Ein 53-Jähriger wird wegen Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Bildern verurteilt.

Leonberg - Der Mann auf der Anklagebank ist sichtbar darum bemüht, einen guten Eindruck zu machen: Zu seinem grauen Kurzhaarschnitt trägt er einen grauen Anzug, was ihm einen überaus seriösen Eindruck verleiht. Doch tief in dem „trockenen Alkoholiker“, wie er sich selbst bezeichnet, schlummern offenbar schlimme Fantasien, die er im Internet ausgelebt hat und die ihn vor die Schranken des Leonberger Amtsgerichts gebracht haben.

 

Die Staatsanwaltschaft warf ihm den Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften vor. Im November 2016 soll er zwei Nacktbilder eines elf- und eines 15-jährigen Mädchens bei einem sozialen Netzwerk hochgeladen haben, im Januar 2017 fünf Fotos an eine Online-Bekannte verschickt haben, auf denen zwölf- bis 15-jährige Mädchen und Jungen in aufreizenden Posen und beim Oralverkehr zu sehen waren. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung und seines Geschäftswagens fand die Polizei insgesamt 7000 Sex-Fotos und –Filme, davon rund 135 mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt.

„Das war unterste Schublade“

Diese Vorwürfe räumte der Rutesheimer unumwunden ein. „Das hat mit meiner Alkoholsucht zu tun, die ich aber gerade angehe“, erklärte er. Das Alkoholproblem sei erstmals im Alter von 15 Jahren aufgetaucht, als sein Vater gestorben sei. Beim Wehrdienst bei der Marine sei er mit härteren Sachen wie Whiskey in Berührung gekommen. „Komplett abgestürzt“ sei er dann, als seine Ehe Anfang der 90er Jahre in die Brüche gegangen und er geschieden worden sei. „Acht bis zwölf Bier an einem Tag waren keine Seltenheit“, sagte der Mann, der inzwischen wieder verlobt ist. Die Frau hat zwei Kinder, der neunjährige Sohn wohnt alle 14 Tage für eine Woche bei ihnen.

Er sei über sich selbst geschockt gewesen, als ihn sein Anwalt wieder mit den Chats konfrontiert habe, die er mit der Online-Bekanntschaft vor zwei Jahren geführt habe. „Das war unterste Schublade“, sagte der Angeklagte mit belegter Stimme. „Sie haben sich gebrüstet, sexuelle Kontakte mit Kindern gehabt zu haben“, hielt Amtsrichter Thomas Krüger ihm vor. Die Staatsanwältin sagte, hier zeigten sich offenbar die Fantasien des Angeklagten. „Und ich finde es erschreckend, dass alle zwei Wochen ein kleiner Junge bei Ihnen in der Wohnung ist“, sagte sie.

Sein Verteidiger relativierte, der 53-Jährige habe seine perversen Fantasien im Internet ausgelebt, nachdem „der Suff seine Hemmschwelle, die da war, beseitigt hat“. Bei der viermonatigen Therapie, die der Angeklagte in einer Klinik im Schwarzwald machen wolle, werde das Thema Pornografie neben der Alkoholsucht mitbehandelt. Die Bilder will der 53-Jährige im Internet gefunden haben, er habe dafür weder bezahlt noch andere Bilder getauscht.

BKA hat gegen ihn ermittelt

Auf die Spur des Mannes war die Polizei gekommen, weil ein interner Sicherheitsdienst des sozialen Netzwerks, auf das er die zwei kinderpornografischen Bilder gestellt hatte, Alarm geschlagen hatte. Zudem hatte ihn seine Online-Bekanntschaft, die er auf einer Partner-Börse im Internet kennengelernt hatte, und die seine kinderpornografischen Bilder erhalten hatte, angezeigt. Auch das BKA hatte Ermittlungen gegen ihn begonnen.

Die Staatsanwältin forderte eine einjährige Gefängnisstrafe für den Mann, der bereits neun Vorstrafen hatte, unter anderem wegen mehrerer alkoholbedingter Verkehrsdelikte, aber auch wegen Verbreitung pornografischer Schriften und exhibitionistischer Handlungen. „Der Alkohol ist nur das Problem, das dahinter steckt“, erklärte sie. Sie sehe wenig Selbstreflexion beim Angeklagten. Zudem sei der Erfolg der Therapie zweifelhaft, die nun zwei Jahre nach den Taten offenbar unter dem Druck dieses Verfahrens zustande gekommen sei.

„Mein Mandant bereut“

Der Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe von maximal neun Monaten für angezeigt, da eine Haftstrafe die Bemühungen der Therapie konterkarieren würden. „Mein Mandant hat sich heute schlecht verkauft, aber er bereut die Taten, die bereits mehrere Jahre zurückliegen.“ Zudem habe er sich seitdem nichts mehr zuschulden kommen lassen.

Amtsrichter Krüger verurteilte den Mann zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften. Er muss einmal im Quartal eine Urinprobe abgeben, um zu beweisen, dass er sich vom Alkohol fernhält. Für ihn hätten sein Geständnis gesprochen und die Tatsache, dass die Taten schon einige Zeit zurücklägen. Die Bewährung habe er mit Bedenken gewährt. „Aber ich will Ihnen die Chance auf eine stationäre Therapie nicht verbauen“, sagte Thomas Krüger.