Ein 81-Jähriger mäht ohne Auffangkorb. Seine 46 Jahre alte Nachbarin gerät so sehr in Rage, dass sie mit einem Besen auf ihn eindrischt. Wegen Körperverletzung wird sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Amtsrichter sieht eine düstere Zukunft.

Böblingen - Mit einem Besen ging eine 46 Jahre alte Frau auf ihren Nachbarn los, weil dieser seinen Rasen mähte. Sie störte aber nicht der Lärm, sondern dass Grashalme in ihre Beete flogen. „Ich kann keinen Schnittlauch mehr ohne Gras ernten“, erklärte die Frau dem Böblinger Amtsrichter Thorsten Härtel jetzt erbost.

 

Schürfwunde und Bluterguss

Am 2. Mai war die Frau offenbar völlig ausgerastet, als ihr 81 Jahre alter Nachbar wieder einmal für Grünschnitt in ihrem Garten in Böblingen sorgte. Sie drosch über den Zaun hinweg auf den Rentner ein, der rückwärts zu Boden stürzte und mit dem Kopf aufschlug. Er erlitt eine Schürfwunde am rechten Unterarm und einen mächtigen Bluterguss. Gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage.

Der Amtsrichter Thorsten Härtel verurteilte die rabiate Nachbarin zu einer Geldstrafe von 2000 Euro – obwohl er eigentlich gar keine Strafe hatte aussprechen wollen. Denn: „Sie leben weiterhin in unmittelbarer Nachbarschaft“, gab Härtel zu Bedenken. Es gehe doch auch um den sozialen Frieden in der Zukunft. Nicht auszudenken, wenn der 81-Jährige im nächsten Jahr wieder seinen Rasenmäher in Gang setze und die 46-Jährige erneut in Rage gerate. Wenn wieder Grashalme in die Beete der Nachbarin geschleudert würden, weil der Senior an seinem Gerät keinen Auffangkorb hängen hat.

Richter: Strafe könnte das Verhältnis noch mehr belasten

„Ich muss den Behälter auf dem fünf Ar großen Grundstück 20 Mal leeren“, gab der 81-Jährige als Zeuge und Opfer zu Protokoll. Deshalb benutze er seinen solchen manchmal ganz einfach nicht. „Das sollten Sie aber“, redete der Richter ihm ins Gewissen, „ihr Problem lässt sich doch mit einem Korb lösen“. Wenn er dies beherzige, der Frau entgegenkomme und seine Anzeige gegen sie wieder zurückziehe, könne er ihr eine Strafe ersparen, „die das künftige nachbarschaftliche Verhältnis wohl noch mehr belasten würde“.

Der 81-Jährige zeigte sich jedoch nicht kompromissbereit. „Ich habe Angst“, gestand er. Er sieht „keine Chance“, dass sich das Verhältnis zur Nachbarin bessern könnte. „Über Jahrzehnte hinweg habe ich den Charakter der Frau wahrgenommen“, versuchte der Senior seine unnachgiebige Haltung zu erklären. Sie habe ihn ein aufs andere Mal wüst beschimpft, sodass er glaube, dass sich die Frau wohl kaum ändern werde. Die rabiate Art, wie sie ihm die Verletzung am rechten Arm beigebracht habe, mit dem Besenstil und der Drahtumwicklung für den Besenkopf, lasse weiterhin nichts Gutes ahnen.

Die 46-Jährige erzählt eine andere Version

Die 46 Jahre alte Angeklagte schäumte. Den Tathergang schilderte sie ganz anders und wies die Schuld von sich. Nicht sie, er habe sie angegriffen. Sie habe die Attacke mit dem Besen abwehren wollen. Für den Rentner war die Aussage ein weiterer Grund, nicht einzulenken.

Die Staatsanwältin, die in ihrer Anklage von einer gefährlichen Körperverletzung ausging, schenkte der Version der 46-Jährigen keinen Glauben. Ein alter Mann könne gar nicht so heftig zuschlagen, dass er sich eine solche Verletzung selbst zufügen könne. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die zur Bewährung auszusetzen sei. Gefährliche Körperverletzung könne mit einer Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werden, erklärte sie. Da es sich aber um keinen so gravierenden Fall handle, setzte sie hier ein geringeres Strafmaß an.

Ob sich die Angeklagte mit dem Urteil abfindet, ist offen

Der Verteidiger forderte einen Freispruch, doch konnte sein Plädoyer den Richter Härtel keineswegs überzeugen. Dieser glaubte vielmehr weiterhin dem Senior. Für Härtel lag es auf der Hand, dass die 46-Jährige wegen der Grashalme außer sich geraten war. „Es ist aber schon seltsam, mit welchen Fällen sich ein Gericht befassen muss.“ Härtel fand es schade, dass er als Streitschlichter kein Gehör gefunden hatte. „Ich hoffe nicht, dass wir uns hier wieder sehen“, untermauerte er. Die 46 Jahre alte Büroangestellte, die nach eigenen Angaben 1600 Euro netto monatlich verdient, darf ihre Strafe in 40 Monatsraten abstottern. Zudem hat sie die Gerichtskosten zu tragen. Ob sie sich mit dem Urteil abfindet, ist offen. Ihr Verteidiger ließ sich nach der Verhandlung schon mal die Antragsformulare für eine Revision geben.