Er brüllte verfassungswidrige Parolen und bedrohte und beleidigte Nachbarn und Passanten massiv: Das Amtsgericht Schorndorf hat einen 30-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt. Er war nicht zum ersten Mal durch derartige Taten aufgefallen.

Leserredaktion : Kathrin Zinser (zin)

Schorndorf - Weil er verfassungswidrige Parolen gebrüllt und Nachbarn und Passanten beleidigt und bedroht hat, ist ein 30-Jähriger vom Amtsgericht Schorndorf zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wegen zahlreicher, teils einschlägiger Vorstrafen komme eine Bewährung nicht in Frage, so die Richterin.

 

In dem Prozess am Mittwoch stand vor allem eine Tat vom Mai dieses Jahres im Fokus: Wie mehrere Zeugen berichteten, hatte der Mann aus dem offenen Fenster seiner Wohnung „Sieg Heil!“ und „Heil Hitler!“ gerufen und Nachbarn und Passanten aufs Übelste mit fremdenfeindlichen Ausdrücken beschimpft. Einem Mann, der mit seinem sechsjährigen Sohn zufällig vorbeikam, drohte er mit der Vergewaltigung des Kindes. „Das hat mich wirklich schockiert“, sagte der Vater, der als Zeuge geladen war. Sein Sohn habe noch heute Angst vor dem Angeklagten.

Angst in der Nachbarschaft

Der 30-Jährige entschuldigte sich im Gerichtssaal bei dem Geschädigten. „Vor mir braucht niemand Angst haben“, beteuerte er. Sein Verhalten erklärte er mit Frust über seine persönliche Situation, insbesondere die Beziehung zu seiner Freundin, mit der er ein einjähriges Kind hat. Zum Zeitpunkt der Tat seien sie „auseinander“ gewesen, er habe bereits am Vormittag angefangen, Alkohol zu trinken. „Unter Alkoholeinfluss kamen immer so Sachen hoch“, erklärte er, auch wenn er wisse, dass das keine Entschuldigung für sein Verhalten sein könne. Er habe niemanden bedrohen oder beleidigen wollen.

Tatsächlich ist der Mann, der am Tattag zudem einen Rollladen in seiner Wohnung beschädigt hatte, aber wohl des Öfteren in der Nachbarschaft durch sein aggressives Verhalten aufgefallen: Ein Polizist, der mehrere Nachbarn im Zuge des Verfahrens befragt hatte und als Zeuge auftrat, schilderte dem Gericht, dass der Vorfall im Mai nicht der erste dieser Art gewesen sei: „Das zieht sich durch.“ Demnach rechnen die Anwohner stets damit, dass wieder etwas passiert. Zwar seien in letzter Zeit keine weiteren Straftaten angezeigt worden, allerdings könne man sich nicht sicher sein, dass die Nachbarn überhaupt noch zur Polizei gehen – aus Angst vor den Aggressionen des Angeklagten, so der Beamte.

Eine Nachbarin, die ebenfalls als Zeugin geladen war, berichtete von Beleidigungen und Drohungen des 30-Jährigen, weil sie als Deutsche mit Ausländern befreundet ist. Der Angeklagte öffne das Fenster und brülle seine Beschimpfungen heraus, „damit es jeder hört.“ Sie sei oft nicht zu Hause, weil sie Angst habe.

Zahlreiche Vorstrafen

Der 30-Jährige, der zwei Ausbildungen abgebrochen hat und derzeit arbeitslos ist, war schon mehrfach zu Bewährungsstrafen verurteilt worden und hatte gegen die Auflagen verstoßen. Aufgrund der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit und der unbehandelten Alkoholsucht ging der Staatsanwalt von einer ungünstigen Prognose aus und forderte acht Monate Haft ohne Bewährung. Dem schloss sich die Richterin an. Obwohl der Angeklagte zur Tatzeit mehr als zwei Promille hatte, habe er gewusst, was er tat, sagte sie zur Begründung des Urteils. Aus den Vorstrafen habe er offenbar nichts gelernt.