Ob die Mütterrente auf Staatsdiener übertragen wird, entfacht eine heftige Kontroverse. Bund und Ländern zögern mit einer Entscheidung. Ein Pro und Kontra.

Berlin - Noch ducken sich die meisten Politiker weg. Die Frage, ob Verbesserungen bei den Renten auf die Beamtenversorgung übertragen werden, sind ein heißes Eisen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lässt sein Ressort seit Monaten prüfen, ob die höhere Mütterrente auf Beamtinnen übertragen wird. Klarheit gibt es wenigstens bei der abschlagsfreien Rente mit 63, die wie die Mütterrente von Arbeitnehmern seit dem 1. Juli 2014 beantragt werden kann. Die Bundesregierung argumentiert, dass es in der Beamtenversorgung – anders als in der gesetzlichen Rente – seit längerer Zeit Sonderregelungen für einzelne Gruppen gibt: Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten und Justizvollzugsbeamte können jetzt schon früher ausscheiden: in der Regel gehen sie in Bund und Ländern mit 62 Jahren in den Ruhestand. Die Bundesregierung will deshalb die Rente mit 63 Jahren nicht auf Beamte anwenden.

 

Offen lässt der Bund, ob auch im Beamtenrecht die Erziehungsleistung für Kinder, die vor 1992 geboren sind, stärker honoriert werden soll. In der gesetzlichen Rente gibt es für Mütter (und Väter) seit dem 1. Juli pro Kind rund 28 Euro im Westen und knapp 26 Euro im Osten monatlich mehr. Die Beamten-Gewerkschaften fordern hier Gleichbehandlung. Die meisten Länder halten sich in dieser Debatte zurück, obwohl sie seit der Föderalismuskommission selbst über die Beamtenversorgung entscheiden. Bisher hat sich nur Bayern dazu bekannt, die höhere Mütterrente auf Beamtinnen zu übertragen. Andere Länder halten sich wegen der erheblichen Mehrkosten zurück.

Wie auch immer die Entscheidungen ausfallen – es ist damit zu rechnen, dass darüber die Gerichte befinden. Das geltende Rentenrecht führt bei Beamtinnen zu unterschiedlichen Regeln bei der Mütterrente. In vielen Fällen dürften Frauen vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis Kinder bekommen haben. Falls die Kinder vor 1992 geboren wurden, schreibt ihnen die Rentenversicherung die Mütterrente gut. Allerdings werden Renten bei Pensionen prinzipiell angerechnet. Anders ist das bei Frauen, die ihre Kinder als Beamtin zur Welt brachten. Sie haben bisher keinen Anspruch auf Mütterrente. Es gibt somit einigen Klärungsbedarf.