Ein 29-Jähriger wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Leonberg/Weil der Stadt - Mit Blick auf den folgenreichen Faustschlag des Angeklagten hatte Richter Josef Weiß von einer Notwehrlage gesprochen. „Man muss zu Ihren Gunsten davon ausgehen, dass Sie eine solche Situation angenommen hatten“, sagte er in der Verhandlung am Leonberger Amtsgericht. Dennoch habe der 29-Jährige die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten. „Da wäre ein Schubser angemessen gewesen“, sagte er, erkannte aber auf einen minderschweren Fall, da auch das Opfer „seinen Anteil an der Sache gehabt habe“. Somit hielt er für die Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung noch eine Geldstrafe für ausreichend: 120 Tagessätze zu je 30 Euro.

 

Im Dezember 2016 hatte sich der selbstständige Monteur mit Geschäftspartnern auf dem Weihnachtsmarkt in Weil der Stadt verabredet. Nach mehreren Glühweinen auf dem Marktplatz sei es dann in eine benachbarte Kneipe gegangen, erzählte der Weiler auf der Anklagebank. Dort habe er einen 37-Jährigen getroffen, den er seit langem aus einem VfB-Fanklub gekannte habe. Die beiden seien aber nie gut miteinander ausgekommen. Hinzu kam: Das spätere Opfer hatte einem Geschäftspartner des Monteurs früher einmal die Freundin ausgespannt. Die Stimmung war von Anfang an aufgeheizt.

Angeklagter: „Ich wollte nur schlichten“

Nachdem sich die beiden provozierende Blicke zugeworfen hatten, schlug der 29-Jährige ihm mit der flachen Hand ins Gesicht. „Das war eine Kurzschlussreaktion“, gestand der Weiler, der das Lokal verlassen musste. Etwas später trafen die beiden Cliquen erneut aufeinander. Als sein Geschäftspartner den 37-Jährigen wegen der gescheiterten Beziehung zur Rede stellten wollte, schlug dieser ihm mit der Faust ins Gesicht. Sofort kam der Angeklagte angerannt und streckte den Mann mit einem satten Faustschlag nieder. „Ich wollte nur schlichten“, erklärte er vor dem Amtsgericht.

Während sein Geschäftspartner zügig wieder auf den Beinen war, blieb der 37-Jährige mit einer Platzwunde und bewusstlos in einer Blutlache liegen – durch den Schlag war er mit dem Hinterkopf auf den asphaltierten Boden geknallt. „Ich bin erst wieder im Krankenhaus zu mir gekommen“, erzählte der Weiler – die fünf geladenen Zeugen konnten aber den Ablauf der Anklage entsprechend bestätigen. Der Mann verlor einen Teil seines Backenzahns und erlitt eine Gehirnerschütterung. Er musste zwei Tage im Krankenhaus bleiben und wurde sechs Wochen krankgeschrieben.

Angesichts dieser Verletzungen hatte der Staatsanwalt dem Angeklagten nicht abgenommen, dass er den Streit der Männer lediglich habe schlichten wollen. „Sie sind auf das Opfer losgegangen wie eine Rakete, und es spricht alles dafür, dass Sie Aggressionen in sich hatten und Ihrem Bekannten eine Abreibung verpassen wollten“, so der Staatsanwalt, der keine Notwehrlage erkannte. Deshalb ging ihm eine Geldstrafe nicht weit genug – er beantragte für den bis dato nicht vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Fall Tugce Albayrak

Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass sein Opfer nicht noch schlimmer verletzt worden sei. „Solche Fälle können auch tödlich enden, denn der Mann hätte auch mit dem Kopf auf der Bordsteinkante aufschlagen können“, sagte Amtsrichter Weiß und erinnerte dabei an den aufsehenerregenden Fall Tugce Albayrak. Die Studentin war im November 2014 nach einem Schlag gegen den Kopf vor einem Fastfood-Restaurant in Offenbach auf den Bordstein gefallen und später aufgrund der schweren Schädel- und Hirnverletzungen gestorben.

Mit dem Urteil am Amtsgericht ist die Sache für den 29-Jährigen noch nicht ausgestanden. Laut seinem Rechtsanwalt ist am Stuttgarter Landgericht noch ein Zivilverfahren anhängig. Auch deshalb sah Richter Weiß davon ab, den Familienvater zu einem Schmerzensgeld zu verurteilen.