Der 53-Jährige aus Renningen ist obendrein auch noch ohne Führerschein unterwegs und schwindelt die Polizeibeamten an.

Leonberg - Ohne Führerschein und mit einem frisierten Mofa ist ein Mann aus Renningen der Polizei ins Netz gegangen. Dafür handelte sich der 53-Jährige eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein ein. Jetzt ist der Wiederholungstäter am Leonberger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe samt Bußgeld verdonnert worden.

 

Noch kurz vor der Urteilsverkündung hatte der Anwalt des Beschuldigten einen Antrag auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen gestellt, der begutachten sollte, ob an dem Mofa überhaupt technische Veränderungen vorgenommen wurden. Die Amtsrichterin Jasmin Steinhart lehnte den Beweisantrag jedoch ab. Bereits in der ersten Hauptverhandlung, die nach einer längeren Unterbrechung wieder von neuem aufgenommen werden musste, hatte der Verteidiger einen Gutachter gefordert. Dieser sollte klären, ob die Polizei das Messgerät zur Feststellung der Höchstgeschwindigkeit ordnungsgemäß benutzte.

Zuletzt 2015 vor Gericht

Der Sachverständige bescheinigte aber eine „einwandfreie Handhabung“. Und so gab es für das Gericht keine Zweifel an der Schuld des Mannes, der zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wurde, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der Renninger eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro bezahlen. Das Strafmaß war nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass der Angeklagte nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank saß und auch noch einschlägig vorbestraft war. Er wurde mehrmals wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Das war zuletzt im Jahr 2015 der Fall, als er dann auch mit einer Führerscheinsperre belegt wurde.

Dennoch war er an einem Abend im Mai vor einem Jahr mit seinem Mofa in Renningen unterwegs. Zwar braucht es für die Nutzung des Gefährts bis auf eine Prüfbescheinigung (das gilt nur für Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind) keinen Führerschein, wenn die Höchstgeschwindigkeit bei 25 Stundenkilometern liegt. Doch sein Mofa war frisiert und fuhr damit deutlich schneller, weshalb es eines Führerscheins bedurfte. Nachdem er einer Polizeistreife ins Auge gefallen war, kam bei der anschließenden Lasermessung heraus: Das Gefährt erreichte mit Toleranzabzug eine Maximalgeschwindigkeit von 36 Stundenkilometern.

Mofa fährt „ein bisschen schneller“

Auf der Anklagebank wollte der Mann aus Renningen keine Angaben zu der Sache machen. Mit Blick auf den Auszug aus dem Bundeszentralregister hatte er sich noch reumütig gegeben. „Seit der letzten Verhandlung ist es mir gelungen, mein Leben grundlegend zu ändern, sodass der Alkohol keine Rolle mehr spielt“, erklärte der angeklagte Ingenieur.

Die geladene Polizistin, die bei der Kontrolle mit dabei war, schilderte die Begegnung mit dem Angeklagten wie folgt: „Als wir ihn anhielten, war er schon leicht aufgebracht.“ Noch vor der Geschwindigkeitsmessung habe der 53-Jährige eingeräumt, dass sein Mofa ein „bisschen schneller“ fahre. „Er meinte, dass er es ansonsten nicht rechtzeitig in die Arbeit schafft und sagte, dass wir es ihm doch nicht unnötig schwer machen sollen“, berichtete die Frau. Am Ende habe der Mann dann auch noch mit den Beamten verhandeln wollen.