Ein junger Mann biegt mit seinem Auto von einem Parkplatz an der Schwieberdinger Straße auf die Fahrbahn ein. Wenig später tritt er das Gaspedal durch. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 Kilometern pro Stunde rast der 22-Jährige nachts durch Zuffenhausen. Nach einem kurzen Stopp an einer roten Ampel beschleunigt er erneut auf über Tempo 70. Im Stil eines Rallyefahrers driftet er mit seinem BMW rund 25 Meter lang durch eine Rechtskurve, verliert dabei jedoch kurz vor der Zahn-Nopper-Straße die Kontrolle über sein Fahrzeug und kracht mit knapp 50 Kilometern pro Stunde in ein entgegenkommendes Taxi. In beiden Wagen werden Fahrer und Beifahrer verletzt. Zwei 18 Jahre alte Frauen, die im Fond des Autos des Unfallverursachers sitzen, kommen mit dem Schrecken davon. Sowohl das Taxi, eine Mercedes E-Klasse als auch der Fünfer-BMW sind Schrott, es entsteht ein Sachschaden von insgesamt rund 50 000 Euro.
Strafbefehl zunächst nicht akzeptiert
Der Zusammenstoß hat sich bereits Mitte April 2023 ereignet. Rund neun Monate später hat der heute 23-Jährige im Amtsgericht Bad Cannstatt wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen auf der Anklagebank Platz genommen. Dass der junge Mann sich am Dienstagvormittag überhaupt in Saal 1 verantworten musste, liegt daran, dass er den Strafbefehl im Vorfeld nicht akzeptiert hatte. Neben einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro sollte sein Führerschein mit einer 18-monatigen Sperrfrist belegt werden. Erst im Anschluss könnte er diesen neu beantragen.
Offenbar ein zu langer Zeitraum für einen Software-Entwickler, der betonte, aufs Auto angewiesen zu sein. Dementsprechend hoffte der junge Mann im Amtsgericht auf ein geringeres Strafmaß und räumte die Tat ein. „Ich wollte den Mitinsassen, vor allem den Damen, imponieren. Ich bedauere es zutiefst, dass es durch meinen Fehler zu solch einem Unfall gekommen ist.“ Er sei nicht zu rechtfertigen und auch nicht zu entschuldigen. „Ich bin froh, dass nicht mehr passiert ist.“ Zugleich gelobte der Angeklagte Besserung und verwies auf einen verkehrspsychologischen Online-Kurs, zu dem er im kommenden Februar beim TÜV angemeldet ist.
Keine Angaben zum Einkommen
„Es ist nur ein Zufall, dass niemand schwer verletzt wurde oder verstorben ist“, sagte die Richterin, die dem 22-Jährigen die gezeigte Reue nur teilweise abnahm. Sie störte sich daran, dass der Unfall fast ein Jahr zurückliegt und der Angeklagte erst kurz nach Erhalt der Ladung im Dezember aktiv geworden sei. „Vor der nahenden Hauptverhandlung.“ Sauer aufgestoßen war der Richterin zudem, dass er keine Angaben zu seinem Einkommen machen wollte. Gemeinsam mit dem Staatsanwalt legte sie ihm nahe, seinen Einspruch zurückzuziehen, ansonsten könnte sich die Strafe erhöhen. Nach zwei Besprechungen mit seiner Anwältin folgte der Angeklagte der Empfehlung.