Die Verschlechterungen im Rentenrecht sind auf die Pensionäre übertragen worden. Deshalb sollten sie nun auch profitieren.

 

Volker Stich Vorsitzender des Beamtenbundes Baden-Württemberg Foto: dpa
Die wirkungsgleiche Übernahme der jüngsten Änderungen in der Rentenversicherung, insbesondere die Mütterrente und der abschlagsfreie Ruhestandseintritt nach 45 Arbeitsjahren, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Alle Mütter müssen, unabhängig von ihrem Beruf, von der Neuregelung – der Verdoppelung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von einem auf zwei Jahre – profitieren. Auch der abschlagsfreie Ruhestandseintritt mit 63 Jahren und 45 Arbeitsjahren darf betroffenen Beamtinnen und Beamten nach einem langen Berufsleben nicht verwehrt bleiben.

Schließlich können Veränderungen nicht nur in eine Richtung erfolgen. Der BBW hat die wirkungsgleiche Übernahme von Änderungen im Rentenversicherungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten und strukturellen Unterschiede zwischen Rente und Beamtenversorgung auf die eigenständige Beamtenversorgung stets mitgetragen: das gilt für Einschnitte wie beispielsweise die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch das Dienstrechtsreformgesetz, die Einführung von Abschlägen oder die Anhebung der Altersgrenzen. Versorgungsberichte des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie Landtagsdrucksachen bestätigen die mehrfache wirkungsgleiche Übertragung von Verschlechterungen im Rentenrecht auf die eigenständige Beamtenversorgung. Vor diesem Hintergrund verbietet sich auch eine Diskussion um eine Übertragung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors.

Volker Stich Vorsitzender des Beamtenbundes Baden-Württemberg Foto: dpa
Die wirkungsgleiche Übernahme der jüngsten Änderungen in der Rentenversicherung, insbesondere die Mütterrente und der abschlagsfreie Ruhestandseintritt nach 45 Arbeitsjahren, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Alle Mütter müssen, unabhängig von ihrem Beruf, von der Neuregelung – der Verdoppelung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von einem auf zwei Jahre – profitieren. Auch der abschlagsfreie Ruhestandseintritt mit 63 Jahren und 45 Arbeitsjahren darf betroffenen Beamtinnen und Beamten nach einem langen Berufsleben nicht verwehrt bleiben.

Schließlich können Veränderungen nicht nur in eine Richtung erfolgen. Der BBW hat die wirkungsgleiche Übernahme von Änderungen im Rentenversicherungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten und strukturellen Unterschiede zwischen Rente und Beamtenversorgung auf die eigenständige Beamtenversorgung stets mitgetragen: das gilt für Einschnitte wie beispielsweise die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch das Dienstrechtsreformgesetz, die Einführung von Abschlägen oder die Anhebung der Altersgrenzen. Versorgungsberichte des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie Landtagsdrucksachen bestätigen die mehrfache wirkungsgleiche Übertragung von Verschlechterungen im Rentenrecht auf die eigenständige Beamtenversorgung. Vor diesem Hintergrund verbietet sich auch eine Diskussion um eine Übertragung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors.

Der BBW fordert, die Verbesserungen durch das jüngste Rentengesetz auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg zu übertragen. Nachdem bisher Verschlechterungen im Arbeitnehmerbereich wie etwa die allgemeinen Regelungen zur Niveauabsenkung der Renten, die Einführung von Abschlägen oder die Anhebung der Altersgrenzen wirkungsgleich auf die Beamtenschaft übertragen wurden, darf es nicht sein, dass die politischen Entscheidungsträger jetzt bei den Verbesserungen Zurückhaltung üben. Dafür hätten die Betroffenen keinerlei Verständnis.

Zusammenfassend stelle ich fest: Dass die stetig wiederkehrende Neiddebatte zulasten der Beamten sowie der Versorgungsempfänger beim Thema Mütterrente und Ruhestand mit 63 erneut aufflammt, verbietet sich von selbst. Es darf zu keiner faktischen Diskriminierung aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses kommen. Gerechtigkeit ist gefragt.

Kontra: Reiner Holznagel: „Keine Rosinenpickerei“

Rentner haben ein niedrigeres Versorgungsniveau als Pensionäre. Mit der Mütterrente für Beamtinnen blutet der Steuerzahler doppelt.

Reiner Holznagel ist Präsident des Deutschen Steuerzahlerbundes Foto: privat
Die Diskussionen um Renten oder Pensionen sind oft emotional. Auch deshalb muss man sie respektvoll führen, denn schließlich geht es dabei um individuelle Lebensleistungen. Es ist ein hohes Gut, wenn ein Staat durch seine sozialen Sicherungssysteme ein würdiges Altern in Gesundheit und Wohlstand zum politischen Ziel hat. Mit der gesetzlichen Rente und der Pension für Beamte sind neben privaten und betrieblichen Versorgungssystemen weitgehend die Alterssicherungen vieler Menschen dargestellt, wenngleich die Systeme extreme Unterschiede aufweisen. 2860 Euro – so hoch war die monatliche Durchschnittspension von Beamten im Länderdienst 2013. Dagegen stehen 766 Euro: So viel zahlte die Rentenkasse einem Rentner im Durchschnitt als Altersrente.

Der Unterschied ist gewaltig. Warum? Weil Beamte etwa eine durchgängige Erwerbsbiografie aufweisen. Dagegen haben viele Rentner durch Arbeitslosigkeit Versicherungslücken, die ihre Rentenleistungen schmälern. Auch ein zweiter Unterschied ist wesentlich: Beamte erhalten ihre Pension auf Basis ihrer letzten persönlichen Besoldung. Die Rente basiert jedoch auf dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen eines gesamten Arbeitslebens. Für einen normal verdienenden Arbeitnehmer, der 45 Jahre eingezahlt hat, stehen zu Rentenbeginn derzeit nur 1287 Euro bereit. Das ist weit weg von der Durchschnittspension eines Beamten. Natürlich sind diese Vergleiche sensibel zu interpretieren, denn die Gruppe der Pensionäre wird im Zuge des Alimentationsprinzips großzügig vom Staat versorgt. Rentner hingegen haben ein wesentlich niedrigeres Versorgungsniveau, wobei immer häufiger das Problem der Altersarmut auftritt. Eine Mütterrente kann an dieser Stelle helfen, meint die Politik. Pensionärinnen kennen dieses Schicksal kaum.

Wer argumentiert, die Mütterrente müsse aus Gründen der Gleichheit übertragen werden, möchte Ungleiches gleich behandeln. Es sei denn, es werden alle bisher aus demografischen Gründen notwendig gewordenen Reformen der Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Pensionäre übertragen. Hier kann ich aber keine Initiative erkennen. So schotten sich Beamte zum Beispiel vom demografischen Wandel ab, weil der Nachhaltigkeitsfaktor nur für die gesetzliche Rente gilt. Die heutigen Arbeitnehmer werden durch die neue Mütterrente und die Rente mit 63 auf Dauer belastet. Werden solch teure Versprechen auf Beamte übertragen, müssen Steuerzahler doppelt bluten.