Ein Banner ist vor dem Daimlerwerk in Sindelfingen aufgestellt. Große Letter bilden die Worte: „Remigration statt Mord am Fließband“. Dann wackelt die Videoaufnahme, mehrere vermummte Personen kommen ins Bild. Vereinzelt hört man Stimmen, ein paar schnelle Anweisungen, roter Rauch zieht gen Himmel. Dann steigt der Kameramann gemeinsam mit den vermummten Personen hastig in einen Transporter, der abfährt. Die Aufnahme endet.
In einer anderen Aufnahme, die am Donnerstag im Saal 13 des Böblinger Amtsgerichtes abgespielt wird, sieht man eine ähnliche Szene. Nur dass das Banner dieses Mal in einem Waldstück steht und die handelnden Personen nicht vermummt sind. Die Ermittler werten dieses Video als eine Art „Übung“, die vermutlich der Vorbereitung der eigentlichen Aktion diente, an der – so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft – fünf Männer im Alter zwischen 23 und 35 Jahren beteiligt waren, die sich nun vor Gericht verantworten müssen. Dort machten vier von ihnen keine Angaben zu ihrer Person, ein 29-Jähriger gab an, Medizin studiert zu haben, nun aber als Sachbearbeiter tätig zu sein. Zwei der Angeklagten sind vorbestraft.
Aktion wurde über die Sozialen Medien verbreitet
Laut Anklage haben sich die Männer – vier aus Baden-Württemberg und Bayern, einer aus der Schweiz –, die in dem „Übungsvideo“ ohne Vermummung zu sehen sind, am 25. Mai 2023 vor dem Daimlerwerk in Sindelfingen der gemeinschaftlichen Volksverhetzung und des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot schuldig gemacht. Neben der Präsentation des Banners mit der Aufschrift hätten die Aktivisten laut Staatsanwaltschaft zudem Flugblätter auf einer Grünfläche verteilt und gefordert, dass die Einwanderung gestoppt werden müsse.
Mit der Aktion bezogen sich die mutmaßlichen Aktivisten der rechtsextremen, sogenannten „Identitären Bewegung“ offenbar auf die Doppelmorde im Mercedes-Benz-Werk in Sindelfingen vom 11. Mai 2023, bei denen ein türkischer Staatsangehöriger zwei Vorgesetzte mit ebenfalls türkischer Nationalität erschossen hatte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte die Gruppe, zu dieser Zeit der als rechtsextrem geltenden Bewegung „Wackere Schwaben“ zugeordnet, aus fremdenfeindlicher Motivation und versammelte sich am Tor 3 des Werks öffentlichkeitswirksam. Die Aktion, die aufgezeichnet und anschließend über die Sozialen Netzwerke verbreitet wurde, sei geeignet gewesen, feindselige Einstellungen gegenüber Migranten zu fördern oder zu verstärken.
Zeugin zum Teil persönlich angegangen
In der sechsstündigen Verhandlung rückten die Verteidiger eine Frage beharrlich in den Vordergrund: Können die fünf Angeklagten eindeutig als die Vermummten identifiziert werden, die an der zentralen Aktion teilgenommen haben? Insbesondere die Vermutung, dass die Personen auf dem „Übungsvideo“ dieselben seien wie bei der Aktion vor dem Daimlerwerk, stellten sie immer wieder in Frage.
Das Landeskriminalamt hatte zwar zwei Chat-Gruppen ausgewertet, darunter eine mit dem Namen „Party 25.5“, die die Angeklagten belasteten. Doch die Verteidiger behaupteten, dass die Nachrichten wegen fehlender Vollständigkeit und Chronologie nur eingeschränkt aussagekräftig seien.
Eine als Zeugin geladene LKA-Beamtin sagte aus, sie habe zwei der fünf Angeklagten identifizieren können, nachdem sie Video- und Bildmaterial verglichen und dabei Merkmale wie Größe, Statur und Körperhaltung berücksichtigt habe. Speziell an der Beamtin arbeiteten sich die Verteidiger ab und gingen sie zum Teil sogar persönlich an: Ob sie sich beruflich den ganzen Tag mit dem Körperbau von attraktiven, jungen Männern beschäftige, wollte einer der Verteidiger wissen. Sie kritisierten, die Ermittler hätten mit dem Gedanken „wird schon nicht den Falschen treffen“ willkürlich aus einem Pool von hunderten Mitgliedern der „Identitären Bewegung“ jene fünf Männer herausgepickt, die an diesem Tag auf der Anklagebank saßen. Darüber hinaus betonte die Verteidigung, dass sowohl der Inhalt des Flugblattes als auch der Slogan „Remigration statt Mord am Fließband“ im Sinne der Meinungsfreiheit nicht strafbar seien. Stattdessen seien die Forderungen Teil des aktuellen politischen Diskurses.
Richter: Slogan sei bewusst zweideutig gewählt
Gegen Ende der Verhandlung richtete Rechtsanwalt Till Weckmüller das Wort dann noch einmal direkt an den Staatsanwalt und gab eine Äußerung von besonderer Brisanz ab. „Für solche Staatsanwälte schämt man sich. Es kann sein, dass Sie bei einem Regierungswechsel mal überprüft werden“, sagte Weckmüller, der gemeinsam mit dem ehemaligen AfD-Politiker Dubravko Mandic in einer Kanzlei tätig ist.
Die Staatsanwaltschaft plädierte dafür, dass drei der Angeklagten zu je sieben Monaten Haft verurteilt werden, ein weiterer zu neun und ein weiterer zu zehn Monaten. Alle Strafen sollten zur Bewährung ausgesetzt werden, jeweils mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Zusätzlich sollten Geldauflagen von 2000 Euro für drei Angeklagte und 3000 Euro für einen weiteren Angeklagten verhängt werden, während ein Angeklagter statt einer Geldauflage gemeinnützige Arbeit in Höhe von 80 Stunden leisten solle. Die Angeklagten hätten die Tat im Daimlerwerk für ihre Ausländerfeindlichkeit und politische Agenda missbraucht, so das Argument. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch für ihre fünf Mandanten.
Die Summe der Indizien überzeugte Richter Ralf Rose von der Schuld der Angeklagten. Der Slogan des Banners sei bewusst zweideutig gewählt, die fünf Männer hätten sich der angeklagten Taten schuldig gemacht. Drei von ihnen wurden zu jeweils sechs Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich erhielten sie Geldstrafen von jeweils 2000 Euro zugunsten des Seehauses in Leonberg. Bei den übrigen zwei Angeklagten kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung; sie wurden zu jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Doppelmord bei Daimler in Sindelfingen
Tat
Ein 53-jähriger türkischer Staatsangehöriger hat am 11. Mai 2023 zwei 44 und 45 Jahre alte Vorgesetzte ebenfalls türkischer Herkunft in einer Produktionshalle des Autobauers in Sindelfingen aus nächster Nähe erschossen. Einer der beiden Männer verstarb noch vor Ort, der andere später in einem Stuttgarter Krankenhaus. Zum Prozessauftakt erklärte der Angeklagte, nach einem Streit mit seinen Teamleitern habe er befürchtet, seinen Job zu verlieren und in die Türkei zurückkehren zu müssen, was ihm Angst machte, da er ein Gegner des türkischen Präsidenten Erdogan sei. Die beiden Opfer, ebenfalls türkischer Herkunft, galten als eher regierungsnah.
Urteil
Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Angeklagten am 19.12.2023 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Das Gericht stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist in diesem Fall so gut wie ausgeschlossen.