Im Verfahren um den Schmuggel von Zigaretten im großen Stil hat der Staatsanwalt achteinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten gefordert.

Marbach - Im Prozess um den großangelegten Zigarettenschmuggel vor dem Stuttgarter Landgericht zeichnet sich eine heftige Strafe für den Hauptangeklagten ab. In seinem Schlussvortrag forderte der Staatsanwalt achteinhalb Jahre Haft, die Verteidigerin plädierte auf unter sieben Jahre. Der Mitangeklagte dürfte mit einer deutlich geringeren Strafe davon kommen – allerdings wird ihm im Gegensatz zu seinem Kumpanen ausschließlich Schmuggel vorgeworfen.

 

230 000 Euro Tabaksteuer hinterzogen

Der 39-jährige Hauptangeklagte und sein 42 Jahre alter Komplize sollen zwischen Anfang März und Mitte Mai dieses Jahres insgesamt rund 1,4 Millionen Zigaretten unverzollt von Serbien nach Deutschland gebracht und dabei rund 320 000 Euro an Abgaben hinterzogen haben. Allerdings soll die Unterschlagung von Zoll und Umsatzsteuer auf Beschluss des Gerichts nicht weiter verfolgt werden. Dies falle angesichts der zu erwartenden Gesamtstrafe nicht weiter ins Gewicht, hieß es. Geahndet werden soll hingegen die Hinterziehung von insgesamt rund 230 000 Euro Tabaksteuer. Der 39-Jährige soll zudem mit Kokain gehandelt, ein Möbelhaus in Ludwigsburg bestohlen und illegal verschiedene Waffen besessen haben.

Akribisch arbeitete der Staatsanwalt am Montag die Beweissituation für jeden der insgesamt 26 Anklagepunkte noch einmal auf. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe zu Prozessbeginn weitgehend eingeräumt – mit Ausnahme der drei Fälle von Drogenhandel, die dem Hauptangeklagten zur Last gelegt werden. Er behauptet steif und fest, was so wirke wie Treffen für illegale Geschäfte seien heimliche Arrangements für einen Freund und seine Geliebte gewesen.

Frauenname könnte Codewort für Kokain sein

Das nahm ihm der Staatsanwalt allerdings nicht ab. Er sah es als erwiesen an, dass der Name der angeblichen Geliebten ein Codeword für Kokain sei. Das ergebe sich aus dem zeitlichen Ablauf verschiedener Ereignisse sowie aus diversen Telefonaten, sagte er – die Polizei hatte über Wochen hinweg mehrere Handys des 39-Jährigen abgehört, bevor sie ihn festnahm. Wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung, Drogenhandels, gewerbsmäßigen Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz forderte er achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten.

Die Verteidigerin verwies auf das frühe Geständnis ihres Mandanten und betonte, von einer Bande könne bei der Steuerhinterziehung keine Rede sein. Daher komme nur eine Freiheitsstrafe von unter sieben Jahren in Betracht. In Bezug auf den Drogenhandel plädierte sie aufgrund mangelnder Beweise auf Freispruch. Der Verteidiger des Mitangeklagten forderte eine Bewährungsstrafe – unter anderem, weil die Polizei den Schmuggel aus seiner Sicht gesetzeswidrig über Wochen beobachtet habe ohne einzugreifen. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Haft gefordert. Das Urteil wird am 19. Dezember verkündet.