Eine generelle Bestrafung von Freiern gibt es auch in Zukunft nicht. Wer aber Kunde einer Zwangsprostituierte wird, muss künftig nachweisen, davon nichts gewusst zu haben. Anderenfalls droht Haft.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Berlin - Lange sah es so aus, als sei der Kampf um die Zukunft der Prostitution ein Wettlauf mit der Zeit. Seit der vorübergehenden Schließung der Bordelle wegen der hohen Coronazahlen lautete die Frage: Wer geht zuerst ins Ziel? Sinken die Corona-Inzidenzzahlen und machen die Öffnung der Bordelle wieder möglich? Oder verständigt sich die Politik vor diesem Zeitpunkt auf eine neue Prostitutionsgesetzgebung. Ginge es nach dem Wunsch einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundesabgeordneten von CDU/CSU und SPD, hieße diese Neuregelung Nordisches Modell. Das sieht neben Ausstiegshilfen für Prostituierte auch die generelle Bestrafung von Freiern vor. Seine Befürworter schätzen, dass 90 Prozent der Frauen, die aus dem Ausland stammen, ihrer Tätigkeit nicht freiwillig nachgehen. Und Prostitution generell eine Menschenrechtsverletzung sei.