Sterbehilfevereine dürfen ihre Dienste seit Ende Februar legal in Deutschland anbieten. Vor allem konfessionell gebundene Heimträger stehen unter Zugzwang.

Stuttgart - Als Erster großer Heimbetreiber im Südwesten hat die Evangelische Heimstiftung (EHS) Richtlinien für den Umgang mit geschäftsmäßigen Sterbehelfern verabschiedet. „Wir gehen davon aus, dass unsere Mitarbeiter vermehrt mit dem Wunsch konfrontiert werden, Menschen zu begleiten, die die Option des assistierten Suizids für sich in Betracht ziehen“, sagte Geschäftsführerin Elke Eckardt unserer Zeitung. Die EHS lehne als Träger, der christlichen Werten verpflichtet ist, Suizidhilfe ab. Dennoch werde man entsprechende Wünsche von Bewohnern respektieren. Es werde aber keine Unterstützung bei der Vorbereitung der Sterbehilfe geben, stellte Eckardt klar. Man werde auf Wunsch den Abschied aus dem Leben würdevoll gestalten, aber um Vorbereitung und Umsetzung müsse sich der Bewohner selbst kümmern.

 

Die nichtkonfessionellen Heime tun sich leichter

Mit dem Papier, das unserer Zeitung vorliegt, reagiert die EHS auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte im Februar das 2015 eingeführte Verbot organisierter Hilfe beim Suizid kassiert. Den entsprechenden Strafrechtsparagrafen erklärten die Richter für nichtig. Damit steht die Debatte über den Umgang mit Sterbehilfevereinen wieder bei null. Der Gesetzgeber ist erneut gefordert.

Vor allem konfessionell gebundene Pflegeheime tun sich mit der Suizidhilfe schwer, da sie sich dem Lebensschutz verpflichtet fühlen. Sie setzen auf eine bessere Sterbebegleitung, auch durch Palliativmedizin.

Konfessionell nicht gebundene Einrichtungen betonen dagegen stärker das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. „Wir befürworten den assistierten Suizid nicht grundsätzlich, aber wir befürworten, dass es möglich ist“, sagte Christian Ruppert, Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Württemberg, unserer Zeitung. Jeder müsse für sich selbst entscheiden.

Politik und Ärzteschaft seien nun gefragt, eine Regulierung im Sinne der Menschen zu gestalten. Beratung, Unterstützung und Zugang zu Suizidbeihilfe müssten sicherstellt werden. Es dürften bei der Entscheidung möglichst keine Geschäftsinteressen einwirken.

Ein Fall ist gemeldet

Mindestens in einem Fall hat seither in einem Heim in Deutschland Suizidhilfe stattgefunden. Das teilte der Verein Sterbehilfe danach mit. Deren Geschäftsführer Jakub Jaros forderte die Heime zu mehr Entgegenkommen auf. So sollten etwa ihre Hausordnungen angepasst werden und deutlich werden, dass ein Grundrecht auf Sterbehilfe in jedem Heim besteht. Die EHS-Geschäftsführerin Eckardt lehnt dies ab. Sie setzt auf die Politik. Sie müsse nun Regeln für Sterbehilfevereine formulieren. Um spontane Entscheidungen zur Suizidhilfe auszuschließen, sei eine Beratungspflicht unabdingbar. Es müsse ein nachvollziehbares Verfahren vom Erstgespräch bis zur Entscheidung geben. Zudem hofft Eckardt auf ein Werbeverbot: „Ich möchte mir gar nicht vorstellen, dass Bewohner jetzt flächendeckend Mitgliedsanträge von Sterbehilfevereinen erhalten.“

Auch der Caritasverband in der Diözese Rottenburg-Stuttgart erarbeitet Richtlinien für den Umgang mit geschäftsmäßigen Sterbehelfern. Nach der Sommerpause sollte ein Papier vorliegen. Grundsätzlich lehne der Caritasverband die Beihilfe zur Selbsttötung ab. Man setze darauf, sterbenskranke Menschen in jeder Hinsicht zu unterstützen, damit sie in Würde und ohne Schmerzen sterben können, sagte Caritas-Sprecherin Eva-Maria Boley unserer Zeitung.