Ein psychisch kranker 20-Jähriger muss sich vor Gericht wegen versuchten Totschlags verantworten. Er hat im April als Patient einer Kirchheimer Klinik einen Pfleger unvermittelt mit einem Messer angegriffen.

Kirchheim/Stuttgart - Der 46 Jahre alte Krankenpfleger steht noch heute stark unter dem Eindruck dessen, was ihm am Nachmittag des 17. April an seinem damaligen Arbeitsplatz widerfahren ist. In der psychiatrischen Abteilung der Kirchheimer Medius-Klinik wurde er von einem damals 19-jährigen Patienten unvermittelt mit einem Messer angegriffen und mit mindestens zehn Stichen attackiert. Er hatte Glück und wurde nur leicht verletzt – zumindest körperlich, denn wegen Angstzuständen war er danach sechs Wochen krank geschrieben.

 

Der psychisch kranke Mann, der im Wahn auf ihn eingestochen hatte, muss sich seit diesem Mittwoch wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Der heute 20-Jährige befindet sich seit der Tat in einer psychiatrischen Einrichtung in der Nähe von Ravensburg. Er wird – begleitet von zwei Pflegern – gefesselt in den Gerichtssaal geführt. Offenbar wird nach wie vor davon ausgegangen, dass er aufgrund seiner schweren Schizophrenie für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte. Während der Verhandlung werden ihm die an einem Bauchgurt befestigten Handschließen auf Anordnung von Joachim Holzhausen, dem Vorsitzenden Richter der 3. Großen Strafkammer, jedoch abgenommen.

Häufig mit dem Gesetz in Konflikt geraten

Vor dem Richtertisch sitzt ein junger Mann, der in seinem Leben schon einiges mitgemacht hat. In seinem Heimatland Somalia besuchte er eigenen Angaben zufolge bis zum Jahr 2015 eine Schule, die er wegen eines Krieges zwischen der Regierung und einer Miliz habe verlassen müssen. Danach sei er alleine geflüchtet und über einige afrikanische Länder, Italien und Österreich Anfang 2016 nach Deutschland gekommen, wo er schließlich in Kirchheim untergebracht wurde. Er habe einen Deutschkurs absolviert und sei zur Schule gegangen, die er „wegen „Problemen mit den Lehrern“ habe verlassen müssen. Die Probleme wurden danach freilich nicht kleiner, denn – unter dem Einfluss seiner psychischen Erkrankung stehend – kam er häufig mit dem Gesetz in Konflikt. Doch bis auf eine Randale in einem Kirchheimer Handygeschäft, wo er sich zudem heftig gegen Polizisten wehrte, kann er sich eigenem Bekunden nach nicht mehr an die Vorfälle erinnern.

Schon damals sei er „grundlos“ immer wieder vom Notarzt abgeholt und in die psychiatrische Einrichtung in Kirchheim eingeliefert worden. Daran, dass er dort einen Feuerlöscher von der Wand riss und einen öffentlichen Fernsprecher beschädigte, könne er sich nicht mehr erinnern. Auch davon, einer Krankenschwester fünf Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer eine Tischplatte traktiert zu haben, wisse er nichts.

Die Tat, für die er sich nun verantworten muss, sei ihm ebenfalls nicht erinnerlich. Wohl aber dem Krankenpfleger, der im Zeugenstand zu Protokoll gibt, er sei „wie aus dem Nichts“ von hinten mit dem Messer angegriffen worden. Sein Glück: die abgerundete Klinge und sein dicker Fleecepullover hätten Schlimmeres verhindert. Ihm wurden lediglich eine kleinere blutende Wunde und ein Hämatom zugefügt. Gemeinsam mit einem Patienten sei es ihm damals gelungen, den Angreifer zu Boden zu ringen und ihm das Messer aus der Hand zu schlagen.

Behandlung mit Psychopharmaka

Bei einem Haftrichter am Amtsgericht Nürtingen hatte der Angreifer seine Tat folgendermaßen begründet: „Hinter einer weinenden Frau stand ein Mann, der ihr etwas tun wollte. Dann ist die Sache passiert.“ Das habe er nie gesagt, erklärt er allerdings jetzt vor Gericht.

In der Psychiatrie, in der er jetzt untergebracht ist, gehe es ihm gut. Nicht zuletzt wohl wegen der Psychopharmaka, die er regelmäßig einnehmen muss. Weshalb ihm die Tabletten verabreicht würden, wisse er nicht – es sei ihm auch nie erklärt worden. Der Prozess wird fortgesetzt.