Vor dem Landgericht Stuttgart hat der Prozess gegen einen 24-Jährigen begonnen, der durch Brandstiftung in Winnenden einen Schaden von rund 200 000 Euro verursacht haben soll.

Der junge Mann mit den langen schwarzen Haaren sieht sich vorsichtig und fast ein wenig schüchtern um, als er in den Verhandlungssaal des Stuttgarter Landgerichts geführt wird. Doch es gibt an ihm offenbar noch eine andere Seite, weswegen er sich in den kommenden Wochen vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten muss.

 

Die Staatsanwaltschaft hält ihn für gefährlich für die Allgemeinheit, der 24-Jährige ist derzeit vorläufig im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau untergebracht. Die Staatsanwaltschaft will ihn dort längerfristig unterbringen und hat deshalb ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen ihn eingeleitet, da sonst weitere rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten seien.

Die Anklagebehörde wirft dem jungen Mann schwere Brandstiftung und Körperverletzung vor, hält ihn jedoch wegen einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie für zumindest nur vermindert schuldfähig. Er soll laut der sogenannten Antragsschrift gegen 1.30 Uhr in der Nacht zum 18. Juli 2024 einen Bekannten in der Albertviller Straße verfolgt haben, der vor ihm Angst hatte und deshalb vor ihm geflohen sei. Als er den Mann eingeholt hatte, soll er ihn gepackt und gewürgt haben. Der Bekannte habe sich losreißen können und sei gestürzt, woraufhin ihm der 24-Jährige mehrere Schläge auf den Rücken versetzt haben soll.

Matratze in Brand gesetzt

Zudem soll der junge Mann aus Winnenden drei Tage später am Abend die Matratze in seinem Zimmer in der Asylbewerberunterkunft in der Albertviller Straße mit einer gasartigen Substanz besprüht und anschließend in Brand gesetzt haben. Er selbst sei danach geflohen. Es sei zu einem Vollbrand im Erdgeschoss gekommen, vier Mitbewohner aus dem Erdgeschoss hätten evakuiert werden müssen. Wegen starker Rauchgasablagerungen sei das Erdgeschoss auf längere Sicht nicht bewohnbar. Den durch den Brand verursachten Sachschaden bezifferte die Anklagebehörde mit rund 200 000 Euro.

Gutachter nicht anwesend

Der erste Prozesstag dauerte nicht viel länger als eine Viertelstunde, da der vom Gericht bestellte Gutachter nicht anwesend sein konnte. Der Prozess wird am Mittwoch, 22. Januar, fortgesetzt, dann will sich der Mann auf der Anklagebank nach Angaben seines Verteidigers in Anwesenheit des Sachverständigen zu seinem Lebenslauf und den Tatvorwürfen äußern. Das Urteil soll nach drei weiteren Verhandlungstagen am 5. Februar verkündet werden.