Ein 19 Jahre alter Angeklagter aus Ludwigsburg leidet an einer Psychose – und einer Immunkrankheit. Das Landgericht hat den Prozess trotz Coronakrise eröffnet.

Ludwigsburg/Heilbronn - Der Vorfall hatte großes Aufsehen erregt: Am Samstag, 21. September 2019, soll ein 19-Jähriger am Ludwigsburger Bahnhof seine Mutter umklammert und versucht haben, sich gemeinsam mit ihr vor eine S-Bahn zu werfen. Zwei Männer, die am Gleis 3 auf ihre Bahn warteten, waren dazwischen gegangen und hatten verhindert, dass die beiden tatsächlich ins Gleisbett stürzten. Der junge Mann war daraufhin in die Psychiatrie eingewiesen worden. Jetzt muss er sich am Heilbronner Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten.

 

Besonderer Schutz für den Angeklagten

Zum Prozessauftakt wurde der Angeklagte nicht nur an Händen und Armen gefesselt vorgeführt, er musste auch eine Atemmaske tragen – zu seinem eigenen Schutz. Denn der 19-Jährige leidet nicht nur an Depressionen, Panikattacken und einer Persönlichkeitsstörung, auch sein Immunsystem ist geschwächt. Im Falle einer Corona-Infektion wäre nach Aussage seiner Ärzte mit einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf zu rechnen.

„Eigentlich sollten in diesen Zeiten möglichst wenige Verhandlungen stattfinden“, sagte der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth. Aber der Fall des 19-Jährigen müsse eröffnet werden, weil ein Haftprüfungstermin ansteht. Das Gericht hatte deshalb zwar einige Vorkehrungen zum Schutz des Angeklagten treffen können, aber die drei Richter und zwei Schöffen konnten nicht einmal den gebotenen Mindestabstand voneinander einhalten.

Dabei ist dieser Fall auch ohne coronabedingte Erschwernis voller Komplikationen. Die zentrale Frage lautet: Hat der junge Mann tatsächlich versucht, seine Mutter mit auf das Gleisbett zu ziehen? Im Jargon der Juristen wäre das ein „Mitnahmemord“. Die Verteidigerin wollte das von vornherein entkräften: Als die entsprechende Sequenz aus dem Video der Bahnhofskamera abgespielt wurde, meinte sie, dass nicht der Angeklagte, sondern dessen Mutter geklammert habe.

Aggressiv nach Alkoholgenuss

Der junge Mann gab an, dass er an jenem Samstag gemeinsam mit seiner Mutter und Bekannten an einer Demonstration gegen die Schließung der Ludwigsburger Rockfabrik teilgenommen und danach Alkohol getrunken habe. Offenbar so viel, dass später 1,7 Promille in seinem Blut nachgewiesen wurden.

Aufgrund verschiedener Vorerkrankungen – zu der Immunschwäche kommen chronische Erkrankungen von Darm und Leber – sollte er abstinent leben. Der Angeklagte gab an, er trinke nur hin und wieder ein Glas Bier, an dem Tag aber habe er mehr getrunken. Was offenbar mit dazu führte, dass er aggressiv wurde, die Bekannten und seine Mutter schon auf dem Weg zum Bahnhof beleidigte und bedrohte. Offenbar gab es ähnliche Vorfälle schon zuvor – mit schweren Folgen. Schon als Elfjähriger war er in die Psychiatrie eingewiesen worden, nachdem er sich während eines Streits mit der Mutter absichtlich mit einer Schere verletzt hatte.

Kinderpornografie auf dem Rechner

Zum Vorwurf des versuchten Totschlags kommt in diesem Verfahren noch eine Anklage wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften hinzu. Die Frage des Richters, ob er sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlte, verneinte der Angeklagte. Seit einem Jahr sei er in einer festen Beziehung zu einer jungen Frau. Auf seinem Rechner sind 1130 kinderpornografische Dateien gefunden worden.

Augenblicklich gehe es ihm psychisch wieder besser, meinte der junge Mann. Er habe keine Selbstmordabsichten. Stattdessen wünsche er sich, eine Lehre zum Schreiner absolvieren zu können. Regulär sollte das Verfahren am 7. April fortgesetzt werden. Allerdings hofft Richter Kleinschroth darauf, dass die Bundesregierung wegen der Coronakrise den Paragrafen, der nur eine 21-tägige Unterbrechung in einem größeren Verfahren erlaubt, aussetzt: „Ich möchte mir lieber ein richtiges Bild vom Angeklagten machen können“, sagte Kleinschroth. Das gehe aber nur, wenn der keinen Mundschutz trage.