Das Landgericht Stuttgart hat einen 18-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt.
Eine Silvesterparty im Kreis Esslingen endete für einen 22-Jährigen beinahe tödlich. In den Morgenstunden des 1. Januar 2025 wurde er vor einem Lokal in Kirchheim von einer Gruppe junger Männer brutal attackiert.
Gegen den Hauptverdächtigen verhängte das Stuttgarter Landgericht am Montag eine Jugendstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Dies teilte die Pressestelle des Gerichts mit. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, fand die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Angeklagt war der Jugendliche, der sich seit Mitte September vor der Jugendstrafkammer verantworten musste, laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Gewaltexzess in Kirchheim – Auch ein Messer ist im Spiel
Laut Polizeibericht kam es in der Silvesternacht bereits im Gebäude zu Streitigkeiten. Gegen fünf Uhr eskalierte die Situation schließlich auf dem Parkplatz vor der Kirchheimer Lokalität. Laut der Staatsanwaltschaft löste sich der 17-jährige Hauptverdächtige dort aus einer größeren Gruppe junger Männer, lief auf den damals 22-Jährigen zu und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Der stürzte daraufhin zu Boden. Im weiteren Verlauf sollen sich der Rest der Gruppe und der Angeklagte um das am Boden liegende Opfer versammelt haben. Gemeinsam sollen sie das Opfer getreten haben. Der junge Mann wurde durch den Angriff, bei dem auch ein Messer zum Einsatz gekommen sein soll, schwer verletzt.
Laut Polizeibericht habe sich das Opfer in akuter Lebensgefahr befunden. Nur durch eine Notoperation konnte der Mann gerettet werden. Die Verdächtigen flüchteten zu Fuß. Ende Januar gab die Polizei bekannt, dass ihre Ermittlungen zur Verhaftung des inzwischen 18-jährigen Angeklagten geführt haben. Auch die Wohnungen von vier weiteren Tatverdächtigen wurden damals durchsucht. Die Männer blieben jedoch auf freiem Fuß.