Eine 51-jährige Mutter dreier Kinder aus Calw steht nicht zum ersten Mal wegen Diebstahls vor Gericht.

Leonberg - Das Schlusswort nutzte die Angeklagte für einen eindringlichen Appell. „Bitte, bitte, ich möchte nicht ins Gefängnis gehen!“, flehte die Mutter dreier Kinder mit feuchten Augen vor Gericht. Und trotz einschlägiger Vorstrafen zeigte sich die Richterin nachsichtig – sie belegte die Frau mit einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die sie zu Bewährung aussetzte. Außerdem gab es für sie noch 60 Arbeitsstunden als Auflage.

 

Die Calwerin musste sich am Leonberger Amtsgericht wegen Diebstahls verantworten. Sie hatte im vergangenen Juni in einem Bekleidungsgeschäft in Weil der Stadt mehrere Kleidungsstücke, darunter eine Hose, eine Jacke sowie einen Rock, im Wert von 180 Euro mitgehen lassen. Was sie nicht wusste: Eine Verkäuferin hatte sie dabei beobachtet. „Ich habe gesehen, dass sie die Kleider in ihren Korb packte, dann schaute sie sich an der Kasse um und stürmte plötzlich aus dem Laden“, erzählte die Zeugin vor Gericht, die damals mit ihrer Kollegin im Kundengespräch gewesen sei. In der Folge seien die beiden der Angeklagten über den Parkplatz hinterhergelaufen, dabei sei ihre Kollegin gestürzt. „Nach wenigen Metern kam die Angeklagte dann aber zum Stehen, und wir hielten sie so lange fest, bis die Polizei kam“, berichtete die 44-Jährige. Die Calwerin war der Verkäuferin übrigens bestens bekannt. „Sie war Stammkundin bei uns“, sagte diese und würdigte die angeklagte Frau nach ihrer Aussage keines Blickes.

Die Angeklagte räumt die Tat ein

Der 51-Jährigen war die ganze Sache sichtlich peinlich. „Das war nicht richtig“, sagte die gelernte, aber arbeitslose Floristin. „Ich habe das Gefühl, dass ich jetzt ständig auf der Straße angestarrt werde.“ Zuvor hatte die verheiratete Frau den gegen sie erhobenen Vorwurf eingeräumt – sie beharrte allerdings darauf, dass sie beim Betreten des Ladens die Absicht hatte, die Kleidungsstücke zu bezahlen. „Erst an der Kasse fiel mir ein, dass ich meinen Geldbeutel vergessen hatte, dann dachte ich mir, jetzt gehe ich einfach“, erklärte sie auf der Anklagebank.

Eine später in ihrem Einkaufskorb von der Polizei aufgefundene Zange habe aber nichts mit dem Diebstahl zu tun gehabt. „Als Floristin helfe ich zu Weihnachten und Ostern in der Kirche aus und binde Kränze“, erzählte die 51-Jährige, die aber damit bei der Richterin Jasmin Steinhart für Stirnrunzeln sorgte. „Die Tat fand im Juni statt, Ostern war da noch ganz weit weg“, bemerkte diese, bevor die Angeklagte im zweiten Anlauf meinte, dass sie das Werkzeug schlichtweg in ihrem Einkaufskorb vergessen habe. Tatsächlich wurden bei dem Diebstahl aber keine Sicherungsetiketten von der Kleidung entfernt.

Beim nächsten Mal muss sie ins Gefängnis

Der reumütige Auftritt der Angeklagten, die in der Verhandlung auf rechtlichen Beistand verzichtet hatte, schien den Staatsanwalt nur bedingt zu    überzeugen, zumal die Calwerin schon viermal wegen Diebstahls vor Gericht gestanden hatte – zuvor war sie immer zu Geldstrafen verdonnert worden, letztmals 2012. Dennoch stellte er einen Antrag auf eine Bewährungsstrafe, dem später auch das Gericht folgen sollte.

„180 Euro sind kein Pappenstiel“, sagte Richterin Steinhart nach der Urteilsverkündung und hielt die „Zangen-Story“ für nicht glaubwürdig. Weil die bisherigen Geldstrafen die Angeklagte nicht davon abgehalten hätten, wieder straffällig zu werden, sei eine Haftstrafe,   wenn auch zur Bewährung, die angemessene Reaktion. Zum Schluss warnte sie die Diebin aber noch: „Bei der nächsten Kleinigkeit müssen Sie ins Gefängnis!“