Prozess am Amtsgericht Böblingen „Pedo-Hunting“ – Bewährungsstrafen für Möchtegern-Cops

Im „Pedo-Hunting“-Fall haben die Angeklagten in Böblingen Geständnisse abgelegt und sich bei ihrem Opfer entschuldigt. Foto: Stefanie Schlecht

Fünf junge Männer sind wegen „Pedo-Hunting“ vom Böblinger Jugendschöffengericht verurteilt worden. Das Quartett hatte einen 65-Jährigen gemeinschaftlich zusammengeschlagen.

Fünf junge Männer lockten einen 65-jährigen Schweizer nach Stuttgart, in dem sie sich als ein 15-jähriges Mädchen ausgaben. Dort schlugen ihn die jungen Männer brutal zusammen. Wegen „Pedo-Hunting“ war das Quintett aus dem Kreis Böblingen am Donnerstag vor dem Böblinger Jugendschöffengericht angeklagt. Am Ende gab es Bewährungsstrafen zwischen zehn und 14 Monaten. „Selbstjustiz findet nicht statt“, machte Richter Ralf Rose allen Beteiligten eindrücklich klar.

 

Angeklagte sind einschlägig vorbestraft

Es sei nicht der einzige Fall von „Pedo-Hunting“, erklärte die Staatsanwältin. Aufgekommen ist diese Masche wie andere „moderne“ Straftaten mit dem Internet und Plattformen, wo offensichtlich ältere Männer Kontakt mit Minderjährigen bis hin zu sexuellen Handlungen suchen. Die „Pedo-Hunter“ geben sich im Netz als Mädchen oder junge Frauen aus und locken ihre Opfer dann an Treffpunkte, um sie dort auszurauben und zusammenzuschlagen oder sie später mit Chatverläufen zu erpressen.

Dass die in Böblingen angeklagten Möchtegern-Cops mit Recht und Ordnung ebenfalls wenig am Hut haben, zeigten die zum Teil nicht nur mit einschlägigen Straftaten gefüllten Bundeszentralregisterauszüge. Vor allem beim Jüngsten der fünf, der seit Januar 2025 wegen einer anderen Verurteilung in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim einsitzt, brauchte Richter Ralf Rose einen längeren Atem, um auch nur das Wichtigste zu verlesen. Darunter diverse Drogendelikte, Körperverletzung, unerlaubter Waffenbesitz und Bedrohung mit einem Springmesser. Kurz, ein seit drei Jahren auch Richter Rose schon bestens bekannter Intensivtäter.

Im Netz kam das Quintett aus Schönaich, Sindelfingen und Jettingen in Kontakt mit dem späteren Opfer. Sie erfanden „Crissy“, eine Frau zunächst unbekannten Alters in finanzieller Notlage. Der Schweizer bot an, mit Kleidern und Essen zu helfen. Als aus ihr dann eine 15-Jährige wurde und der ältere Herr gemeinsamem Sex trotzdem nicht abgeneigt schien, schnappte die Falle zu. Eigens mit dem Wohnmobil nach Stuttgart gefahren, traf er am 15. September 2024 an der Hasensteige nicht auf ein 15-jähriges Mädchen, sondern auf fünf Männer zwischen damals 16 und 27 Jahren.

Nach Faustschlag am Boden

Die fackelten nicht lange. Schon der erste Faustschlag streckte den Senior nieder, wie das auf einem Täter-Handy sichergestellte Video dokumentierte. Anschließend wurde nach Aussage einer Zeugin von den im Halbkreis um das kurz bewusstlose Opfer herumstehenden Angeklagten weiter zugeschlagen und zugetreten. Mit der Folge eines Nasen- und Jochbeinbruchs, diverser Hämatome, einer vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit des selbstständigen Unternehmers und eines länger anhaltenden Traumas, wie er vor Gericht plausibel schilderte.

Völlig unüblich war aus Sicht der Polizei allerdings das Nach-Tat-Verhalten der Beschuldigten. Die suchten beim Eintreffen der Ordnungshüter bis auf einen nämlich nicht wie sonst bei Schlägereien das Weite, sondern präsentierten den Beamten seitenweise ausgedruckte Chatverläufe und beschuldigten ihr Opfer der Pädophilie. Ein Vorwurf, der jetzt vor dem Böblinger Amtsgericht nicht aufzuklären war. „Dazu möchte ich nichts sagen“, machte der 65-Jährige im Zeugenstand auf die Frage nach möglicherweise verabredeten sexuellen Handlungen von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die diesbezüglich teilweise verlesenen Chatverläufe zeichneten hingegen ein eindeutiges Bild. „Das Vorverhalten des Zeugen ist widerwärtig, da möchte ich keinen Hehl draus machen“, fand Ralf Rose in der späteren Urteilsbegründung eindeutige Worte.

Vollumfängliche Geständnisse

Dass es sich bei der angeklagten gemeinsamen Körperverletzung aber nicht wie von einem Anwalt kolportiert um „Blödsinn“ oder eine „typische Jugendverfehlung“ handelte, darin waren sich Gericht und Staatsanwaltschaft völlig einig. Ein zusätzliches Jahr auf Bewährung gab's für den jugendlichen Intensivtäter, ein Jahr und zwei Monate für den Wortführer im Chat mit dem späteren Opfer, zehn Monate ebenfalls auf Bewährung für die drei anderen. Im übrigen bis auf einen arbeitslos, alle ohne Ausbildung und teilweise sogar ohne Schulabschluss. Vor härteren Strafen bewahrten die Angeklagten vor allem ihre vollumfänglichen, aber in vier von fünf Fällen vom jeweiligen Anwalt vorgetragenen Geständnisse. „Was wir getan haben war sehr dumm“, sagte einer aus dem Quintett. „Ich bereue die Tat zutiefst“, ein anderer. Noch im Gerichtssaal hatte der Geschädigte zuvor die Entschuldigungen seiner Peiniger angenommen.

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