Ein Streit an einem Bahngleis mitten in Stuttgart, eine Frau stirbt durch Stiche mit einem Küchenmesser. Mord, sagt die Staatsanwaltschaft. Aber der angeklagte Ehemann bestreitet das. Nun entscheidet das Gericht, wem es Glauben schenkt.

Stuttgart - Nach dem blutigen Tod einer Frau in Stuttgart will das Landgericht am Donnerstag (13.30 Uhr) ein Urteil gegen den angeklagten Ehemann des Opfers sprechen. Der 53-Jährige soll seine deutlich jüngere Frau im vergangenen Sommer an einem S-Bahnsteig mit einem Küchenmesser getötet haben.

 

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Nach Überzeugung der Anklage wollte sich die 42-Jährige von ihm trennen. Vor der Tat sei sie von dem Mann immer wieder drangsaliert, geschlagen, bedroht und beleidigt worden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Der Mann habe aus übersteigertem Besitzdenken zugestochen.

Der Angeklagte der mit seiner Familie im Jahr 2015 aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet war, bestreitet die Tat. Seine Frau habe ein Messer gezückt, sagte er vor der Großen Schwurgerichtskammer aus. Es habe ein Handgemenge gegeben, bei dem sich die Frau selbst verletzt habe. Der Verteidiger des Mannes bezweifelte vor Gericht die Mordthese, stellte aber keinen konkreten Strafantrag. Nach Überzeugung des Nebenklageanwalts schließt dagegen auch ein spontaner Tatentschluss das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe nicht aus.