Pro und Kontra zur Alterssicherung Sollen Beamte von Rentenpaket profitieren?

Ob die Mütterrente auf Staatsdiener übertragen wird, entfacht eine heftige Kontroverse. Bund und Ländern zögern mit einer Entscheidung. Ein Pro und Kontra.
Berlin - Noch ducken sich die meisten Politiker weg. Die Frage, ob Verbesserungen bei den Renten auf die Beamtenversorgung übertragen werden, sind ein heißes Eisen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lässt sein Ressort seit Monaten prüfen, ob die höhere Mütterrente auf Beamtinnen übertragen wird. Klarheit gibt es wenigstens bei der abschlagsfreien Rente mit 63, die wie die Mütterrente von Arbeitnehmern seit dem 1. Juli 2014 beantragt werden kann. Die Bundesregierung argumentiert, dass es in der Beamtenversorgung – anders als in der gesetzlichen Rente – seit längerer Zeit Sonderregelungen für einzelne Gruppen gibt: Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten und Justizvollzugsbeamte können jetzt schon früher ausscheiden: in der Regel gehen sie in Bund und Ländern mit 62 Jahren in den Ruhestand. Die Bundesregierung will deshalb die Rente mit 63 Jahren nicht auf Beamte anwenden.
Offen lässt der Bund, ob auch im Beamtenrecht die Erziehungsleistung für Kinder, die vor 1992 geboren sind, stärker honoriert werden soll. In der gesetzlichen Rente gibt es für Mütter (und Väter) seit dem 1. Juli pro Kind rund 28 Euro im Westen und knapp 26 Euro im Osten monatlich mehr. Die Beamten-Gewerkschaften fordern hier Gleichbehandlung. Die meisten Länder halten sich in dieser Debatte zurück, obwohl sie seit der Föderalismuskommission selbst über die Beamtenversorgung entscheiden. Bisher hat sich nur Bayern dazu bekannt, die höhere Mütterrente auf Beamtinnen zu übertragen. Andere Länder halten sich wegen der erheblichen Mehrkosten zurück.
Wie auch immer die Entscheidungen ausfallen – es ist damit zu rechnen, dass darüber die Gerichte befinden. Das geltende Rentenrecht führt bei Beamtinnen zu unterschiedlichen Regeln bei der Mütterrente. In vielen Fällen dürften Frauen vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis Kinder bekommen haben. Falls die Kinder vor 1992 geboren wurden, schreibt ihnen die Rentenversicherung die Mütterrente gut. Allerdings werden Renten bei Pensionen prinzipiell angerechnet. Anders ist das bei Frauen, die ihre Kinder als Beamtin zur Welt brachten. Sie haben bisher keinen Anspruch auf Mütterrente. Es gibt somit einigen Klärungsbedarf.
Unsere Empfehlung für Sie

Grenzkontrollen in Europa Letztes Mittel im Kampf gegen Corona
Die Einführung von Corona-Kontrollen an den Grenzen wären das Symbol eines Scheiterns, meint Berlin-Korrespondent Norbert Wallet.

Neues Tierschutzgesetz Tiere sind keine Wegwerfware
Die Nutztierhaltung darf nicht nur auf Effizienz und niedrige Preise ausgelegt sein, kommentiert Bernhard Walker.

EU-Debatte zu Corona Strandurlaub nur mit Impfung?
Ein Teil der EU-Länder will touristisches Reisen mit Impfnachweis erlauben. Eine denkbare Maßnahme, kommentiert Christian Gottschalk – die muss aber noch weiter durchdacht werden.

Biden wird als Präsident vereidigt Antritt eines Hoffnungsträgers
Deutschland und Europa sehen die Präsidentschaft von Joe Biden mit großen Hoffnungen. Aber auch auf dieser Seite des Atlantiks muss sich viel ändern, findet StZ-Chefredakteur Joachim Dorfs.

VfB Stuttgart Hausgemachtes Dilemma
Der Machtkampf beim VfB zeigt: Weder Hitzlsperger noch Vogt sollten Präsident werden, meint Carlos Urbina.

Machtkampf beim VfB Stuttgart Die VfB-Führungskrise – ein hausgemachtes Dilemma
Die Fronten im Führungsstreit beim VfB Stuttgart sind verhärteter denn je. Eine Lösung im Machtkampf zwischen Thomas Hitzlsperger und Claus Vogt ist nicht in Sicht. Das haben sich die Gremien selbst zuzuschreiben, kommentiert unser Autor Carlos Ubina.