Die CDU ist eine Partei des Rechtsstaats. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Sukzessiv-Adoption war nicht das erste Urteil, in dem das höchste deutsche Gericht eine Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft schlicht für verfassungswidrig erklärt hat. Man muss kein Prophet sein, dass dies auch bei den Themen Volladoption und steuerliche Gleichstellung der Fall sein wird.

 

Verantwortungsvolle Politik sollte das Verfassungsgericht nicht ständig in die Rolle des Ersatzgesetzgebers drängen und handeln. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft geben sich zwei Menschen das Versprechen, ein Leben lang füreinander einzustehen. Gerade als christliche Partei würde es uns gut anstehen, dies auch zu würdigen. Der britische Premier David Cameron, ein Konservativer, bringt das auf den Punkt: „Ja, es geht um Gleichberechtigung, aber es geht auch um etwas anderes, nämlich darum, Verantwortung für einen Menschen zu übernehmen. Die Gesellschaft wird stärker, wenn wir Verantwortung übernehmen und einander unterstützen.“ Die Gleichstellung gefährdet auch nicht den Fortbestand der heterosexuellen Ehe mit Kindern. Es wird durch die Homo-Ehe und ihre Gleichstellung nicht eine einzige Hetero-Ehe weniger geschlossen und kein einziges Kind weniger geboren. Viele Kollegen machen sich Sorgen um die Stammwählerschaft, sollte die CDU ihre bisherige Position zur Gleichstellung ändern. Diese Sorgen teile ich nicht. Unsere Wähler sind in diesen Punkten weiter als wir. Umfragen zeigen unter unseren Wählern Mehrheiten von bis zu 60 Prozent für die Gleichstellung. Das Thema sollte aber unabhängig von wahltaktischen Überlegungen behandelt werden.

Respekt für Gefühle und Identität jedes einzelnen

Es geht nicht nur um rund 67 000 Eingetragene Lebenspartnerschaften. Es geht um Millionen Menschen. Um ihre Gefühle. Und ihre Identität. Um das, was sie als Person ausmacht. Es gebietet also schon der Respekt vor den Menschen mit homosexueller Veranlagung, die Gleichstellung umzusetzen. Fazit: Die Gleichstellung ist verfassungsrechtlich zwingend, politisch sinnvoll und vor dem Hintergrund unseres christlichen Menschenbildes auch geboten. Die CDU steht für die Förderung der Familien. Wir brauchen also ein Familiensplitting, das die steuerlichen Vorteile an das Vorhandensein von Kindern knüpft. Hierauf sollte sich die CDU in Zukunft konzentrieren, anstatt anachronistische Debatten zu führen. Dann werden wir auch in den Städten wieder erfolgreich sein.

Der AutorStefan Kaufmann ist Stuttgarter Abgeordneter und CDU-Kreischef. Der 43-Jährige bekennt sich zu seiner Homosexualität.

Respekt für Gefühle und Identität jedes einzelnen

Es geht nicht nur um rund 67 000 Eingetragene Lebenspartnerschaften. Es geht um Millionen Menschen. Um ihre Gefühle. Und ihre Identität. Um das, was sie als Person ausmacht. Es gebietet also schon der Respekt vor den Menschen mit homosexueller Veranlagung, die Gleichstellung umzusetzen. Fazit: Die Gleichstellung ist verfassungsrechtlich zwingend, politisch sinnvoll und vor dem Hintergrund unseres christlichen Menschenbildes auch geboten. Die CDU steht für die Förderung der Familien. Wir brauchen also ein Familiensplitting, das die steuerlichen Vorteile an das Vorhandensein von Kindern knüpft. Hierauf sollte sich die CDU in Zukunft konzentrieren, anstatt anachronistische Debatten zu führen. Dann werden wir auch in den Städten wieder erfolgreich sein.

Der Autor Stefan Kaufmann ist Stuttgarter Abgeordneter und CDU-Kreischef. Der 43-Jährige bekennt sich zu seiner Homosexualität.

Kontra: Kindeswohl vor Elternwunsch

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Der Artikel 6 des Grundgesetzes macht deutlich, dass Ehe und Familie zusammengehören. Die Ehe ist der Grundstein der Familie und somit Grundlage für ein gelingendes Leben. Dies ist auch immer das Selbstverständnis der CDU gewesen. Aus unseren christlichen Grundsätzen heraus haben wir uns mehrfach zu Ehe und Familie bekannt. So steht in unserem Grundsatzprogramm: „Ehe ist unser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist die beste und verlässlichste Grundlage für das Gelingen von Familie.“ Dieser Grundsatz wurde auch vor drei Monaten auf dem Parteitag von einer breiten Mehrheit der CDU Basis bekräftigt.

Das bedeutet ausdrücklich keine Ausgrenzung gleichgeschlechtlicher Paare. In ihnen werden Werte gelebt, die grundlegend sind für unsere Gesellschaft, deshalb bekennt sich die CDU auch zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Trotzdem ist die besondere Stellung von Ehe und Familie richtig. Denn beim Ehegattensplitting geht es nicht um die Bewertung von Lebensentwürfen, sondern um das ureigene Interesse des Staates. Die Ehe von Mann und Frau steht deshalb unter besonderem Schutz, da sie neben der Übernahme von Verantwortung füreinander, vor allem die Option auf Kinder beinhaltet. So haben 90 Prozent der Ehepaare, die das Ehegattensplitting anwenden, Kinder. Die Ehe ist der Keim jeder Familie und Gesellschaft. Ohne diese Bindung hätte unser Staat kein Fortbestehen.

Der Staat darf die Ehe privilegieren

Aus den bisherigen Gerichtsurteilen eine vollumfängliche Gleichstellung der Ehe mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zu schlussfolgern, wäre falsch. So wurde durchaus die eingetragene Lebenspartnerschaft vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung zur Ehe abgegrenzt. Und auch der Europäische Gerichtshof machte erst vor zwei Wochen in einem Urteil deutlich, dass ein Staat die Ehe gegenüber der homosexuellen Partnerschaft privilegieren darf.

Beim Adoptionsrecht gilt: Kindeswohl vor Elternwunsch. Denn bisher gilt in der Kinder- und Jugendpsychologie, dass unterschiedliche Geschlechter für die psychische und sexuelle Entwicklung der Kinder als notwendig erachtet werden. Auch einen Mangel an adoptionsbereiten Eltern gibt es nicht, heute kommen auf ein zur Adoption freigegebenes Kind im Bundesdurchschnitt 20 Ehepaare. Deshalb lehne ich auch eine generelle Gleichstellung im Adoptionsrecht ab.

Der AutorThomas Bareiß (38) ist Bundestagsabgeordneter und CDU-Bezirks-Chef von Württemberg-Hohenzollern.