Ein 35 Jahre alter Angeklagter hat über Jahre hinweg seine Position als Leiter der IT-Abteilung einer Korntal-Münchinger Firma ausgenutzt. Mittels gefälschter Rechnungen erbeutete er fast 330 000 Euro, um seiner Frau Schönheits-OPs zu finanzieren.

Ludwigsburg - Über Jahre hinweg hat der Angeklagte seine Position als IT-Leiter in einer Korntal-Münchinger Firma ausgenutzt. Er generierte Rechnungen für angebliche Leistungen einer fingierten Firma und erreichte damit, dass sein Arbeitgeber in den Jahren zwischen 2008 und 2012 fast 330 000 Euro an diese Firma überwies. Das Geld transferierte der Angeklagte dann auf sein Konto. Am Freitag hat das Ludwigsburger Amtsgericht den 35-Jährigen wegen Betrugs in 46 Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

 

Gleich zu Beginn des Verfahrens gestand der Angeklagte die Taten. Zudem ließ er über seinen Verteidiger erklären, warum er seinen damaligen Arbeitgeber betrogen hatte. So habe er zunächst nur aus Frustration heraus versucht, etwas zu tricksen. Denn ihm sei immer wieder eine Gehaltserhöhung in Aussicht gestellt, das Versprechen aber nie eingelöst worden. Er habe es als ungerecht empfunden, als Leiter der gesamten IT-Abteilung der Firma weniger zu verdienen als einige seiner Mitarbeiter. Außerdem sei es denkbar einfach gewesen, gefälschte Rechnungen als echt auszugeben und die Kontrollmechanismen des Unternehmens zu umgehen. Die fingierte Firma war auf die Mutter des Angeklagten angemeldet, die der Bitte ihres Sohnes, als Inhaberin zu fungieren, gutgläubig entsprochen hatte.

Ehefrau brauchte Geld für Schönheits-Operationen

Doch so richtig Fahrt nahm die Betrugsgeschichte erst auf, nachdem der Angeklagte im Jahr 2009 seine spätere Ehefrau kennengelernt hatte. Denn diese habe seinen Mandanten „quasi ausgezogen“, sagte der Verteidiger vor Gericht. Sie wollte offenbar Model werden und unterzog sich deshalb zahlreichen Schönheits-Operationen. Dafür sowie für ihre vielen Reisen habe sie mehr und mehr Geld gebraucht, das der Angeklagte über seine bereits erprobte Masche heranschaffte. In insgesamt 46 Einzelfällen erbeutete der 35-Jährige auf diese Weise 327 000 Euro.

Doch irgendwann flog die Sache auf. Der Angeklagte wurde zur Rede gestellt und räumte daraufhin sofort ein, die Taten begangen zu haben. Bereits im Jahr 2013 schlossen die Firma und ihr einstiger IT-Leiter einen Vergleich: Der Angeklagte zahlt seither monatlich 2500 Euro an seinen früheren Arbeitgeber zurück und hat inzwischen bereits mehr als 100 000 Euro Schulden beglichen. Er rechnet allerdings damit, noch weitere acht Jahre lang einen Großteil seines Gehalts abtreten zu müssen, um die insgesamt vereinbarten 350 000 Euro Schadenswiedergutmachung abzuzahlen. Sollte er jedoch eine Monatsrate nicht pünktlich zahlen, so wird die gesamte Summe samt Zinsen sofort fällig.

Neuer Job und gute Sozialprognose

Immerhin hat der Angeklagte inzwischen einen neuen Job, bei dem er erneut eine Führungsposition inne hat und gut verdient. Sein neuer Arbeitgeber wisse um seine Taten, erklärte er vor Gericht – dennoch laufe es sehr gut bei seiner Arbeit. Seine Ehe hingegen, die im Jahr 2011 geschlossen worden war, steht vor dem Aus: Derzeit läuft die Scheidung.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und das Gericht bescheinigten dem Angeklagten eine gute Sozialprognose: Er habe offenbar einen sicheren Job, bei dem alles rund laufe und sei bestrebt, den Schaden möglichst schnell wieder gut zu machen, den er angerichtet habe. Letzteres wertete das Gericht auch bei der Zumessung der Strafe zu Gunsten des Angeklagten, zudem fielen sein Geständnis und die Tatsache, dass er das Geld nicht in erster Linie für sich, sondern für seine Frau erbeutete, positiv ins Gewicht. Das ändere nichts daran, dass er einen hohen Schaden angerichtet habe und über einen langen Zeitraum hinweg kriminell gewesen sei, führte der Vorsitzende Richter an. Der Angeklagte selbst zeigte sich reumütig: „Es tut mir sehr leid, dass wir heute hier sitzen und diese Sache verhandeln müssen. Das wird mir ein Denkzettel sein“, erklärte er.