Prozess am Landgericht Stuttgart Freispruch für unter Mafia-Verdacht stehenden Polizisten

Im ersten seiner beiden Verfahren ist der Polizist aus Fellbach vor dem Landgericht Stuttgart freigesprochen worden (Symbolbild). Foto: Marijan Murat/dpa

Das Landgericht Stuttgart erkennt nicht, dass ein Fellbacher Polizist einen mit der Mafia in Verbindung gebrachten Freund zum versuchten Totschlag seines Vorgesetzten angestiftet hat.

Erleichtertes Aufatmen ist bei Freunden und Angehörigen des angeklagten Polizeibeamten aus Fellbach (Rems-Murr-Kreis) im Zuschauerraum zu vernehmen, als die Vorsitzende Richterin Karoline Albrecht das Urteil verkündet: Der 47-Jährige wird vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Totschlag aus tatsächlichen Gründen freigesprochen – im Volksmund ein Freispruch erster Klasse. „Das Handeln des Angeklagten war moralisch verwerflich, hat aber nicht die Schwelle zur Anstiftung erreicht“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Es habe am sogenannten Bestimmungsgrundsatz gefehlt.

 

Es war ein harter Vorwurf, dem sich der Polizeihauptmeister, der in Fellbach-Schmiden seinen Dienst als Schutzpolizist versah, am Stuttgarter Landgericht ausgesetzt sah: Laut Anklage habe er seinem Chef, dem Fellbacher Revierleiter Jan Kempe, „italienische Killer“ vorbeischicken wollen, um diesem „so richtig auf die Schnauze zu geben“. Grund sei der aufgestaute Hass auf seinen Vorgesetzten gewesen, weil dieser ihm eine in seinen Augen nach 25 Dienstjahren verdiente Beförderung verwehrt habe.

Telefonat mit Mafia-Kontakt: Freund im Visier der Fahnder

Geäußert hatte er dies in einem Telefonat im April 2022 mit einem langjährigen italienischen Freund, mit dem er zusammen Urlaub gemacht hatte, und der sein Trauzeuge gewesen war. Das Problem dabei: Jener 49-jährige Italiener stand im Verdacht, Kontakte zur kalabrischen Mafiaorganisation ’Ndrangheta zu unterhalten. Er stand im Visier der Fahnder, seine Telefonate wurden abgehört.

Inhalt und Duktus dieses Telefonats sowie der psychische Zustand des Polizeibeamten waren für die Richter der 1. Großen Strafkammer jedoch der Grund, den Angeklagten nach vier Verhandlungstagen freizusprechen. Zum einen leide der 47-Jährige unter einer bipolaren Störung und habe zum Zeitpunkt des Telefonats eine manische Phase durchlebt. „Er litt unter Ruhelosigkeit, Gedankenrasen, war leicht reizbar und schlief oft nur wenige Stunden“, erläuterte die Vorsitzende Richterin. Er habe eine total überhöhte Selbsteinschätzung an den Tag gelegt, seine Hemmungsmechanismen und damit seine Steuerungsfähigkeit seien aufgehoben gewesen.

Das Telefonat vom April 2022 habe zwar zu einer abstrakten Gefährdung des Fellbacher Revierleiters geführt, da sein Name, seine Adresse und einige Gewohnheiten genannt worden seien – zum Beispiel, dass er mit dem Fahrrad zur Arbeit komme. Der Polizeibeamte wurde deshalb mehrere Monate verdeckt unter Personenschutz gestellt. Der Angeklagte habe jedoch keine klare Aufforderung an seinen italienischen Gesprächspartner gestellt, sondern nur seine Wut auf diesen bekundet. „Im Angeklagten hat es geköchelt“, sagte die Vorsitzende Richterin.

„Da schwätzen wir nochmal drüber“: Kein klarer Angriff geplant

Elementare Aspekte eines potenziellen Angriffs auf den Revierleiter – wie etwa der Zeitpunkt oder eine mögliche Bezahlung – seien offen geblieben. Zudem sei das Gespräch stets im Konjunktiv geblieben, am Ende sei der Satz gefallen: „Da schwätzen wir nochmal drüber.“ Auch der derbe Umgangston und das häufige Lachen deuteten auf ein vertrauliches Gespräch unter Freunden hin, in dem man oft weiter gehe als üblich. Ein solches Telefonat passe auch nicht zu möglichen mafiösen Strukturen im Hintergrund, da dabei eher im Verdeckten agiert werde.

Darüber hinaus sei es im Juli 2022 zu einem weiteren Gespräch zwischen den beiden Männern gekommen, in dem weiterhin von einem planerischen Zukunftsszenario gesprochen worden sei. Es seien Sätze gefallen wie „Dann machen wir es“ und „Dann gucken wir mal“. „Der Angeklagte hat bei seinem italienischen Freund nie nachgefragt, wie weit er mit der Vorbereitung ist“, stellte die Vorsitzende Richterin klar. Bis zur Festnahme im April vergangenen Jahres im Rahmen der Operation Boreas sei über diese beiden Telefonate hinaus auch nichts mehr passiert.

Da der Polizeibeamte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen wurde, stellte sich die Frage einer möglichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht. Die Richter ließen jedoch erkennen, dass sie die Voraussetzungen dafür auch nicht gesehen hätten, da es an der Gefährlichkeitsprognose für den 47-Jährigen gefehlt habe. Er sei weder davor noch danach nochmals strafrechtlich in Erscheinung getreten, habe sich 2024 freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben, habe eine gute familiäre Einbindung und Unterstützung und sei von der Untersuchungshaft und dem Prozess beeindruckt gewesen.

Ob ihm für die Zeit in U-Haft eine Entschädigung zusteht, musste die 1. Große Strafkammer offen lassen. Dies hängt von einem weiteren Verfahren vor der 18. Großen Strafkammer ab: Dort muss sich der 47-Jährige derzeit zusammen mit seinem italienischen Freund wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses verantworten.

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