Landwirte und Gartenbesitzer schlagen Alarm: Immer mehr Feldwege sind unpassierbar. Äste und Büsche ragen in die Fahrbahn. Der Kampf der Stadt gegen den Wildwuchs ist allerdings mühsam.

Hedelfingen - Wer auf der Wangener Höhe, in Uhlbach oder in einem anderen Streuobstgebiet spazieren gehen oder in sein Gartengrundstück fahren will, freut sich eigentlich über sattes Grün und die Natur. Die Äste und Büsche, die Feldwege zuwuchern, sorgen allerdings für Verdruss bei Landwirte, Gartenbesitzer und Feuerwehr. Aufgrund den guten Vegetationsbedingungen ragen beispielsweise im Gewann Oberes Rot, wenige Meter unterhalb der Hedelfinger Schutzhütte, Äste in Kopfhöhe in den Feldweg. „Wer mit einem normalen Personenwagen den Weg befahren will, läuft Gefahr, dass sein Auto verkratzt oder beschädigt wird“, ärgert sich ein Hedelfinger Gartenbesitzer. Landwirten mit ihren schweren Fahrzeugen oder auch der Feuerwehr bleibt die Zufahrt versperrt.

 

Der Kampf gegen den Wildwuchs ist schwierig. „Grundstückseigentümer oder Pächter sind verpflichtet, dass sie zumindest das Lichtraumprofil gewährleisten“, sagt Klaus Hofmann vom Tiefbauamt der Stadt. Er weiß, dass dies an vielen Stellen nicht der Fall ist. Das Tiefbauamt bekommt entsprechende Klagen von Bürgern und vom städtischen Vollzugsdienst gemeldet. „Wenn unseren Mitarbeitern bei ihren Patrouillen im Außenbereich ein Missstand auffällt, wird die Grundstücksnummer registriert und gemeldet“, sagt Hans-Jörg Longin. Der langjährige Leiter des früheren Feldschutzes schränkt jedoch ein: „Unsere Hauptaufgabe ist die Kontrolle von Feld und Flur allerdings nicht mehr und unsere Personalressourcen sind knapp.“ Die Kollegin, die die Wangener Höhe betreut, sei beispielsweise erkrankt, eine Vertretung fehle.

2000 Gartenbesitzer jährlich angeschrieben

Dennoch werden die Feldwege nicht dem Wildwuchs überlassen. Für den Zustand der Feldwege ist das Tiefbauamt zuständig - nicht nur was mögliche Frostschäden an der Fahrbahn, sondern auch was die Durchfahrtsbreite und -höhe betrifft. Mindestens einmal im Jahr kontrolliert ein Mitarbeiter des Tiefbauamts. Wenn er einen Wildwuchs feststellt oder einer gemeldet wird, ist das weitere Vorgehen klar geregelt: Im Idealfall wird der Besitzer ermittelt und angeschrieben. Pro Jahr werden rund 2000 Stuttgarter Gartenbesitzer vom Tiefbauamt angeschrieben. In vielen Fällen wird es aber komplizierter. „Viele Eigentümer, oftmals sind es Erbengemeinschaften, wohnen allerdings nicht mehr in der Region, manche sogar im Ausland. Zudem haben viele Eigentümer den Garten weiterverpachtet. Rund zehn Prozent unserer Anschreiben kommen allerdings als unbekannt zurück“, sagt Hofmann.

Wer nach drei Wochen nicht reagiert, erhält einen zweiten Brief, mit der Warnung, dass die Stadt den Wildwuchs auf Kosten des Eigentümers beseitigen lasse, wenn sich der Zustand nicht ändere. „In Absprache mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird dann eine Gartenbaufirma beauftragt, die den Weg frei schneidet. Die Leistung bezahlt der Gartenbesitzer“, so Hofmann. Er gesteht ein, dass das Verfahren viel Zeit in Anspruch nimmt. Vom ersten Anschreiben bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Äste oder Büsche von dem beauftragten Unternehmen zurückgeschnitten werden, können zwei Monate vergehen. „Wir müssen auch aus Naturschutzgründen ein qualifiziertes Unternehmen beauftragen und können den Grünschnitt nicht mit eigenen Mitarbeitern leisten“, so Hofmann.

Gemeinsam mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt ist das Tiefbauamt gerade dabei, zumindest für die Hauptwirtschaftswege, die Landwirte befahren, ein Konzept für regelmäßige Pflegemaßnahmen auszuarbeiten.