Eine PV-Anlage auf den Dächern des Projekts Stafflenberg würde die zulässige Bauhöhe überschreiten. Der Bauherr will keine Ausnahmegenehmigung beantragen, weil er die Genehmigungsdauer und die komplizierte Abrechnung mit den Mietern scheut.

Seit 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaikpflicht für neue Wohngebäude. Das bedeutet, dass Neubauprojekte, die seitdem gestartet wurden, eine Solaranlage auf dem Dach haben müssen. Für das Wohnungsbauprojekt Stafflenberg des Heidelberger Bauträgers Epple in exponierter Lage über der Stuttgarter City gilt das nicht. Die in vielerlei Hinsicht gehobenen Wohnungen, 91 insgesamt, wurden schon seit 2017 geplant, also lange vor der Gesetzesänderung. Dass dort oben in bester Halbhöhe trotz voller Sonneneinstrahlung kein Solarstrom erzeugt wird, liegt je nach Sichtweise an Bebauungsplanvorgaben oder an Kostenoptimierung.

 

Das Projekt Stafflenberg am oberen Ende der Stafflenbergstraße im Stuttgarter Osten hat eine lange Vorgeschichte. Auf dem Hanggrundstück direkt unterhalb der Gerokstraße war in den 1970er Jahren ein massiver und etwa vom Schlossplatz aus unübersehbarer Gebäudekomplex entstanden. Dort hatte viele Jahre lang das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands mit den Organisationen Evangelischer Entwicklungsdienst, Brot für die Welt und der Diakonie-Katastrophenhilfe ihren Sitz.

2020 wurde mit den Neubauten begonnen

Als die Kirche beschloss, ihre Dienste zu bündeln und den Sitz nach Berlin zu verlegen, löste das in Stuttgart Proteste aus. Ende 2012 verließen die Dienste die Landeshauptstadt, die Immobilie wurde verkauft und stand zunächst einmal leer. Der neue Eigentümer, ein Stuttgarter Projektentwicklungsunternehmen, schrieb einen Architektenwettbewerb aus, ein Entwurf mit sechs hochwertigen Stadtvillen gewann. Seitdem ist in den politischen Gremien, angefangen vom Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bis zum Gemeinderat, viel über das Projekt diskutiert worden, es ging unter anderem um die Vorgaben des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM), auch um eine Kita.

Zeit für solche Diskussionen gab es genug, schließlich dienten die ehemaligen Diakoniegebäude zwischendurch als Interimsquartier für das Staatsministerium in der Zeit, als die Villa Reitzenstein grundsaniert und das neue Bürogebäude daneben errichtet wurde. 2016 übernahm Epple das Stuttgarter Unternehmen und entwickelte das Projekt weiter.

2020 wurden die alten Diakonie-Gebäude schließlich abgerissen und wurde mit den Neubauten begonnen. Die SIM-Vorgaben, durch die ja familiengerechter und preiswerter Wohnraum geschaffen werden soll, werden durch ein entsprechendes Wohnungsbauprojekt an der Rosensteinstraße eingehalten. Statt einer Kita im Projekt fließt Geld an eine bestehende Einrichtung in der Nähe. Nur so könne das Projekt wirtschaftlich gestaltet werden, war damals argumentiert worden.

„Die Dächer sind zu begrünen“

Der Bauantrag wurde 2019 gestellt, die Neubauten entsprechen laut Bauherr dem KfW-55-Standard, benötigen also nur 55 Prozent der Energie eines Referenzhauses. Ermöglicht wird dies – neben entsprechender Dämmung – durch eine ganze Reihe von technischen Einrichtungen wie ein (gasbetriebenes) Blockheizkraftwerk und eine Luft-Wärme-Pumpe. Auch die Dachbegrünung, die dort vorgeschrieben ist, war beantragt worden. Die Dächer sind „flächig extensiv zu begrünen und dauerhaft zu erhalten“, heißt es dazu von der Stadt. „Der Schichtaufbau muss mindestens 12 cm, die Substratschicht mindestens 8 cm betragen. Für die Begrünung sind geeignete Gräser-, Kräuter- und Sprossenmischungen aus heimischen Arten zu verwenden.“

Photovoltaikanlagen müssen nicht beantragt werden, solange dabei die Festsetzungen im Bebauungsplan eingehalten werden. Die Vorgaben dazu in Verbindung mit Dachbegrünung lauten: „Solaranlagen sind einseitig schräg aufgeständert über der Begrünung anzubringen, der Mindestabstand zwischen Substratschicht und Unterkante der Paneele darf 30 cm und der Abstand zwischen den Paneelreihen 100 cm nicht unterschreiten.“

Für Solaranlagen bestens geeignet

So weit also die Vorgaben der Stadt. Dass die Flachdächer an der Stafflenbergstraße mehr als viele andere Dächer in der Stadt für eine richtig große PV-Anlage geeignet sind, davon konnten sich Interessierte beim Besichtigungs- und Fototermin mit überwältigender Aussicht vor wenigen Tagen selbst überzeugen. Aber: Es wird keine PV-Anlage geben. „Im Zusammenhang mit der Einhaltung der Gebäudehöhen laut Bebauungsplan wurde deutlich, dass auf dem aufwendig gestalteten Gründach aufgeständerte Solarmodule die zulässige Gesamthöhe überschritten hätten und daher eine Ausnahmegenehmigung hätte beantragt und erteilt werden müssen“, erklärt der Epple-Unternehmenssprecher die Gründe. Und da „Solarmodule als Ergänzungstechnologie auch abrechnungstechnisch in dem Vermietungsobjekt Probleme aufgeworfen hätten“, habe sich der Bauherr entschlossen, keine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Daran ändern offenbar auch die veränderten gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen nichts, es werde keine Ausnahmegenehmigung beantragt, „weil jetzt alle Leitungsplanungen anders aufgegleist sind und wir auch die Genehmigungsdauer scheuen würden“.

Die 91 Wohnungen – bis auf eine alles Mietwohnungen – sollen Ende 2023 fertig sein. Wie die Gasversorgungssituation bis dahin sein wird, vermag niemand vorherzusagen, auch nicht die Preisentwicklung bei Gas und Strom. Der Strom für die Wohnungen und die Luft-Wärme-Pumpe wird dann aus dem Netz und nicht vom Dach geholt.