Eine Gastwirtin aus Leonberg beleidigt drei Rettungssanitäterinnen. Dafür wird sie verurtei
Leonberg - Es war eigentlich eine Bagatelle – aber der Streit zwischen einer Rettungswagenbesatzung und einer Gastwirtin beim diesjährigen Pferdemarkt wurde zu einem Fall für das Leonberger Amtsgericht. Streitpunkt war eine genaue Parkposition eines Rettungswagens.
Die Anklage gegen die 62-jährige Frau, die zusammen mit ihrem Mann ein Lokal in der Fußgängerzone in der Altstadt führt, lautete auf Beleidigung. „Jung und dumm“ soll sie im Februar dieses Jahres eine dreiköpfigen Bereitschaftsbesatzung des DRK-Fahrzeuges genannt haben.
Diese Aussage bestritt die Gastwirtin nicht, sie habe damit jedoch niemanden beleidigen wollen. „Ich habe damit nur zum Ausdruck bringen wollen, dass ich das Verhalten der Fahrzeugbesatzung nicht verstehen konnte“, erklärte die Frau.
„Jung und dumm“, murmelt die Wirtin im Weggehen
Für sie und ihren Mann sei der Pferdemarkt-Dienstag vom Umsatz her der wichtigste Tag des Jahres. Der Rettungswagen sei direkt vor der Hofeinfahrt gestanden, sodass Besucher nicht sehen konnten, dass dort ein Bistro mit Ausschank betrieben werde. Sie habe die Besatzung nur gebeten, den Wagen ein bis zwei Meter nach vorne zu fahren, erklärte die Angeklagte. Als Antwort habe sie erhalten, die Sache sei in Klärung mit der Leitstelle. Als sie eine Viertelstunde später nochmals gebeten habe, das Fahrzeug ein Stück vorzufahren, habe sie die gleiche Antwort erhalten.
Daraufhin habe sie im Weggehen „jung und dumm“ gesagt. Vor dem Fahrzeug sei ausreichend Platz gewesen, und sie habe für den Verkauf beim Pferdemarkt extra eine Sondergenehmigung bei der Stadt beantragen müssen. Das Ganze sei umso unverständlicher, da der Rettungswagen später an der Sonnenkreuzung geparkt worden sei, nachdem die Polizei da gewesen war.
„Es war beabsichtigt, die Ehre der Sanitäterinnen zu verletzen“
Eine etwas andere Sicht der Dinge schilderte eine 29-jährige Rettungssanitäterin. „Uns wurde diese Position vor der Hofeinfahrt von der Leitstelle zugeteilt, damit wir alle Bereiche beim Umzug schnell erreichen können“, erklärte die DRK-Ausbilderin. Nach vorne hätten sie das Auto nicht versetzen können, da dieses dann in den Bereich des Umzugs hineingeragt und die zum Teil recht breiten Wagen behindert hätte. Nach hinten hätten sie auch nicht fahren können, da sie dann nicht mehr schnell in den kritischen Bereich des Umzugs gekommen wären.
Bereits nach drei Minuten sei zum ersten Mal ein Security-Mitarbeiter gekommen und habe gebeten, den Wagen umzuparken. Der Gastwirtin habe man die Situation erklärt und um Geduld gebeten, man müsse das mit der Leitstelle abklären. 15 Minuten später sei sie aber noch einmal gekommen und habe an der Tür gerüttelt. „Auch da haben wir um Geduld gebeten. Die Leitstelle hatte gerade viel zu tun, da der Umzug gerade begonnen hatte“, führte die 29-Jährige weiter aus. Man habe keineswegs den Betrieb des Gasthofes stören wollen, aber die Besatzung habe sich durch die Bemerkung „jung und dumm“ angegriffen gefühlt. „Die Frau zeigte kein Verständnis dafür, dass wir nicht frei waren in unserer Entscheidung, wo wir das Auto hinstellen“, sagte die Sanitäterin.
Nach Anhörung einer weiteren Rettungsassistentin und zweier Security-Mitarbeiter hielt die Staatsanwältin den Tatbestand der Beleidigung für erfüllt. „Es war beabsichtigt, die Ehre der drei Rettungssanitäterinnen zu verletzen“, erläuterte die Anklagevertreterin und plädierte auf eine Geldstrafe von 2550 Euro.
Verteidiger fordert vehement einen Freispruch
Völliges Unverständnis zeigte dafür der Verteidiger der 62-Jährigen, der vehement auf Freispruch plädierte. Er habe sich die Situation vor Ort angesehen, es seien mehrere Meter Platz vor dem Rettungswagen gewesen. „In den vergangenen Jahren war das nie ein Problem“, führte er weiter aus. Zudem sei die Äußerung der Frau angesichts ihrer wirtschaftlichen Lage von der Meinungsäußerung gedeckt gewesen und – wenn überhaupt – nur an der untersten Schwelle zur Beleidigung angesiedelt. Der Begriff „dumm“ habe sich auf die gesamte Situation bezogen.
Dieser Ansicht folgte Richter Thomas Krüger in seinem Urteil nicht: Er verurteilte die bereits einschlägig vorbestrafte Frau zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten und einer Geldbuße von 1200 Euro zugunsten von des Vereins Fortis. Der Begriff „dumm“ habe sich klar auf die junge Besatzung des Rettungswagens bezogen. Das Verhalten der Angeklagten, die mehrfach an der Tür gerüttelt habe, sodass die Frauen sogar die Türen verriegelten, sei alles andere als freundlich gewesen. Die Rettungssanitäterinnen hätten in hoheitlichem Auftrag gehandelt, die Angeklagte hätte nur ein wenig mehr Geduld aufbringen müssen.