Selbstbestimmung bis zum Schluss und einen würdevollen Tod – diese Forderung kollidiert derzeit mit einer unklaren Rechtslage zum Thema Sterbehilfe. Die Politik will das ändern. Armin Käfer und Tim Schleider beziehen dazu gegensätzliche Positionen.

Berlin - Den Auftakt machte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Kaum war er im Dezember 2013 ins Amt gekommen, sprach er sich dafür aus, Sterbehilfevereine wie den deutschen Ableger der Schweizer Organisation „Dignitas“ oder den Verein des früheren Hamburger Justizsenators Kusch zu verbieten. Seither haben sich einige Abgeordnete in der Sterbehilfedebatte geäußert. Wann der Bundestag entscheidet, ist aber offen.

 

Bisher gibt es keinerlei schriftliche Vorschläge. Klar ist nur, dass die Abgeordneten abseits von Partei- und Fraktionszwang entscheiden sollen. In der Debatte geht es neben den Vereinen auch um die Frage, ob es Ärzten erlaubt sein soll, einem Schwerkranken Beihilfe zum Suizid zu leisten. Dieser ärztlich assistierte Suizid ist in der Schweiz und im US-Staat Oregon legal. Im Bundestag strebt niemand für Deutschland eine Lösung an, wie es sie in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden gibt. Dort ist unter bestimmten Voraussetzungn Tötung auf Verlangen erlaubt.

Was den ärztlich assistierten Suizid anbelangt, gibt es in der Bundesrepublik eine unklare Rechtslage. Die vier Juristen, Ethiker und Mediziner, die am Dienstag in München ihren Vorschlag unterbreiteten, wollen das ändern. Nach Meinung der Experten soll unter strengen Voraussetzungen – ein Patient leidet an einer unheilbaren Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung, äußert seinen Sterbewunsch freiwillig und weiß über palliativmedizinische Behandlungen Bescheid – ein Arzt straffrei bleiben, wenn er Hilfe zum Suizid leistet. Dass die Voraussetzungen vorliegen, muss ein zweiter Arzt schriftlich bestätigen. Mit dem Münchener Vorstoß, der übrigens öffentliche „Werbung für die Beihilfe zur Selbsttötung“ ahnden will, liegt erstmals ein ausformulierter Vorschlag vor. Er entspricht der Position, die zuletzt einige SPD- und Grünen-Politiker vorgebracht hatten. Noch kann niemand sagen, welche Haltung die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten vertritt. Offen ist auch, wann aus ihren Reihen heraus konkrete Anträge entstehen und wann eine Abstimmung stattfinden wird.