Der Prozess um eine Brandstiftungsserie in mehreren Flüchtlingsunterkünften in Winnenden biegt auf die Zielgerade ein. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hielten ihre Plädoyers.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit neun Verhandlungstagen biegt der Prozess um eine Brandstiftungsserie in mehreren Flüchtlingsunterkünften in Winnenden auf die Zielgerade ein. Staatsanwältin Myriel Freygang forderte am vorletzten Verhandlungstag acht Jahre Haft für einen 28-jährigen Ukrainer, dem die Staatsanwaltschaft insgesamt zehn Fälle der schweren und versuchten Brandstiftung in mehreren Flüchtlingsunterkünften in Winnenden mit einem Gesamtschaden von 1,7 Millionen Euro vorwirft. Verteidiger Horst Leitenberger hielt vier Jahre für ausreichend. Das Urteil soll voraussichtlich am 30. Juli verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft sah die Anklage in weiten Teilen als bewiesen an. Nach ihrer Ansicht hat der Angeklagte die Flüchtlingsunterkünfte, in denen er mit seiner Frau und seinen drei Kindern selbst lebte, in Brand gesetzt. Die ersten sieben Brände waren in zwei Gebäuden im Steinweg ausgebrochen, die letzten drei in einem Wohncontainer in der Albertviller Straße. In den Gebäuden hatten jeweils knapp 20 Flüchtlinge gelebt.
Beim zweiten Brand betrug der Sachschaden 50 000 Euro; Tendenz steigend
Beim ersten Brand am 3. November 2023 habe der Angeklagte Kleidungsstücke auf einem Wäscheständer entzündet, was zu einem Sachschaden von 5000 Euro führte. Beim zweiten Brand einen Tag später in einem Abstellraum betrug der Sachschaden wegen größerer Rußablagerungen 50 000 Euro. Drei Tage später habe der Angeklagte Möbel und Holz in einer Garage angezündet, Folge war ein Schaden von 1500 Euro. Wenige Stunden später hat der 28-Jährige nach Ansicht der Staatsanwältin Kleider in Brand gesetzt, hier konnte die Feuerwehr ein Übergreifen auf weitere Gebäudeteile verhindern.
Wiederum zwei Tage später habe er in einer leer stehenden Wohnung ein Feuer entzündet, das zu einem Vollbrand im Dachstuhl führte mit einem Sachschaden von 100 000 Euro. Im Sommer vergangenen Jahres habe er dann noch zweimal in Kellern Brände gelegt.
Am 15. Dezember 2024 habe der Angeklagte dann in der Albertviller Straße eine Matratze angezündet. Schaden: 10 000 Euro. 20 000 Euro betrug der Sachschaden, den der Angeklagte zwei Tage später verursacht habe. Der größte Schaden mit 1,5 Millionen Euro war die Folge eines Brandes am 21. Dezember, als der 28-Jährige in der Waschküche ein Feuer legte. Dabei brannten die linke Seite des Gebäudes und das Erdgeschoss komplett aus, auch das erste Obergeschoss wurde beschädigt.
Der taubstumme Angeklagte brauchte vor Gericht einen Dolmetscher
Der taubstumme Angeklagte, zu dessen Verständigung stets zwei Gebärdendolmetscher eingesetzt werden, hatte die letzten drei Brandstiftungen in der Albertviller Straße unumwunden eingeräumt. Er sei wütend gewesen über einen Mitbewohner, der gekifft und laute Musik gehört habe. Seine Kinder hätten kaum schlafen können. Er habe sich immer wieder bei dem Mitbewohner und den Sozialarbeitern beschwert, diese hätten aber nicht reagiert und ihm keine andere Wohnung angeboten. Da habe er überlegt, wie er auf seine Situation aufmerksam machen könnte; die ersten sieben Brände in der Steinstraße bestritt er dagegen.