt prüfen, welche Folgen der Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für einen privaten Verein hat? Über diese Frage wird derzeit im Rathaus diskutiert. Der Anlass ist eine E-Mail aus dem Büro des Oberbürgermeisters Wolfgang Schuster, die offenbar versehentlich an einen großen Verteilerkreis versandt wurde.

 

Darin werden das städtische Rechtsamt sowie die Stadtkämmerei gebeten, "die Auswirkungen und Folgen bzw. Möglichkeiten, die ein nicht gemeinnütziger Verein bietet, zu prüfen". Hintergrund ist die Tatsache, dass das Stuttgarter Finanzamt dem Verein Pro Stuttgart 21, einem Zusammenschluss von Befürwortern des umstrittenen Bahnprojekts, die Gemeinnützigkeit aberkannt hat.

Die Stadt als solche ist nicht Mitglied im Verein Pro Stuttgart 21, wohl aber der Erste Bürgermeister Michael Föll - allerdings als Privatmann. Dessen Finanzreferat, genauer gesagt die Stadtkämmerei, gab dann auch prompt eine Einschätzung ab. Darin heißt es: "Fraglich ist, ob die Gemeinnützigkeit für den angestrebten Vereinszweck (Lobbyarbeit für Stuttgart21) überhaupt notwendig ist." Auch das Turmforum im Bahnhofsturm, das seit 2009 vom Verein Bahnprojekt Stuttgart-Ulm betrieben wird, habe im Kern denselben Satzungszweck, wie er für Pro Stuttgart 21 angestrebt werde. Dieser Verein sei jedoch "nicht gemeinnützig".

Für Kritiker hat der Vorgang ein "Geschmäckle"

Während die Dienstleistung eines städtischen Amts im Rathaus durchaus auch kritisch hinterfragt wird, sieht die Verwaltungsspitze keinen Grund zur Aufregung. Die Prüfung habe lediglich der Vorbereitung des OB auf eine Vereinssitzung gedient, an der dieser teilgenommen habe, so Schusters Sprecher Markus Vogt.

Unter dem Dach von Pro Stuttgart 21 formiert sich vor der Volksabstimmung Ende November zurzeit ein landesweites Bündnis der Projektbefürworter, darunter die Landeshauptstadt. Ergänzend teilte Vogt am Mittwoch mit: "Die generelle Prüfung der Satzung und der Gemeinnützigkeit ist Sache des Vereins und liegt allein in dessen Verantwortung und Zuständigkeit."

Für Kritiker hat der Vorgang dennoch ein "Gschmäckle": Der OB habe bei der Vereinsitzung die Einschätzung seiner Verwaltung ja sicher zum Besten gegeben und somit juristische Schützenhilfe für Pro Stuttgart 21 geleistet, heißt es.