Ein Gast der Discothek Perkins Park muss für vier Jahre hinter Gitter. Der 24 Jahre alte Stuttgarter hatte vorigen Winter in dem Club im Streit einen zwei Jahre älteren Gast mit einem unbekannten Werkzeug im Kopfbereich vier schwere Schnittverletzungen zugefügt.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Das Opfer wird vermutlich ein Leben lang von der Attacke gezeichnet bleiben. Einen ersten unmittelbaren Nachteil hat der 26-Jährige offenbar bereits von seiner großen Narbe im Gesicht erlitten: Der Mann hatte Einzelhandleskaufmann gelernt, war aber nach dem Verheilen der Wunden nicht übernommen worden – denn eine dicke lange Narbe zieht sich seitdem von seinem Mundwinkel bis zum Ohr. Das Opfer glaubt, dass sein Arbeitgeber vermutlich der Ansicht ist, dass er mit diesem Makel im Geschäft nicht in Kundenkontakt treten sollte.

 

Der Täter ist zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten

Der Mann, der ihm das entstellte Gesicht zugefügt hat, ist am Dienstag am Landgericht wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 24-Jährige, der zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, war im vorigen Winter auf dem Killesberg in der Nobeldiskothek Perkins Park spät nachts mit einem scharfen Gegenstand über den Neugereuter hergefallen. Um vier Uhr lag das Opfer plötzlich in seiner Blutlache. Der Zuffenhausener hatte ihm vier tiefe, klaffende Wunden am Kopf, im Gesicht und am Nacken zugefügt, die vier, sechs, acht und zehn Zentimeter tief waren. Ein Schnitt verfehlte die Halsschlagader des Opfers nur um Millimeter. Zwei Stunden lang musste der Mann in der Notaufnahme des Katharinenhospitals genäht und behandelt werden. Bis heute spürt er wegen der schweren Verletzung im Gesicht ein schmerzhaftes Ziehen an der Wange.

Auslöser der Attacke war ein anderer Streit kurz zuvor

Der Auslöser der späteren Attacke des 24-Jährigen in der Nacht zum 16. Februar war wiederum unmittelbar zuvor eine Auseinandersetzung des späteren Opfers mit einem Bekannten des 24-Jährigen gewesen. Die beiden alkoholisierten Männer, die sich von der Berufsschulzeit kannten, gerieten sich aus ungeklärtem Grund an einer Bar der Diskothek in die Haare. Dabei packte der Neugereuter sein Gegenüber, stieß den Mann mit dem Kopf gegen den Tresen und danach gegen einen Tisch. Daraufhin rastete der Zuffenhausener aus, der die Auseinandersetzung beobachtet hatte: Er stürzte sich auf den Neugereuter, zog ein unbekanntes spitzes Werkzeug aus seiner Hosentasche und fügte dem Opfer die Schnittverletzungen zu.

Sicherheitsleute schätzen Lage zunächst falsch ein

Danach herrschte zunächst Verwirrung. Zwar waren Sicherheitsleute der Nobeldisco zwar sofort zur Stelle. Im dämmrigen Licht bemerkten sie aber nicht sofort, dass das Opfer stark blutete. Sie vermuteten indes, dass es lediglich eine „harmlosere“ Schlägerei gewesen sei. Und sie vermuteten zunächst den falschen Aggressor: denn sie erteilten dem jungen Mann, mit dem sich das Opfer die erste Auseinandersetzung geliefert hatte, ein Hausverbot.

Bei der Beweisaufnahme konnten die Richter der Ersten Schwurgerichtskammer aber auf Aufnahmen mehrerer Videokameras zurückgreifen, die im Perkins Park zur Überwachung laufen. Und auf den Aufnahmen war zu sehen, wie der 24-Jährige sein Opfer attackiert – niemand sonst. Danach zeigen andere Bilder, wie der Täter in Allerseelenruhe am Ausgang für sich und seinen Kumpel die Rechnung zahlt und geht.

Nach der Attacke feiert der Täter in der Innenstadt weiter

Wie sich später herausstellte, fuhren die beiden jungen Männer danach mit einem Taxi in die Innenstadt und besuchten dort noch einen anderen Club und ein Restaurant. Erst als es wieder hell wurde fuhren sie nach Hause. Doch der Zuffenhausener ahnte bereits Unheil. Tags darauf flog er zu Verwandten ins Ausland. Doch fünf Tage später kehrte der 24-Jährige zurück. Da wusste er bereits, dass nach ihm gefahndet wurde. Am Flughafen nahm ihn die Polizei fest. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Bei der Vernehmung erklärte der Mann zunächst, dass er sich die Verletzungen des Opfers nicht erklären könne. Und er habe kein Werkzeug eingesetzt. Im Prozess ließ der Mann hingegen von seinen Anwälten eine Erklärung verlesen. Darin räumte er den Angriff ein. Offen bleibt aber, welches scharfe Werkzeug er dabei verwendet hat. Der Mann bat indes sein Opfer um Verzeihung. Er habe den 26-Jährigen angegriffen, weil er geglaubt habe, dass der Mann seinen Kumpel bei der ersten Auseinandersetzung so sehr gewürgt habe, dass dieser keine Luft mehr bekommen habe. Daher seiner eingeschritten, so der Mann.

7500 Euro Schadenersatz für das Opfer

Zivilrechtlich einigten sich der 24-Jährige und sein Opfer auf 7500 Euro Schadenersatz. Der Täter, der noch zu Hause gemeldet ist, bekam das Geld von seinen Eltern. Noch in der Verhandlung wurde die Summe in Bar an den 26-Jährigen übergeben.