Prozess am Amtsgericht Ludwigsburg Die Freundin bekifft geschlagen und verbrüht

Wegen Eifersucht schlägt ein Mann seine Freundin und spritzt sie mit kochend heißem Wasser ab. Sie verzeiht ihm und zieht die Anzeige zurück – dann schlägt er wieder zu. Nun wurde er verurteilt.
Ludwigsburg - Es sind Szenen von großer Brutalität, die am Dienstag am Amtsgericht geschildert wurden, und wofür ein 25-Jähriger verurteilt wurde: Der Angeklagte hat im Dezember seine damalige Freundin in seiner Wohnung in Ludwigsburg derart stark mit einem Tablett ins Gesicht geschlagen, dass sie eine Nasenbeinprellung davon trug. Dann schlug er weiter auf sie ein, warf ihr eine Cola-Flasche an die Rippen, zerrte sie an den Haaren durch die Wohnung und schlug ihren Kopf gegen die Heizung und den Fußboden. Zuletzt stellte er die 20-Jährige unter die Dusche und spritzte sie eine halbe Stunde lang abwechselnd mit eiskaltem und kochend heißem Wasser ab, so dass die Frau Verbrennungen ersten und zweiten Grades erlitt. Während der ganzen Zeit war die Wohnung von innen abgesperrt, so dass die Frau nicht fliehen konnte. Hinzu kommt, dass der aggressive Mann unter Drogeneinfluss stand: Nach Angaben des Opfers hatte der 25-Jährige an dem Tag 20 Joints geraucht.
Der Mann war eifersüchtig – und bekifft
Der Grund für die Tortur: Eifersucht. Der Mann verlangte von seiner Freundin, dass sie ihm die Namen jener Männer auf eine Liste schreibt, mit denen sie ein Verhältnis hat. „Ich habe einfach irgendwelche Namen aufgeschrieben, damit er aufhört“, sagte die 20-Jährige vor dem Schöffengericht unter Tränen aus. Das Drama hätte ein Ende haben können, denn die Frau konnte tags darauf fliehen. Sie ging ins Krankenhaus, wo man ihre Verletzungen behandelte und protokollierte. Noch einen Tag später erstattete sie Anzeige bei der Polizei. Doch knapp eine Woche danach zog sie die Anzeige wieder zurück. „Ich war blind vor Liebe“, versuchte die 20-Jährige ihr Verhalten zu erklären.
Sie gab dem Freund noch einmal eine Chance – mit der Folge, dass er wieder aggressiv wurde. Dieses Mal zog er sie an den Haaren aus einer Gaststätte hinauf in seine Wohnung. Dabei drohte er ihr: „Du Hure, du kommst hier lebend nicht mehr heraus.“ Er schlug sie mit der Faust und trat mit seinen Stiefeln gegen ihren Kopf, als sie am Boden lag. Als er mit kochend heißem Wasser ihre Füße verbrühte, nannte die Frau ihm wieder Namen, damit er mit der Quälerei aufhörte. Drei Tage später nahm die Polizei den 25-Jährigen fest.
Die Frau ist psychisch labil
Der Staatsanwalt warf dem Mann schwere Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung sowie Beleidigung vor. Der Mann bestritt einen großen Teil: Er habe die Frau nicht festgehalten, er habe sogar mehrmals betont, sie solle ihre Sachen packen und seine Wohnung verlassen. Für ihn sei es „nicht akzeptabel“ gewesen, dass seine Freundin früher auf den Strich gegangen sei. Außerdem sei sie psychisch labil und habe sich oft Schnittverletzungen zugefügt. Auch die Verbrennungen habe sie sich selbst beigebracht. Er habe sie lediglich „zwei oder dreimal“ geschlagen und sie an den Haaren gezogen, „weil ich nicht wollte, dass sie sich wieder ritzt“.
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt drei Jahre Haft für den Mann. „Menschlich ist es kaum nachvollziehbar, dass Sie ihre Freundin über einen so langen Zeitraum so malträtieren, ohne dass Sie zur Besinnung kommen“ sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe. Der Richter und die Schöffen schenkten jedoch den Schilderungen der Frau mehr Glauben. Sie verurteilten den Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. „Wir meinen, dass eine Gefängnisstrafe durchaus notwendig ist“, sagte der Richter in Anbetracht der Brutalität des Angeklagten.
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