Eine Aussage, die Eigentümer ebendieser Gebäude nicht teilen wollen. Wir berichteten bereits über Hausbesitzer, die sich für den Bau von Solaranlagen in der Esslinger Altstadt einsetzen. Welche Ursachen hat dieses Drängen auf nachhaltige Energie?
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Warum das Kielmeyer-Haus zum Politikum wird
Es kristallisiert sich ein grundlegendes Problem heraus, das durch die derzeitige Energiekrise verschärft wird: Die Gebäude können aus Denkmalschutzgründen oft nicht vernünftig gedämmt werden – die Heizkosten tragen jedoch alleine die Eigentümer. Ein Zwist zwischen Privateigentum und dem gesellschaftlichen Interesse am Erhalt alter Gebäude.
Thomas Kielmeyer, der Eigentümer des Kielmeyerhauses, gehört zu denen, die besonders unter der Energiekrise leiden. Sein Haus am Marktplatz werde mit einer Gaszentralheizung beheizt, da etwas anderes derzeit nicht möglich sei. Er rechne in diesem Jahr mit einem Anstieg der Heizkosten von 8500 auf über 40 000 Euro, der auf die Preisexplosion von Erdgas, aber auch auf Zwänge in Zusammenhang mit neu zu schließenden Verträgen zurückgeht. Seine Geduld mit den städtischen Behörden sei jedenfalls am Ende, wie er sagt. Die Frage nach der Nutzbarkeit seines Gebäudes stehe irgendwann im Raum.
„Es gibt keine einfache Antwort auf die Frage, wie dieses Problem zu lösen ist“, bestätigt Hoffmann. Das sei eine politische Angelegenheit, da generell diskutiert werden müsse, ob Eigentümer schützenswerter Gebäude gesellschaftliche Ausgleichsleistungen erhalten sollten. Es sei oft schlicht nicht möglich, die Gebäude energieeffizient zu machen, ohne dabei ihre erhaltenswerte Ästhetik zu beeinträchtigen. Zwar gebe es Möglichkeiten, aber diese hätten ihre Grenzen.
Teure Maßanfertigungen
Hartmut Fiedler, Eigentümer des Faulhaberschen Hauses in der Augustiner Straße, kennt das Problem: Er wollte seine Fenster austauschen und bekam vom Denkmalschutz Vorgaben, die sich nur mit Maßanfertigungen erfüllen ließen. Der Kostenvoranschlag habe sich auf 1800 Euro pro Fenster belaufen. „Das haben wir gelassen. Zumal es ja nix bringt, die Fenster zu erneuern, wenn links und rechts die Wärme durch das Fachwerk flöten geht“, sagt Fiedler. Ein Gesamtpaket sei nötig, wofür er sich bessere Unterstützung seitens der Behörden wünsche. „Der Mechanismus ist jetzt: Der Bauherr überlegt sich was, der Denkmalschutz ist der Torhüter. Besser wäre es, von Anfang an gemeinsam eine Idee zu entwickeln.“
Kompromisse auf beiden Seiten
Ein historisches Denkmal wird man aufgrund der notwendigen Zugeständnisse an die Denkmaleigenschaften energetisch niemals auf Neubauniveau bekommen – das bestätigt auch der Architekt Jürgen Fuchs. Ein vernünftiges Maß sei jedoch zu erreichen. Der Büroinhaber von Fuchs Architekten ließ sich zum Energieberater im Denkmal fortbilden und erklärt, dass es ohne Kompromisse bei Dämmarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden nicht gehe. Man müsse sich damit abfinden, dass man schlicht nicht alle Wände bearbeiten könne. „Auch eine dünne Wärmedämmung bringt schon was, da die ersten Zentimeter entscheidend sind. Zwar ist eine Außendämmung immer die erste Lösung, aber das ist oft nicht möglich.“
Unter die Dachdeckung könne etwa recht einfach eine unsichtbare Wärmedämmung eingebaut werden, ohne erhaltenswerte Konstruktionen zu verändern. Eine sensible Umsetzung sei entscheidend. Die Ziegel, maximal 120 Jahre alt, müssten ohnehin regelmäßig ersetzt werden. In so einem Fall halte er den Einbau einer Wärmedämmung für angebracht. Kielmeyer hatte genau dieses Problem. Er wollte sein Dach neu decken und eine Wärmedämmung einbauen. Insgesamt wäre das Dach um sieben Zentimeter höher geworden. Das war dem Denkmalschutz zu viel – zwei waren maximal erlaubt. Fuchs sagt hierzu, dass sieben Zentimeter technisch durchaus zu kaschieren sind. Schlussendlich sei nichts gemacht worden.
Gespräche am runden Tisch
Die Abstimmung mit dem Denkmalschutz betrachten alle als schwierig. Kielmeyer, ebenfalls Architekt, beklagt, dass er keine Erklärung der Denkmalschutzziele für sein Gebäude bekommt, wenn ein Baugesuch von der Behörde abgelehnt wird. „Wenn ich weiß, worum es geht, kann ich das auch ermöglichen. Ich fände es gut, wenn man Schutzziele gemeinsam erarbeitet.“ Jürgen Fuchs und Hartmut Fiedler würden sich ebenfalls Gespräche am runden Tisch mit allen Beteiligten wünschen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die städtische Pressestelle teilt mit, dass der Denkmalschutz es begrüße, wenn ihre Behörde in Konzepte und Planungen miteingebunden wird.
Was steht unter Denkmalschutz?
Ensembleschutz
Nicht nur die Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden müssen sich an strenge Vorgaben halten, wenn es um eine optische Veränderung ihrer Häuser geht. Deutlich mehr Gebäude in der Altstadt stehen unter Ensembleschutz. Dabei handelt es sich um Bauten, die erhaltenswert sind, um das Gesamtbild der Stadt zu schützen. Auch bei diesen Häusern braucht man der Stadt Esslingen zufolge die Genehmigung des Denkmalschutzes für Veränderungen, die laut Bauordnung eigentlich nicht genehmigungspflichtig wären.
Denkmalschutz
Es gibt nicht nur Baudenkmäler, auch Freiflächen wie Gärten können unter Denkmalschutz stehen. Es existieren auch Bodendenkmäler an Stellen, wo erhaltenswerte Siedlungsreste gefunden wurden. Das Alter ist nicht immer entscheidend, ob etwas zum Denkmal wird. Auch richtungsweisende, relative neue Kunstwerke oder Bauwerke können zum Denkmal erklärt werden.