Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 durch den Bundestag ist inklusive Bildung ein Menschenrecht. Dies bedeutet: Inklusive Bildung ist kein Akt der Gnade sondern ein Recht, das es in jeder Schule umzusetzen gilt, um die beste Bildung für alle Kinder zu erreichen. Deshalb geht es bei der inklusiven Bildung nicht um den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung sondern darum, wie jedes Kind mit seinen Stärken und Herausforderungen gefördert werden kann. Davon profitieren alle Kinder! Dies erfordert einen Blickwechsel: Die Schule passt sich an die Schüler/innen an und nicht umgekehrt.

 

Dieses Recht basiert unter anderem auf internationalen Vergleichen, die zeigen, dass heterogene Lerngruppen und inklusive Bildungseinrichtungen bessere Lernerfolge erreichen. Die Angst vor Qualitätsverlust aufgrund einer Vielfaltsgemeinschaft in Schulen ist unbegründet.

Die Schüler kennen sich schon von klein auf

Die Ergebnisse der Bildungsforschung zeigen, dass Kinder von klein auf viel voneinander lernen und nachhaltige Lernprozesse in angstfreien Räumen gefördert werden. 80 Prozent der bisherigen Klassengemeinschaft von Henri wechselt auf das Gymnasium. Die gewachsenen Freundschaften sind eine Ressource, die nicht verschwendet werden darf. Die Schüler/innen kennen sich, für sie sind alle so wie sie sind normal. Sie wissen, dass sie Unterschiedliches brauchen, unterschiedlich denken und sich unterschiedlich entwickeln. Die Entwicklungen in Baden-Württemberg zeigen, dass sich einzelne Schulen auf einen inklusiven Weg machen. Dabei ist Teamteaching eine zentrale Voraussetzung für inklusiven Unterricht (in Walldorf gewährleistet). Zentraler Gelingensfaktor ist der Wille zur Inklusion bei allen Beteiligten, vom Schulamt bis zum Kollegium. Die Haltungen in der Praxis spiegeln sich treffend im Sprichwort: „Wer will findet Wege, wer nicht will, findet Gründe“.

Was sind wichtige Fundamente für unsere zukünftige Gesellschaft? Inklusive Schulen sind in ihrer vielfältigen Zusammensetzung auch ein Spiegel der Gesellschaft und somit ein Erprobungsraum für Toleranz, ein Ausbildungsort für soziale Kompetenzen, eine Einübung in die Demokratie. Langfristig bietet die Überwindung der teuren Doppelstrukturen von Regel- und Sonderschulen mehr Gestaltungsraum an inklusiven Schulen. Dazu bedarf es dringend einer Verantwortungsgemeinschaft des Landes, der Kreise und Kommunen und zusätzliche Mittel für Personal, Qualifizierung, Begleitung in der Übergangszeit.

Ob sich der Kultusminister gegen die Schule stellt, ist offen

Nun soll der Kultusminister entscheiden. Ob er sich gegen das Votum der Schule stellt, ist offen. Öffentlich gehen die Wogen zwischen Für und Wider hin und her. Doch es gibt auch differenzierte Positionen, wie beispielsweise die des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen. Dessen Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl sieht alle Schulen in der Pflicht. Dem Thema Inklusion dürfe sich keine Schule entziehen, weder das Gymnasium noch die Sonderschule. Sie würdigt, dass sich alle Schulen öffnen und erinnert an den beschwerlichen Weg der Gründungseltern ihres Verbands, die in den 1960er-Jahren gegen die „Bildungsunfähigkeit“ behinderter Kinder kämpften und zusammen mit anderen das Recht auf Bildung erstritten.

Das Recht auf Bildung stellt der Verband in den Mittelpunkt seiner Argumentation. Für Pagel-Steidl geht es um die Kernfrage, wo ein Kind „sein individuelles Recht auf Bildung“ am besten einlösen könne. Bildung sei dabei nicht allein das große Latinum, „Bildung ist auch, zu lernen wie man eine Rolltreppe benutzt“. Sonderschulen seien ebenso Teil einer inklusiven Schulangebotslandschaft wie Regelschulen. Der Weg dahin ist aus Sicht des Verbandes noch weit. „Eine inklusive Schule muss allen Schülern mit und ohne Behinderung alle Chancen bieten“. Unterschiedliche Bildungsgänge sollten der Normalfall sein. Doch dieses Ziel sei an Bedingungen geknüpft: zuallererst die gute und verlässliche Finanzierung. Eine Schule für alle zeichne sich aus durch aktive Elternarbeit, interdisziplinäre Teams, kleine Klassen und therapeutische Angebote als integrale Bestandteile des Unterrichts.

Pro: Jo Jerg plädiert für einen Blickwechsel

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 durch den Bundestag ist inklusive Bildung ein Menschenrecht. Dies bedeutet: Inklusive Bildung ist kein Akt der Gnade sondern ein Recht, das es in jeder Schule umzusetzen gilt, um die beste Bildung für alle Kinder zu erreichen. Deshalb geht es bei der inklusiven Bildung nicht um den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung sondern darum, wie jedes Kind mit seinen Stärken und Herausforderungen gefördert werden kann. Davon profitieren alle Kinder! Dies erfordert einen Blickwechsel: Die Schule passt sich an die Schüler/innen an und nicht umgekehrt.

