In der Weihnachtssaison werden geschätzt mehr als doppelt so viele Pakete verschickt wie in einem ganzen Jahr – da können Schwierigkeiten nicht ausbleiben.

Stuttgart - Weihnachtszeit ist Stresszeit für die Paketboten. Besonders problematisch ist die Frage, wo sie ihre Pakete abgeben sollen, wenn niemand zu Hause ist. Wir geben Tipps, wie man den Ärger möglichst gering hält.

 

Wie weiß ich, wo mein Paket ist?

In der Weihnachtssaison werden geschätzt mehr als doppelt so viele Pakete verschickt wie im restlichen Jahr. Da erscheint es unumgänglich, dass Päckchen und Pakete zu spät – teilweise auch gar nicht – oder beschädigt ankommen. Die vier bedeutendsten Paketdienste DHL, DPD, GLS und Hermes bieten eine Sendungsverfolgung an, mit der die Kunden - inzwischen nahezu in Echtzeit – verfolgen können, wo sich das Paket befindet. Ob die Sendung dann am Ende auch wirklich direkt beim Empfänger ankommt, ist nicht immer sicher: Ist der Empfänger nicht da, so kann das zu Problemen führen.

Kann der Nachbar helfen?

Hat der Zusteller beim Nachbarn mehr Glück und gibt er dort das Paket ab, so darf er das natürlich nicht, ohne dem eigentlichen Empfänger ein sogenanntes Benachrichtigungsschreiben in den Briefkasten zu werfen. Damit ist der Fahrer das Paket zwar los – eine einwandfreie Zustellung im rechtlichen Sinne ist das aber noch nicht. Natürlich geht es meist gut und die Abgabe beim Nachbarn ist normalerweise im Interesse des Kunden. Geht es aber schief und das Paket ist – warum auch immer – unauffindbar, so hat den Kunden auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paketdienste meist eingebaute „Berechtigung der Ersatzzustellung“ nicht zu interessieren. Denn er hat einen Fernabsatzvertrag mit dem Verkäufer geschlossen und nicht mit dem Transporter. Er kann das Geld vom Händler zurückverlangen oder sich die Ware erneut schicken lassen, wenn das Paket – trotz Sendungsverfolgung – nicht aufzufinden ist.

Muss der Nachbar haften?

Ein Ärgernis kann auch sein, dass das Paket zwar pünktlich und unversehrt beim Nachbarn angekommen ist, dem der Karton jedoch später hinfällt und der Inhalt zu Bruch geht. Ist dem Nachbarn keine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz nachzuweisen, so muss er im Rahmen dieser Alltagsgefälligkeit nicht haften. Zu prüfen könnte vielleicht noch sein, ob das Paket ausreichend gut verpackt war. Allerdings ist auch der Nachbar in der Pflicht: Nimmt er das Paket an und legt es später seinerseits dem Empfänger auch nur vor die Tür, so handelt er grob fahrlässig und kann im Falle des Abhandenkommens zu Schadenersatz herangezogen werden.

Wie weit darf der Nachbar entfernt sein?

Weiter als 50 Meter von der Empfängeradresse entfernt dürfen Zulieferer Pakete von sich aus wohl nicht abgegeben. Es sei denn, der Kunde habe eine Wunschabgabestelle angegeben, die weiter entfernt liegt. Letztlich bleibt immer noch die Lagerung in der nächsten Abholstation. Dann gibt es die Sendung eben erst am nächsten Werktag.

Gibt es eine Abstellerlaubnis?

Berufstätige etwa, die im Prinzip nie zu Hause sind und keine alternativen Abgabestellen haben, können dem Paketdienst eine extra Abstellerlaubnis geben – zum Beispiel für die Garage. Das ist praktisch, aber das Diebstahlrisiko trägt dann der Empfänger.

Was ist bei beschädigten Paketen zu tun?

Wenn es schon bei der Übergabe aus der Verpackung tropft, ist die Lage klar. Dennoch sollte der Adressat das Paket sofort in Anwesenheit des Zustellers aufmachen, den beschädigten Inhalt durch den Boten dokumentieren lassen und beim Absender reklamieren. Am besten sollten auch Fotos gemacht werden, die als Beweis dienen können. Das gleiche Procedere ist zu empfehlen, wenn das Paket von außen beschädigt ist. Auch wenn der – insbesondere zu Weihnachten - gestresste Fahrer eigentlich keine Zeit dafür verschwenden will, sollte er dann beim Öffnen dabei bleiben.