Ein 53-jähriger Angeklagter gesteht die Bluttat vor Gericht. Weil er Geld für Drogen benötigte, habe er in die Wohnung seiner ehemaligen Nachbarin in Bad Cannstatt einbrechen wollen – dort sei es zum tödlichen Streit gekommen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem anderen Tathergang aus.

Beim Prozessauftakt im Landgericht Stuttgart stellte Richter Norbert Winkelmann dem Angeklagten etliche Fragen zum Gewaltverbrechen, das sich im vergangenen Herbst in einem Wohnhaus in Bad Cannstatt ereignet hat. Meist verweigerte der 53 Jahre alte Mann die Aussage. Auf eine antwortete er jedoch. „Haben Sie Freude daran, Menschen zu töten?“, fragte der Vorsitzende Richter. „Nein, nicht einmal Tiere“, sagte der gelernte landwirtschaftliche Techniker, der sich in den vergangenen Jahren mit Gelegenheitsjobs, meist in der Gastronomie, finanziell über Wasser hielt.

 

Angeklagter entschuldigt sich

Zuvor hatte der Angeklagte gestanden, eine 86 Jahre alte Rentnerin, die laut ihrem Sohn sehr rüstig gewesen sei und selbstständig gelebt habe, in ihrer Wohnung erschlagen zu haben. „Ich habe Leid über die Familie gebracht. Ich darf nicht um Vergebung bitten, entschuldige mich aber bei den Angehörigen“, lautete eine Erklärung, die sein Verteidiger vorlas. Weiter teilte dieser mit, dass sein Mandant am Freitagvormittag, 16. September 2022, in die Räume der 86-Jährigen, einbrechen wollte, um sich Geld für Drogen zu beschaffen.

Er kannte das Gebäude gut, weil er dort bis Ende August bei seiner Schwester gewohnt hatte. Auch in der Nacht vor der Tat sei er dort zu Gast gewesen. „Ich bin gegen 9 Uhr aus dem Haus gegangen, um am Wilhelmsplatz Zigaretten zu kaufen“, so der Angeklagte. Als er zurückgekommen sei, habe er im Keller 0,5 Gramm Kokain konsumiert. Anschließend soll er sich einen Hammer und einen Schraubenzieher geschnappt haben, um die Tür zur Wohnung der Rentnerin aufzuhebeln. „Ich dachte, die Frau ist beim Einkaufen.“ Als er sich mit den Werkzeugen an der Tür zu schaffen gemacht habe, soll sie überraschend geöffnet haben. Er habe Geld gefordert, sie jedoch abgelehnt. Anschließend sei es zum tödlichen Streit gekommen.

Anklage lautet auf Mord

Die Staatsanwaltschaft geht von einem anderen Tathergang aus: Während die Frau ihre Einkäufe ablegte, habe der Angeklagte mehrfach unvermittelt mit dem Hammer auf sie eingeschlagen, um diese zu töten und um an ihre Wertgegenstände zu gelangen. „Sie rechnete zu diesem Zeitpunkt nicht mit einem Angriff auf ihr Leben, war wehrlos“, so die Staatsanwältin. Daher laute die Anklage auf Mord. Die 86-Jährige habe ein massives, offenes Schädelhirntrauma im Bereich der rechten Schläfe mit multiplen Schädelbrüchen erlitten. „Wie von dem Angeklagten beabsichtigt, verstarb sie noch am Tatort“, so der Staatsanwalt. Anschließend habe er die Wohnung durchsucht und rund 350 Euro und ein Mobiltelefon gestohlen. Der Prozess wird am 13. April fortgesetzt, ein Urteil könnte am 20. Juni gesprochen werden.