Prozess am Landgericht Stuttgart Opfer oder Täter – in Böblingen Frau mit Messer aufgelauert?

  Foto: Ferdinando Iannone/Lichtgut

Vor dem Landgericht muss sich ein 38-Jähriger auch wegen versuchter schwerer Brandstiftung verantworten. Ist der Mann von einer Frau besessen gewesen oder Opfer einer Intrige geworden?

Der Mann mit den schwarzen Haaren und dem schwarzen Vollbart auf der Bank des Stuttgarter Landgerichts wirkt ruhig und ausgeglichen, er hat auf alle Fragen der Richter eine scheinbar plausible Antwort. Ist er Täter oder Opfer?

 

Daher stellt sich in diesem Prozess, der kürzlich vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart begonnen hat, die Frage: Hat der 38-Jährige im vergangenen Jahr fünf Straftaten begangen, weil er in eine Frau verliebt und vielleicht sogar von ihr besessen war oder hat diese ihn nur ausgenutzt, und ist er Opfer einer Intrige?

In einer Shisha-Bar kennengelernt

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte schwere Brandstiftung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung und zwei Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. Zunächst soll er im Januar vergangenen Jahres einer Frau, die er nach eigenen Angaben 2024 in einer Shisha-Bar kennen gelernt hatte, vor deren Haus in Böblingen mit einem Messer aufgelauert haben, als diese mit ihrem Ehemann im Auto ankam. Laut Anklage hat er sich auf der Fahrerseite neben das Auto gestellt und sinngemäß zum Ehemann gesagt: „Komm raus, ich zeige dir, wer ich bin.“ Das Paar sei dann weggefahren und habe die Polizei alarmiert.

Zwei Monate später soll er mit einem Nachschlüssel in die Wohnung der Frau eingedrungen sein und dabei eine Vorhängekette durchtrennt haben. In der Wohnung habe er den Geldbeutel der Frau an sich genommen und sei mit Bargeld und Ausweisen abgehauen. Im April soll er dann einmal vor dem Haus der Frau und einmal an ihrem Arbeitsplatz in einer Schule in Böblingen aufgetaucht sein, obwohl die Frau ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihn erwirkt hatte.

Der schwerste Vorwurf datiert vom Juni vergangenen Jahres: Da soll er im Haus der Schwester der Frau in Böblingen im Keller zwei Kartons entzündet und die Brandschutztür verkeilt haben, sodass Rauchgase ins Treppenhaus zogen. In dem Haus hielten sich damals 14 Personen auf, eine Rauchgasvergiftung erlitten zwei. Allerdings sei ein Sachschaden von noch unbekanntem Ausmaß durch den Brand im Keller und einen daraus resultierenden Stromausfall in einer Arztpraxis und einer Kneipe entstanden.

Im Raum steht in diesem Prozess auch eine längerfristige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Derzeit ist er vorläufig im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau (ZfP) untergebracht. Nach eigenen Angaben hat der Mann in seiner Kindheit zwei Kopfverletzungen erlitten: eine nach einem Sturz und eine von einem Granatsplitter während des Jugoslawien-Krieges. Er räumte auch ein, seit den Kriegserlebnissen Stimmen gehört zu haben. Im Raum steht eine Erkrankung aus dem Bereich der Schizophrenie, im ZfP bekommt er entsprechende Medikamente.

Allerdings: Nach seiner Schilderung hat sich der Angeklagte überhaupt nicht strafbar gemacht. Er sei nicht mit einem Messer an der Hand am Auto gestanden, vielmehr seien die Frau und ihr Ehemann an ihm vorbeigefahren, als sie ihn gesehen hatten. Auch einen Geldbeutel habe er nie gestohlen. Ein Annäherungsverbot sei ihm zugestellt worden, er habe die Frau in der Schule an ihrem Arbeitsplatz aber nur besucht, weil sie abgeholt werden wollte. Vorher habe er für beide gekocht gehabt. Auch den Brand will er nicht gelegt haben. Er sei nur bei dem Haus gewesen, weil er die Frau bei ihrer Schwester vermutet habe.

An diesen Worten ließen die Richter Zweifel erkennen: Zum einen habe der Angeklagte der Frau ein Bild von einem Feuerzeug geschickt. Zum anderen habe ihn die Polizei eine Stunde nach dem Brand in seiner Wohnung angetroffen, als er seine Wäsche gewaschen habe und nur in Unterwäsche bekleidet gewesen sei.

Angeklagter erzählt eine andere Geschichte

Der Angeklagte glaubt mittlerweile, dass er von der Frau nur finanziell ausgenutzt worden sei. „Als ich sei kennen lernte, hat sie nichts von einem Ehemann erzählt“, sagte der 38-Jährige zu den Richtern. Er habe mit der Frau zusammen in ihrer Wohnung gelebt, bis auf einmal der zweite Mann aufgetaucht sei. Die Frau habe ihm erzählt, dass sie ihn nur geheiratet habe, damit er ein Bleiberecht in Deutschland bekomme. Mit ihm getroffen habe sie sich nur, um die Scheidungspapiere zu besprechen.

Er habe ihr hingegen Möbel für 8000 Euro gekauft und 3800 Euro in bar gegeben. Als sie das Geld gehabt hatte, habe sie sich deutlich von ihm distanziert. Es habe keinen Streit gegeben. Mit dem Annäherungsverbot und den Strafanzeigen habe sie vermutlich die Trennung einleiten wollen. Die Frau sei von ihm auch schwanger gewesen, sie habe aber ohne seine Einwilligung abgetrieben.

Der Prozess wird am 20. Januar fortgesetzt, das Urteil soll am 26. Februar verkündet werden.

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