Vor dem Stuttgarter Landgericht hat ein Prozess begonnen, bei dem sich ein 52-Jähriger wegen versuchten Totschlags verantworten muss. Er stellte seiner Gattin mit einem Peilsender nach und versuchte, sie beim Geschlechtsverkehr zu filmen.

Stuttgart - Der Angeklagte brach immer wieder in Tränen aus, als er von sich und seiner Frau berichtete. Irgendwann war die Ehe des 52 Jahre alten Angeklagten aus dem Kreis Böblingen in die Brüche gegangen. Und irgendwann suchte sich die 36 Jahre alte Ehefrau einen Liebhaber. Am 7. Januar dieses Jahres war das Maß für den 52-Jährigen offenbar voll. Er stellte seiner Frau nach, ertappte sie beim Geschlechtsverkehr und traktierte ihren 29 Jahre alten Begleiter mit mehreren Messerstichen. Die Anklage beim Prozessauftakt vor dem Stuttgarter Landgericht am Montag lautete: Versuchter Totschlag.

 

Peilsender im Zigarettenanzünder

Der Ort des gewaltsamen Geschehens: ein Parkplatz am Waldheimsträßle in Sindelfingen. Seine Frau sei schon früher häufig am frühen Abend weggegangen und erst spät in der Nacht heimgekommen. So wäre es wohl auch wieder an jenem Januartag gewesen. Doch der 52-Jährige wollte ihr dieses Mal einen Strich durch die Rechnung machen. Schon seit einiger Zeit hatte er im Wagen seiner Gattin einen Peilsender im Zigarettenanzünder installiert. Das Treiben der 36-Jährigen war den Ausführungen des Angeklagten zufolge in der Familie nicht gerade auf Gegenliebe gestoßen. Der Bruder seiner Frau habe sich um die nötige Software gekümmert, damit er auf seinem Handy Signale empfangen und die Verfolgung des Wagens hatte aufnehmen können. Auf diese Weise gelangte der 52-Jährige an jenem Abend auf den abgelegenen Parkplatz im Sindelfinger Wald.

Unter Tränen skizzierte der Angeklagte dem Gericht auf einem Blatt Papier, wo er sein Auto abstellte und wo die Fahrzeuge seiner Frau und des Liebhabers standen. Er habe versucht, das Geschehen in dem Wagen mit seinem Handy zu filmen und Fotos zu machen, ohne zu wissen, mit wem sich seine Frau vergnügte. Laut dem Staatsanwalt öffnete er dann an der Fahrerseite die Tür und versuchte vier Mal auf seine Gattin einzustechen. Sie habe zum Glück keine Verletzungen erlitten. Dem Begleiter jedoch habe er mehrere Stichwunden zugefügt: auf der Stirn, am Hals, am linken Oberarm und am Bauch. Sie seien bis zu 18 Zentimeter lang und mehrere Zentimeter tief gewesen, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe den Liebhaber zuvor aus dem Auto gezerrt.

Filmmaterial als Beweis vor dem Scheidungsrichter

Nach den Angaben des 52-Jährigen fand ein heftiges Gerangel statt, bei dem mal er, mal sein Widersacher auf dem Boden gelegen habe. Dabei habe er bemerkt, dass der Liebhaber seiner Frau blutete. Er habe die Polizei und einen Krankenwagen gerufen, die dann auch am Tatort eingetroffen seien.

Ein Bekannter habe ihm dazu geraten, seine Frau zu überwachen, um ihr Tun zu dokumentieren, erklärte der Angeklagte. Damit er vor Gericht Beweise habe, wenn es zu dem damals bereits festgelegten Scheidungstermin vor dem Familiengericht in Böblingen kommen sollte, der in diesem Jahr für den 18. Februar angesetzt gewesen war. Zumal es bereits am 4. Januar sowie auch Ende Dezember des Vorjahres offenbar ähnliche Treffen seiner Frau mit ihrem Liebhaber auf demselben Parkplatz gegeben habe, sagte der 52-Jährige. Er habe die beiden aber gewähren lassen.

In der Ehe kriselt es seit 2016

Den Liebhaber habe er vorher nicht gekannt, erklärte der Angeklagte. Wenn seine Frau wegging und wieder kam, habe er sie zur Rede gestellt, von ihr jedoch stets nur Ausflüchte gehört. Weil er sie offenbar zuvor geschlagen hatte, war die 36-Jährige zwei Mal vorübergehend ins Frauenhaus gegangen. In der Ehe kriselte es von 2016 an, als der Angeklagte, der keine Ausbildung hat, bei Daimler in der Wechselschicht arbeitete und seine Frau in einer Bäckerei einen Teilzeitjob übernahm. Er habe zu Hause gekocht und sich um die drei heranwachsenden Kinder kümmern müssen. Als er einmal zu seiner kranken Mutter ins Ausland fahren wollte, habe seine Frau ihn gebeten, zu Hause zu bleiben. Er sei dennoch gefahren.

Mit der 36-Jährigen ist der Angeklagte seit dem Jahr 2002 in zweiter Ehe verheiratet. Der 52-Jährige ist bereits vorbestraft. Wegen sexueller Nötigung der Freundin seiner Ehefrau ist er im Jahr 2008 zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Für den Prozess am Landgericht Stuttgart sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.