Prozess am Landgericht Stuttgart Mettinger Schießerei soll Racheakt für blaues Auge gewesen sein

Bereits zum zweiten Mal wird vor dem Stuttgarter Landgericht über die Schießerei in Mettingen verhandelt. Foto: /Arnulf Hettrich

Im zweiten Prozess um die Schießerei in Esslingen-Mettingen vor gut einem Jahr räumt der Angeklagte die Schüsse auf seine Kontrahenten ein. Vor Gericht nennt er die Gründe, warum er sich die Waffe zuvor beschafft hatte – und sagt, wo diese geblieben ist.

Wegen seiner Beteiligung an einem Schusswechsel muss sich ein 33-Jähriger seit zwei Wochen vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Totschlag vor. Er soll am späten Abend des 5. September 2022 vor einer Bar in der Obertürkheimer Straße in Esslingen-Mettingen sechs Mal auf seine Kontrahenten zurückgeschossen haben, nachdem diese das Feuer eröffnet hatten. Am Donnerstag schilderte der Angeklagte, was sich aus seiner Sicht abgespielt hat.

 

Tattoo wird dem Angeklagten zum Verhängnis

In weiten Teilen bestätigte der Mann den zuvor von der Staatsanwaltschaft formulierten Sachverhalt. Allerdings beteuert der Mann, nicht mit einer scharfen Waffe geschossen zu haben. Er gab zu, jene Person zu sein, die auf Videoaufnahmen der Tat zu sehen war. Die Person, auf die geschossen wurde, sei er, ließ der Angeklagte durch seinen Rechtsanwalt erklären. Dass es daran Zweifel geben könnte, lag unter anderem daran, dass der Mann einen Zwillingsbruder hat. Mehrere Zeugen hatten den Angeklagten allerdings aufgrund seines markanten Nackentattoos bereits identifiziert. Ferner räumte der Angeklagte ein, während der Schießerei auf seine Angreifer zurückgeschossen zu haben. Die Tatwaffe wurde allerdings bisher nicht gefunden. Die Waffe habe er während seiner Flucht in der Schweiz entsorgt.

Hat die Schussserie in der Region mit dem Vorfall zu tun?

Die Waffe habe er sich beschafft, nachdem es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Dabei hat der Angeklagte einem zur Tatzeit 21-jährigen Mann aus Stuttgart, der wohl einer verfeindeten Gruppierung angehört, ein blaues Auge verpasst. Dass diese Aktion nicht ungesühnt bleiben wird, schien dem Angeklagten klar zu sein. Am Abend des 5. September wollte sich der Verprügelte offenbar rächen. Hintergrund der Prügelei war wohl eine Fehde zweier verfeindeter krimineller Gruppen im Großraum Stuttgart. Vor der Stammkneipe des Angeklagten in Mettingen kam es zum vorläufigen Showdown. In den Monaten danach gab es mehrere Schießereien im Großraum Stuttgart, die womöglich mit dem Schusswechsel in Esslingen zusammenhängen.

Er habe sich vor der Schießerei mit Mitgliedern eines „kurdischen Vereins“ in einem Hinterhof nahe seiner Stammkneipe in Mettingen getroffen, erklärte der Angeklagte. Es sei besprochen worden, wie die angespannte Situation mit der anderen Gruppierung gelöst werden könnte. Dann habe er in seine Stammkneipe gewollt. Auf der Straße sei er von seinen inzwischen in einem anderen Verfahren verurteilten Kontrahenten abgefangen worden. „Es hat nur Sekunden gedauert“, so der Angeklagte. Nach wenigen Worten seien die ersten Schüsse gefallen.

Aus Angst zur Schwester in die Schweiz geflohen

Er sei hinter einem Auto in Deckung gegangen, habe zunächst vier Mal zurückgeschossen, dann erneut zwei Mal geschossen. „Da denkt man nicht mehr nach“, schilderte der Mann die Erinnerungen an die Situation. Nach dem Vorfall sei er zu seiner Schwester in die Schweiz geflohen. Er habe weitere Racheakte gefürchtet. Anfang Dezember wurde er schließlich in einem Casino in Lichtenstein verhaftet. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Gefängnisaufenthalte prägen die Biografie

Neu ist dem Mann das Gefängnis nicht. Als Kind sei er aus einem Dorf im Osten der Türkei nach Esslingen gezogen. Im Erwachsenenalter sei er immer wieder im Gefängnis gewesen. „Ich weiß nicht mehr, wann ich rein- und rausgekommen bin“, erklärte er zu seiner Biografie. Dass er mit einer Waffe gegen laufende Bewährungsauflagen verstößt, sei ihm klar gewesen. Deshalb habe er sich eine Schreckschusswaffe besorgt. Er habe gehofft, damit nicht gegen seine Bewährungsauflagen zu verstoßen.

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