Protest um Gemeinderat in Mönsheim Gremium sieht Hinderungsgründe bei Mönsheimer Stimmenkönigin

Silke Wuff (vorne, Zweite von rechts), hat für die Mönsheimer Liste kandidiert. Foto: privat

Die Schulsozialarbeiterin Silke Wuff kann als Gemeindeangestellte nicht Ratsmitglied werden. Unter den Zuhörern gibt es lautstarken Protest dagegen.

„Bock auf Mönsheim“, das knackige Wahlkampfmotto der neuen Mönsheimer Liste, prangt auf dem Shirt von Silke Wuff, als sie am Donnerstagabend zur Gemeinderatssitzung, der letzten der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode, kommt. Mit ihrer neuen Liste errang die 54-Jährige auf Anhieb drei von 12 Plätzen im Gremium. Und mehr noch: Sie konnte die meisten Wählerstimmen auf sich vereinen und wurde damit „Stimmenkönigin“ in Mönsheim.

 

Doch die Sozialarbeiterin ahnt wohl schon, dass es schwierig für sie werden könnte, dieses neue Ehrenamt anzutreten. Denn lange bevor der Tagesordnungspunkt „Feststellung des Nichtbestehens von Hinderungsgründen“ aufgerufen wird, meldet sie sich in der Bürgerfragerunde zu Wort und kritisiert, dass sie noch niemand gefragt habe, wie sie eigentlich arbeite. Das hätte das Landratsamt mal tun sollen, bevor es seine Stellungnahme abgegeben hat, moniert sie. Silke Wuff ist als Schulsozialarbeiterin bei der Gemeinde Mönsheim angestellt und arbeitet seit 14 Jahren an der örtlichen Schule. Formal ist der Bürgermeister ihr direkter Vorgesetzter.

Bürgermeister ist formal direkter Vorgesetzter

Nun besagt die Gemeindeordnung im Paragrafen 29, dass Beamte und Angestellte der Gemeinde nicht Gemeinderäte sein können. Eine Ausnahme wird lediglich für solche Beschäftigte gemacht, die „überwiegend körperliche Arbeit verrichten“, wie es dort heißt. Dies wäre zu verneinen, wenn sie mehr als die Hälfte ihrer Zeit am Schreibtisch verbringen, heißt es in den Ausführungen, die der Mönsheimer Hauptamtsleiter Klaus Arnold in seiner Funktion als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses vorgelegt hat. Vergleichbar damit sei auch eine „völlig untergeordnete Tätigkeit ohne Einfluss auf die Verwaltungsführung“, wie etwa bei Hilfskräften in der Registratur, Mitarbeitern der Telefonzentrale, bei fachbezogenem Hilfspersonal im Bereich erzieherischer Tätigkeit, bei medizinischem oder sonstigem Hilfspersonal, führt er aus. Doch das Vorliegen einer solchen „völlig untergeordneten Tätigkeit“ wird in diesem Fall verneint.

Offensichtlich sieht das auch das Kommunal- und Prüfungsamt des Enzkreis-Landratsamtes so, das anhand der bestehenden Stellenbeschreibung der Sozialarbeiterin keinen Ausnahmefall nach Paragraf 29 erkennt, sprich: Silke Wuff kann nicht Gemeinderätin werden. Die Gemeindeverwaltung hatte zwar versucht zu argumentieren, dass die Stelle der Schulsozialarbeiterin in etwa vergleichbar sei mit denen der Hausmeister der Gemeinde oder der Mitarbeiter in der Kernzeitbetreuung, die zwar gemäß Stellenbeschreibung direkt dem Bürgermeister unterstehen, allerdings in der täglichen Arbeit nicht ansatzweise verbunden seien.

Große Unruhe im Sitzungssaal

Doch der noch amtierende Gemeinderat schließt sich in einer gemeinsamen Stellungnahme einhellig der Ansicht der Kommunalaufsicht an und beantragt, Hinderungsgründe bei Silke Wuff festzustellen. Bei der Abstimmung enthält sich lediglich der Bürgermeister der Stimme. Aus den dicht besetzten Zuhörerreihen gibt es nach dem Beschluss lautstarke Unmutsbekundungen. Man ignoriere den Wählerwillen, war einer der Vorwürfe an die Gemeinderäte. Michael Maurer muss mit Ordnungsrufen und sogar Hausverboten drohen, um die Sitzung fortführen zu können.

Stefan Damm, Gemeinderat der Freien Wählervereinigung und von Beruf Rechtsanwalt, erklärt, warum das Gremium nicht anders könne, als die Entscheidung so zu treffen, das hören aber etliche der Zuhörer nicht mehr, weil sie bereits den Saal verlassen haben. Es sei „nichts Persönliches“ gegen Silke Wuff, betont Damm. Doch wenn sie als neue Gemeinderätin künftig an Abstimmungen mitwirke, könne jemand argumentieren, dass diese Beschlüsse nicht rechtskräftig seien. Die Entscheidung des Gremiums ermögliche es Silke Wuff auch, den Rechtsweg einzuschlagen, so Damm. Die zumindest vorerst verhinderte Gemeinderätin Wuff erhält nun eine Feststellungsverfügung, gegen die sie Widerspruch einlegen und klagen kann.

Verhinderte Gemeinderätin kann den Rechtsweg einschlagen

Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses verkündet der Bürgermeister, dass er den sofortigen Vollzug dieses Beschlusses anordnen werde, damit nächste Woche Mittwoch der neue Gemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten kann. Für Silke Wuff wird dann der erste Nachrücker auf der Mönsheimer Liste, Dirk Schillmöller, als neues Ratsmitglied vereidigt.

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