Lokales: Christine Bilger (ceb)

Eine liebe Freundin trat aus der Kirche aus. Sie verkündete das im Umfeld, verbunden mit Kritik an der Institution Kirche im Besonderen und dem Konzept Religion im Allgemeinen. Ich fragte, ob es in Ordnung wäre, wenn ich den Betrag für ihr Weihnachtsgeschenk fortan für einen guten Zweck spenden würde. Fand sie überhaupt nicht witzig.

 

Auf den ersten Blick hat diese Episode (die der Freundschaft übrigens nicht geschadet hat) nichts mit dem Tanzverbot zu tun. Oder doch? Ja. Denn wer christliche Feiertage ablehnt beziehungsweise die damit verbundenen Ver- und Gebote als einen Eingriff in die persönliche Freiheit wertet, der hat noch längst nicht den Anspruch auf die angenehmen Seiten des Feiertags verwirkt. So will es der Gesetzgeber, der die hohen kirchlichen Feiertage und Gedenktage unter einen besonderen Schutz stellt. Wem Religion wichtig ist, dem sei die Ruhe an den paar Tagen gegönnt – und allen Nicht-Kirchgängern auch. Dabei geht es nicht um die Frage, welche Religion und welches Wertesystem das öffentliche Leben bestimmt, schließlich leben wir Gott sei Dank in einer pluralistischen Gesellschaft, sondern um eine Tugend, die unabhängig von der geistlichen Orientierung jedem einleuchten sollte: Es geht um Respekt.

Im Übrigen ist die Aufregung ja auch überzogen: Auch dem Ordnungsamt ist bekannt, dass man am Karfreitag in der Stadt reichlich Gelegenheit findet, das Tanzbein zu schwingen. Solange sich niemand gestört fühlt, wird nicht eingegriffen – eine schwäbisch-liberale gelassene Haltung, an der sich die lautstarken Gegner der stillen Feiertage mal ein Beispiel nehmen können.