Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieses Delikt wurde erst durch Innenminister Strobl breiter bekannt. Nun hat das Landgericht einen Ex-Polizisten deshalb verurteilt. Was hat er getan?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Es ist eine Straftat, die durch Thomas Strobl (CDU) bekannt wurde. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – dieser Paragraf untersagt es, vor dem Prozess aus Verfahrensakten zu zitieren. Gegen den Innenminister wurde wegen Anstiftung dazu ermittelt, weil er ein Anwaltsschreiben im Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur weitergegeben hatte. Gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.