Dieses Recht basiert unter anderem auf internationalen Vergleichen, die zeigen, dass heterogene Lerngruppen und inklusive Bildungseinrichtungen bessere Lernerfolge erreichen. Die Angst vor Qualitätsverlust aufgrund einer Vielfaltsgemeinschaft in Schulen ist unbegründet.

Die Schüler kennen sich schon von klein auf

Die Ergebnisse der Bildungsforschung zeigen, dass Kinder von klein auf viel voneinander lernen und nachhaltige Lernprozesse in angstfreien Räumen gefördert werden. 80 Prozent der bisherigen Klassengemeinschaft von Henri wechselt auf das Gymnasium. Die gewachsenen Freundschaften sind eine Ressource, die nicht verschwendet werden darf. Die Schüler/innen kennen sich, für sie sind alle so wie sie sind normal. Sie wissen, dass sie Unterschiedliches brauchen, unterschiedlich denken und sich unterschiedlich entwickeln. Die Entwicklungen in Baden-Württemberg zeigen, dass sich einzelne Schulen auf einen inklusiven Weg machen. Dabei ist Teamteaching eine zentrale Voraussetzung für inklusiven Unterricht (in Walldorf gewährleistet). Zentraler Gelingensfaktor ist der Wille zur Inklusion bei allen Beteiligten, vom Schulamt bis zum Kollegium. Die Haltungen in der Praxis spiegeln sich treffend im Sprichwort: „Wer will findet Wege, wer nicht will, findet Gründe“.

Was sind wichtige Fundamente für unsere zukünftige Gesellschaft? Inklusive Schulen sind in ihrer vielfältigen Zusammensetzung auch ein Spiegel der Gesellschaft und somit ein Erprobungsraum für Toleranz, ein Ausbildungsort für soziale Kompetenzen, eine Einübung in die Demokratie. Langfristig bietet die Überwindung der teuren Doppelstrukturen von Regel- und Sonderschulen mehr Gestaltungsraum an inklusiven Schulen. Dazu bedarf es dringend einer Verantwortungsgemeinschaft des Landes, der Kreise und Kommunen und zusätzliche Mittel für Personal, Qualifizierung, Begleitung in der Übergangszeit.

(Jo Jerg ist Professor für Inklusive Soziale Arbeit, Pädagogik der Frühkindlichen Bildung, Praxisforschung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg)

Kontra: Bernd Saur warnt vor einer Ernüchterung

In Baden-Württemberg besuchen rund 27 Prozent aller behinderten Kinder eine allgemein bildende Schule, also keine Sonderschule, davon auch viele ein Gymnasium. Es sind dies fast ausschließlich körperlich behinderte Kinder, die durch entsprechende Unterstützung beziehungsweise technische Hilfsmittel dem Unterricht folgen und die Anforderungen der Schulart erfüllen können.

Bei Henri ist dies anders. Auch seiner Mutter ist klar, dass er aufgrund der bei ihm vorliegenden starken Ausprägung des Down-Syndroms keine Chance hätte, dem Unterricht folgen und den Stoff begreifen, geschweige denn Abitur ablegen zu können. Auch zehn Sozialpädagogen könnten daran nichts ändern. Bezeichnenderweise hat man ihm keine Grundschulempfehlung für eine weiterführende Schule ausgestellt, weshalb die Kritik des Grundschulrektors an der Nichtaufnahme durch das Gymnasium Walldorf verwundert.

Es geht aber gar nicht um das „böse Gymnasium“. Er könnte auch den Bildungsgang einer Werkrealschule, einer Realschule oder die drei Standards einer Gemeinschaftsschule nicht bewältigen.

Es geht alleinig um die Frage, was für die Entwicklung von Henri das Beste ist, und ob der Elternwille in diesem Fall dem Kindeswohl entspricht. Bei einem Kind mit Downsyndrom, das ein Karlsruher Gymnasium besucht, ist anfänglicher Optimismus längst in Frustration und Ernüchterung umgeschlagen. Die Lehrer haben erkannt, dass das individuelle Potenzial des Kindes an einer spezialisierten Sonderschule viel besser entwickelt werden könnte, dass sein Verbleiben an der Regelschule ihm also zum Schaden gereicht.

Keine Störung der Emotionalen Entwicklung?

Sind sich Henris Mutter, der Petitionsinitiator und die Unterzeichner der Petition eigentlich sicher, dass es für die psychisch-emotionale Entwicklung des Jungen nur positiv ist, wenn er Tag für Tag erfahren muss, dass er zu dem, womit sich alle anderen Klassenkameraden beschäftigen, gar keinen Zugang hat? Wäre nicht eben dies eine Ausgrenzung mit einer durchaus demütigenden Dimension? Sollte nicht der Karlsruher Fall zu denken geben?

Die immer wieder zitierte UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen zielt darauf ab, ihnen über die Teilhabe an der Bildung eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ist aber gerade dieses wichtige Ziel in Baden-Württemberg bei Kindern wie Henri nicht besser an einer hoch spezialisierten Sonderschule durch die dort garantierte bestmögliche Entwicklung ihres individuellen Potenzials erreichbar?

(Bernd Saur ist Vorsitzender des baden-württembergischen Philologenverbandes und Lehrer an einem Ulmer Gymnasium)