Prozess am Landgericht Stuttgart Dealer aus Herrenberg verknackt – ADHS und ein Baseballschläger nur zum Spielen

Die Freiheit ist für den Verurteilten in weite Ferne gerückt. Foto: Boris Roessler/dpa

Das Landgericht Stuttgart buchtet einen 32-jährigen für fünfeinhalb Jahre ein. Der Herrenberger verkaufte Drogen, um seine eine eigene Sucht zu finanzieren.

Für fünfeinhalb Jahre muss ein 32-jähriger Mann aus Herrenberg ins Gefängnis, den das Landgericht Stuttgart wegen bewaffneten Drogenhandels und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt hat. Mit dem Urteil blieb die 7. Große Strafkammer nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sechseinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte drei Jahre und drei Monate für ausreichend erachtet.

 

Nur ein kleiner Fisch im Teich?

Nicht zuletzt aufgrund eines Teilgeständnisses des Angeklagten sahen es die Richter als erwiesen an, dass der 32-Jährige mit Marihuana und Amphetamin in überschaubarem Umfang über verschiedene Messangerdienste Handel getrieben hatte, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Er sei keine große Nummer in der Szene gewesen, hatte der Verteidiger des Herrenbergers erklärt. Ein Großteil der bei einer Hausdurchsuchung im August vergangenen Jahres aufgefundenen Substanzen sei nur für den Eigengebrauch gewesen. Die Beamten waren damals auf eine zweistellige Grammmenge Kokain, eine dreistellige Grammmenge Marihuana und Ecstasy, opiodhaltige Medikamente sowie einen Baseballschläger und einen Schlagstock mit Stahlkern gestoßen.

Die Menge der aufgefundenen Drogen hatte der Anwalt des Angeklagten damit erklärt, dass der 32-Jährige erst kurz zuvor einen Einkauf bei seinem Lieferanten getätigt habe, der umfangreicher als geplant ausgefallen sei. Sein Lieferant habe ihn überredet, seinen kompletten Vorrat abzunehmen, obwohl er dafür gar nicht genug Geld dabei hatte. Er habe daher neben 3000 Euro in bar auch noch sein E-Bike, das einen Restwert von 8500 Euro hatte, in Zahlung gegeben.

Abgestritten hatte die Verteidigung den Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens: Der in der Wohnung des Angeklagten aufgefundene Baseballschläger sei einer für Jugendliche und eine Erinnerung an seine Zeit als aktiver Baseballspieler in Herrenberg. Der Stock mit Stahlkern sei kein Schlagstock, sondern eine aus zwei Teilen zusammengesetzte Balancierhilfe, mit der der Herrenberger seine Konzentration fördere und sich beruhige, da er unter ADHS leide.

Über seinen Werdegang mit einigen Stolpersteinen hatte der 32-Jährige am ersten Prozesstag berichtet. So sei sein unruhiges Wesen in der Grundschule als Zappelphilipp-Phänomen eingestuft worden, erst viele Jahre später wurden ADHS und eine Lese-Rechtschreibschwäche diagnostiziert. Er litt unter dem zweiten Mann seiner Mutter, der sich als gewalttätig herausstellte und der Mutter mehrere Panikattacken und einen anderthalbjährigen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik beschert habe.

Im Jahr 2019 erlitt der ausgebildete Kfz-Mechatroniker einen weiteren Rückschlag, als er bei einer Fahrt auf Inline-Skatern von einem Schäferhund angefallen wurde und schwer stürzte – ein Jahr lang war er wegen seiner Verletzungen an Bandscheibe, Knien und Schulter arbeitsunfähig. „Da ich sehr lange Schmerzen hatte, habe ich wieder zu Cannabis gegriffen, das ich mit 13 oder 14 Jahren schon einmal ausprobiert habe“, hatte der der Angeklagte den Richtern der 7. Großen Strafkammer erläutert. Es habe ihn beruhigt und gegen die Schmerzen geholfen.

Schwedische Gardinen statt Glaserei

Vollends in die Drogenszene rutschte der Herrenberger ab, nachdem die knapp zehnjährige Beziehung mit seiner Freundin 2022 wegen eines anderen Mannes in die Brüche ging. „Ich war in ein tiefes depressives Loch gefallen“, hatte der Angeklagte berichtet. In den letzten Jahren hatte der 32-Jährige jedoch in der Firma seines Onkels für Glaserei und Fensterbau so gute Arbeit geleistet, dass dieser ihn zu seinem Nachfolger aufbauen wollte. Das wird nun in den nächsten Jahren nicht möglich sein.

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