Prozess am Landgericht „Ich möchte mich entschuldigen“ – Sindelfinger missbraucht die eigene Tochter

Das Urteil am Landgericht soll am 27. März verkündet werden Foto: Marijan Murat/dpa

Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein 42-jähriger Mann aus Sindelfingen verantworten, den offenbar späte Reue erfasst hat.

Der Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts sieht mit seinem struppigen Vollbart deutlich älter aus als die 42 Jahre, die in seinem Ausweis stehen. Ein Stück weit mag dies damit zusammenhängen, dass er zuletzt eine Zeit lang auf der Straße gelebt hat – in Berlin, wo er sich im Oktober vergangenen Jahres selbst bei der Polizei angezeigt hat.

 

Zur Last gelegt werden 122 Taten

Nunmehr muss er sich vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und sexuellen Übergriffs verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm insgesamt 122 Taten vor, Opfer war seine heute 19 Jahre alte Tochter. Bis auf eine Tat räumte der Angeklagte diese über seinen Verteidiger auch uneingeschränkt ein.

Zum einen gab er zu, das Mädchen zwischen 2011 und 2013 im Alter von fünf und sechs Jahren in der gemeinsamen Wohnung in Sindelfingen beim Spielen an den Brüsten und im Intimbereich über und unter der Kleidung gestreichelt zu haben. Der zweite Tatkomplex habe sich nach einer Pause 2017 und 2018 abgespielt, als das Mädchen elf und zwölf Jahre alt gewesen sei. Diesmal habe er Situationen abgepasst, in denen beide allein in der Wohnung gewesen seien. Auch diesmal habe er die Tochter an Brüsten und im Intimbereich gestreichelt und dabei häufig vorher entkleidet – meistens im Wohnzimmer oder im Bad.

Der dritte Tatzeitraum sei nach einer weiteren Pause zwischen 2021 und 2022 gewesen, als die Tochter 15 und 16 Jahre alt war. Auch diesmal sei es zum Streicheln und Küssen an intimen Stellen gekommen, er habe sich dabei auch selbst befriedigt. Dies habe sich sowohl in der alten als auch in einer neuen Wohnung zugetragen, in die die Familie innerhalb Sindelfingens umgezogen sei.

Nicht einräumen wollte der 42-Jährige eine Tat, die sich laut Anklage ebenfalls in diesem Zeitraum abgespielt haben soll: Als die Tochter mit Kopfweh auf dem Sofa lag, habe der Angeklagte ihre und seine Hose und Unterhose heruntergezogen und sich auf sie legen wollen, sie habe ihn aber weggestoßen und sei geflohen.

„Ich möchte mich ausdrücklich entschuldigen“, erklärte der 42-Jährige über seinen Berliner Verteidiger Thomas Gerstel. In den allermeisten Fällen habe er Stimmen gehört, die ihm die Taten befohlen hätten. Diese Einlassung überraschte die Richter, da der Angeklagte davon bei seiner polizeilichen Vernehmung niemals gesprochen hatte. Für den Prozess ist ein gerichtlicher Gutachter bestellt, der den 42-Jährigen zeitnah untersuchen wird.

Ein Berliner Polizeibeamter schilderte den Angeklagten bei seiner Vernehmung als glaubhaft, die Übergriffe seien anfangs nur „spielerischer Natur“ gewesen. Der Mann habe sich allerdings nicht immer genau erinnern können, was mit seinem zeitweisen Drogenkonsum zusammenhänge. Das Rauschgift habe ihn bei den Taten wohl auch enthemmt.

Tochter wollte Familienfrieden erhalten

Eine Kriminalkommissarin aus Böblingen berichtete, sie habe nach der Mitteilung aus Berlin mit der Tochter gesprochen, diese habe die Vorfälle bestätigt. „Sie erklärte, dass sie keine Anzeige gestellt habe, da sie den Familienfrieden nicht stören wollte“, berichtete die Beamtin. Auch die Mutter räumte ein, davon gewusst zu haben, von dem Ausmaß allerdings erst seit Kurzem. Die Tochter habe die Schule abgebrochen und wolle keine Beziehung mit einem Jungen, da dies nur zu Streit führe.

Der Prozess wird am 23. März fortgesetzt, das Urteil soll am 27. März verkündet werden.

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