Beim Landesverband des Deutschen Mieterbundes häufen sich die Klagen von Wohnungssuchenden über Makler, die das Bestellerprinzip zu unterlaufen versuchen.

Das seit dem 1. Juni geltende Bestellerprinzip wird nach Angaben des Deutschen Mieterbundes immer wieder unterlaufen. Danach dürfen Makler bei der Vermietung von Immobilien vom Mieter grundsätzlich keine Provision mehr verlangen. Bislang war eine Courtage von zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer üblich. Auch beim Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Mieterbundes nehmen seit Inkrafttreten des Gesetzes die Beschwerden über vermeintlich unseriöse Geschäftspraktiken von Maklern zu. 'Wir stellen fest, dass Makler mit immer neuen Tricks versuchen, das Gesetz zu umgehen', sagt Landesvorsitzender Rolf Gaßmann. Die Makler seien dabei recht einfallsreich. Zum Beispiel, indem sie eine Art Besichtigungsgebühr verlangen. Die Gegenleistung bestehe dann darin, dass der Wohnungssuchende die Wohnung 'nur' mit drei anderen Wohnungssuchenden besichtigen darf.

 

Dafür würden dann rund 50 Euro verlangt. 'Das ist gesetzwidrig', sagt Gaßmann. Der spätere Mieter könnte im Nachhinein diesen Betrag sogar wieder zurückverlangen. Wird die Ordnungswidrigkeit angezeigt, könne zudem ein Bußgeld bis zu 25 000 Euro verhängt werden. Namentlich in der Kritik des Deutschen Mieterbundes ist auch das studentische Wohnprojekt 'Campo Novo', das die Hildebrandt Immobilien GmbH aus Stuttgart im Auftrag des Eigentümers vermietet. Das Unternehmen ist unter anderem auf die Erstellung und das Vermietungsmanagement von Studentenwohnungen spezialisiert.

Umgehung des Bestsellerprinzips?

Der Vorwurf von Rolf Gaßmann: Das Unternehmen würde über eine einmalige Servicegebühr von 470 Euro, die bei der Übergabe des Zimmers oder der Wohnung fällig werde, versuchen, das Bestellerprinzip zu umgehen, indem angebliche Serviceleistungen verkauft werden. Für Geschäftsführer Alfred Hildebrandt ist das Rufschädigung. 'Die Hildebrandt Immobilien GmbH bietet die Wohnungen Studenten provisionsfrei an und erhält dafür vom Vermieter ein Honorar. Bei den Besichtigungen wird ausdrücklich auf die Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Nebenkosten und optionale Leistungen, sowie Services hingewiesen', erklärt er, auf die Vorwürfe des deutschen Mieterbundes angesprochen. Durch weitere Kooperationspartner in den Studentenwohnheimen 'Campo Novo', wie unter anderem die Hildebrandt Wohnservice GmbH, würden auf Wunsch des Mieters 'sinnvolle' Serviceleistungen wie Miet-Putzsets, Miet-Bügeleisen, Miet-Spielkonsolen, eine internationale Studentenkarte und anderes gegen Gebühr oder kostenlos angeboten.

Hier könne der Mieter auf Wunsch einen Servicevertrag abschließen. Gleiches gelte auch für erweiterte Leistungen für schnelleres Internet, TV, die bei einem anderen Dienstleister gegen Gebühr und nur auf ausschließlichen Wunsch des Mieters abgerufen werden könnten, so Hildebrandt. 'Das dies irgendetwas mit der Umgehung des Bestellerprinzips zu tun haben könnte, ist ein Witz. Oberflächliche Analysen des Mieterbundes und daraus resultierende Vorwürfe sind amateurhaft und nicht zielführend', ärgert sich Alfred Hildebrandt. Vielleicht sollte der Mieterbund lieber auf die Vermieter und Immobilienunternehmen zugehen und über Lösungen diskutieren, statt ständig eine Hetzjagd zu veranstalten. Beim IVD Immobilienverband Deutschland sind Fälle, bei denen das Bestellerprinzip unterlaufen wird, noch nicht im großen Stil aufgeschlagen. 'Wir werden zwar gegen das Bestellerprinzip klagen, solange es aber besteht, haben sich alle daran zu halten, und das kommunizieren wir auch ganz klar gegenüber unseren Verbandsmitgliedern', macht Professor Stephan Kippes vom IVD-nahen Marktforschungsinstitut deutlich.

'Tricks bringen gar nichts. Außer eine Menge Ärger für den Makler', weist Stephan Kippes vorsorglich auf die hohen Bußgelder bei Zuwiderhandlungen hin. Kritik gibt es vom Landesverband des Deutschen Mieterbundes aber nicht nur an den Maklern. 'In den zurückliegenden Jahren ist die Mietpreisentwicklung in den Ballungsräumen und Universitätsstädten völlig aus dem Ruder gelaufen', sagt Rolf Gaßmann. So lägen in vielen Städten Baden-Württembergs die Angebotsmieten 20 bis 30 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete - in Stuttgart sogar teilweise bis zu 40 Prozent. Deshalb müsse die Landesregierung mehr Städte aus den Ballungsräumen in die Gebietskulisse zur Mietpreisbremse aufnehmen.

Es sei unverständlich, dass in der wirtschaftsstarken Region Stuttgart Städte wie Ludwigsburg, Leonberg, Esslingen, Böblingen und Waiblingen nicht in die Verordnung aufgenommen wurden, obwohl gerade auch diese Kommunen über äußerst angespannte Wohnungsmärkte klagen. Zudem fehlten Städte wie Ostfildern und insbesondere Leinfelden-Echterdingen. Unverständnis bei Rolf Gaßmann auch über die Weigerung der Landesregierung, die Daten, die der Berechnung der Gebietskulisse zugrunde liegen, selbst auf Nachfrage nicht veröffentlicht. 'So können wir weder die Berechnung noch die Gewichtung nachprüfen', kritisiert der Landesvorsitzende vom Deutschen Mieterbund.