Mit einem Online-Tool wollen Aktivisten die Polizeipräsenz weltweit sichtbar machen. Der Protest richtet sich unter anderem gegen das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern und Beamtenwillkür.

Stuttgart - Mit ihrer Protestseite „Cop Map“ sorgen das Berliner Kollektiv „Peng!“ und die Münchener Künstlergruppe „Polizeiklasse“ für Aufsehen im Netz. Nutzer können auf dieser Website seit Sonntag weltweit anonym auf einer Karte eintragen, wo sie Polizisten im Einsatz gesichtet haben.

 

Ob Reiterstaffel, Streifenpolizist oder Zivilbeamter: wenn Nutzer eine Kontrolle oder eine Razzia beobachten, können sie in einem Formular die Polizeipräsenz festhalten. Die Meldung erscheint dann direkt auf der Karte, auf der auch Videokameras und Polizeistellen dauerhaft vermerkt sind.

Von der Karte erhoffen sich die Aktivisten, dass die Bürger stärker darauf achten, wo Polizisten im Einsatz sind – und wie sie sich dabei verhalten. Laut den „Cop Map“-Programmierern machen immer wieder dieselben Personengruppen schlechte Erfahrungen mit den Beamten, darunter Menschen mit dunkler Hautfarbe, Wohnsitzlose, Demonstranten, Sexarbeiter und Journalisten. Der Willkür der Polizisten im Umgang mit diesen Menschen möchten die Betreiber mit ihrem Projekt einen Riegel vorschieben. Dafür soll der Begriff der „drohenden Gefahr“ umgekehrt werden: Die Gefahr gehe oftmals nicht von den Bürgern aus, sondern von der Polizei selbst.

 

Seite soll kein Aufruf zur Gewalt sein

Im Gespräch mit unserer Redaktion kritisiert die Aktivistin Nina Los, dass es der „subjektiven Einschätzung“ der Beamten überlassen sei, wann sie einschreiten. „So kann Willkür weiter Einzug in die Polizeiarbeit halten“, sagt Los von „Peng!“. Gleichzeitig betont sie aber, dass „Cop Map“ kein Aufruf zur Gewalt sei, sondern ein erster wichtiger Schritt, um die Bevölkerung auf das Problem aufmerksam zu machen.

Grund für die Aktion ist nach Angaben der Betreiber unter anderem das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG), das Beamten ermöglicht, nicht erst bei einer „konkreten“, sondern schon bei einer „drohenden“ Gefahr tätig zu werden. Außerdem werden die Möglichkeiten zur Videoüberwachung ausgeweitet und die Online-Überwachung erleichtert.