Das Leonberger Amtsgericht verurteilt einen 70-Jährigen wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Bewährungsstrafe.
Leonberg - Ein bisschen machte der temperamentvolle 70-Jährige den großen Sitzungssaal des Leonberger Amtsgerichts zu seiner Bühne: Gestenreich und mit lautstarker Stimme erklärte er, warum er im Juli vergangenen Jahres keineswegs zum Ladendieb in einem Lebensmittelmarkt in Leonberg geworden war, sondern völlig zu Unrecht verdächtigt wird. Seit Jahren sei er Stammkunde in diesem Laden, mit vielen Mitarbeitern sei er befreundet.
Im Trolley war auch ein Messer
Er habe an diesem Vormittag auf Wunsch seiner Frau Tabak kaufen sollen und sich gefreut, dass ihre Lieblingsmarke vorrätig gewesen sei. Diese sei nämlich häufig vergriffen. Fünf Dosen im Wert von rund 150 Euro steckte er in seinen Einkaufs-Trolley, den er im unteren Bereich des Einkaufswagens liegen hatte. Das beobachtete eine Kassiererin des Lebensmittelmarktes, die an diesem Vormittag dort privat einkaufte. Als sie sah, dass der Angeklagte an der Kasse nur die Waren aus dem Einkaufswagen bezahlte, nicht jedoch den Tabak aus dem Trolley, verständigte sie eine Kollegin.
Diese alarmierte die Polizei, welche bei einer Durchsuchung des Trolleys in einem Nebenraum nicht nur die fünf Dosen Tabak fand, sondern auch noch ein Küchenmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge. Das brachte dem Leonberger nicht nur eine Anzeige wegen einfachen Diebstahls, sondern sogar wegen Diebstahls mit Waffen ein.
Richter glaubt an Lüge
Vor dem Leonberger Amtsgericht hatte der 70-Jährige zunächst für alles eine in seinen Augen plausible Erklärung: Das Küchenmesser befinde sich schon seit Jahren in dem Trolley, weil er diesen immer dabei habe, wenn er mit seinen vier Kindern in den Wald gehe. „Da kriegen die Kinder Hunger, und ich schneide Brot damit“, erzählte er. Die fünf Dosen Tabak habe er auch nicht klauen, sondern an der Info-Theke deponieren wollen. Er habe nur 70 Euro dabei gehabt. Seine Frau habe später vorbeikommen und den Tabak dann bezahlen wollen.
Richter Thomas Krüger ließ erkennen, dass er dem Angeklagten kein Wort glaube. „Wenn Sie tatsächlich den Tabak an der Info-Theke abgeben wollten, warum haben Sie das nicht schon vom Laden aus getan, sondern sind erst durch die Kasse gegangen, von wo aus Sie 20 Meter zur Info-Theke zurückgehen mussten?“, fragte er. Auch die Tatsachen, dass der Angeklagte nur eine Rente von 600 Euro bezog und zudem 10 000 Euro Schulden hatte, sprachen nicht für den 70-Jährigen.
Am Ende folgt ein Geständnis
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung und einem Gespräch mit seinem Verteidiger lenkte der Angeklagte ein und gab den Diebstahl kleinlaut zu. Die Staatsanwältin plädierte auf eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, der Verteidiger hielt drei Monate für angemessen.
Richter Thomas Krüger verurteilte den 70-Jährigen schließlich zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und verzichtete angesichts der finanziellen Lage und des Alters des Angeklagten auf die sonst übliche Geldbuße oder Arbeitsstunden. „Ihr Geständnis und der geringe Schaden sowie ihr Vorstrafenregister erlauben es, bei der Strafe am unteren Rahmen zu bleiben“, begründete Richter Krüger sein Urteil.